Gasvergleich

Gasvergleich Anbieterwechsel Anleitung oben

Augen auf beim Gasvergleich,
damit Sie keine böse Überraschung erleben

Gasvergleich Anbieterwechsel Anleitung unten

Sie brauchen noch einen guten Grund, um endlich einen Gasvergleich zu starten? Bitteschön: In vielen Fällen können Sie durch einen Gaswechsel bis zu 50% (!) der jährlichen Kosten Ihres Gastarifs sparen! Kurz gesagt: Wer nicht Gas wechseln möchte, zahlt drauf.

Der einfachste Weg, sich diese Logik zunutze zu machen, wäre einen Tarifaufpasser wie den unseren zu verwenden. In diesem Fall würde der Gasvergleich automatisch durchgeführt, damit Sie im Anschluss den Gasanbieter automatisch wechseln können. Dieser Vorgang würde sich dann auf Wunsch Jahr für Jahr wiederholen, sodass Sie immer wieder von fairen Gaspreisen profitieren. Dabei entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

Alternativ können Sie sich natürlich auch händisch um den Gasvergleich kümmern und eines der Gas-Vergleichsportale nutzen, um manuell die günstigsten Gaspreise Ihrer Stadt aufzuspüren. In diesem Fall sollten Sie allerdings wachsam sein, da dann eine ganze Reihe unschöner Überraschungen auf Sie lauern könnte:

  • Ganz vorne bei den Vergleichsportalen sind die Gasanbieter mit meisten Beschwerden.
  • Verträge von billigen Gasanbietern strotzen vor verbraucherunfreundlichen Klauseln.
  • Beim Gasvergleich sollten Sie unbedingt auf 5 trickreiche Maschen achten.
Probleme beim gas vergleichen
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Gasvergleich Tipp #1:
Achten Sie auf versteckte Gas-Preiserhöhungen

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Gasvergleich Problem 1
Gas-Discounter senken häufig im 1. Vertragsjahr die Gaspreise stark ab, damit sie beim Gasvergleich ganz vorne auf den Vergleichsportalen landen. Letztlich möchte Ihnen natürlich kein Gasanbieter Geld schenken. Daher greifen insbesondere viele der Gas-Discounter zur beliebten Masche, mit Ablauf des ersten Vertragsjahres eine (häufig gut versteckte) Gas-Preiserhöhung von nicht selten 20 - 40 % vorzunehmen. Die Ersparnis aus dem Gasvergleich kann damit schnell zunichte gemacht werden.

Gas-Preiserhöhung versteckt im Newsletter

Gasvergleich Praxisfall

Einige Gasanbieter nutzen das Gewand eines Newsletters, um Gas-Preiserhöhungen unauffällig mitzuteilen. Vordergründig werden in diesen Newslettern gerne neue Innovationen oder allgemeine Informationen rund um den Strom- und Gasmarkt kommuniziert. Erst bei genauerem Hinsehen merkt man, dass sich darin mitunter gut verpackt eine erhebliche Gas-Preiserhöhung verbirgt. Mehr dazu finden Sie in unseren Praxisbeispielen zum Thema Gasvergleich.

Rechtlicher Hinweis

Es gibt Gerichtsurteile zu dieser Art der Mitteilung von Gas-Preiserhöhungen, die diese als unzulässig eingestuft haben. Folglich können Sie dagegen Einspruch einlegen. Laut Gesetz haben Sie das Recht, bis zu 3 Jahre rückwirkend Einspruch zu erheben.

Gas-Preiserhöhung in einer Textwüste vergraben

Gasvergleich Praxisfall

Eine weitere beliebte Masche einiger Gasanbieter ist, Preiserhöhungen geschickt in ellenlangen E-Mails zu verbergen, die Sie mit einem Wust an Informationen bombardieren. Zwischen Daten zur Energiewende, allerlei Webseitenlinks zu unterschiedlichsten Themen und vielen anderen irrelevant wirkenden Informationen finden sich mitunter, ziemlich unaffällig, erhebliche Gas-Preiserhöhungen. Diese sind leicht zu übersehen, da in den wenigsten Fällen die Preiserhöhung direkt aufgeführt ist, sondern meist nur ein sehr gering wirkender Gas-Arbeitspreis, z.B. "0,072 Euro". Deutlicher wird dies erst, wenn man sich bewusst macht, dass es sich dabei um einen Arbeitspreis von 7,2 Cent / kWh handelt. Ein Gasvergleich macht schnell deutlich, dass dies weit über dem normalen Gaspreis-Niveau liegt und vermutlich eine saftige Gas-Preiserhöhung beinhaltet. Die effektive Preiserhöhung müssen Sie in solch einem Fall selbst berechnen, da der bisherige Arbeitspreis nicht aufgeführt wird und Sie somit selbst den Vergleich mit dem alten Gaspreis vornehmen müssen.

Rechtlicher Hinweis

Diese Form der Preiserhöhung ist in Gerichtsurteilen ebenfalls als unzulässig eingestuft worden. Denn jeder Strom- und Gasanbieter ist gesetzlich verpflichtet, Gas-Preiserhöhungen mindestens 6 Wochen vor Eintritt transparent mitzuteilen. Folglich können Sie auch in diesem Fall Einspruch gegen die Preiserhöhung einlegen.

Gas-Preiserhöhung nur im Online Kundenportal hinterlegt

Gasvergleich Praxisfall

Fast alle Gasanbieter bieten ein Online-Kundenportal an, in dem man Vertragsunterlagen und weitere Mitteilungen des Gasanbieters nach dem erfolgreichen Gasvergleich online abrufen kann. Einige gewiefte Gasanbieter nutzen diese Tatsache dazu, Gas-Preiserhöhungen nur im Online-Kundenportal zu hinterlegen, d.h. diese nicht auf direktem Wege mitzuteilen. Folglich müssten Sie selber im Online-Kundenportal nachschauen, ob sich eine Preiserhöhung von Ihrem Gasanbieter erhalten haben, die üblicherweise einigen Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist (meistens mit Ablauf des ersten Vertragsjahres) vorgenommen werden.

Rechtlicher Hinweis

Gerichtsurteile haben auch diese Art der Mitteilung von Preiserhöhungen als unzulässig eingestuft, da Sie als Verbraucher die Gelegenheit haben müssen, eine Gas-Preiserhöhung vor Eintritt zu erfahren und darauf reagieren zu können. Auch die Maßnahme einiger Gasanbieter, eine E-Mail mit dem Hinweis zu versenden, dass eine neue Mitteilung im Online-Kundenportal hinterlegt ist, wurde vom Gericht als unzureichend eingestuft.

Profi Tipps beim Gasvergleich

Damit der anfängliche Gasvergleich nicht in einer teuren Gaspreiserhöhung endet, sollten Sie die nachfolgenden Tipps beim Gasvergleich beherzigen:

  • Schreiben vom Gasanbieter, insbesondere wenn diese kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist eintreffen, sollten Sie aufmerksam lesen statt nur oberflächlich zu überfliegen.
  • Beachten Sie unbedingt auch solche Nachrichten, die nur im Online-Kundenportal abgelegt werden.
  • Nutzen Sie die Suchfunktion in digitalen Dokumenten (meistens "STRG" + "F") und suchen Sie nach Begriffen wie "Preisanpassung", "Preisänderung", "Preiserhöhung" und "neuer Arbeitspreis".
  • Prüfen Sie alte Rechnungen, indem Sie den Gas-Arbeitspreis zwischen den Jahresrechnungen vergleichen
  • Legen Sie Einspruch gegen unzulässige Preiserhöhungen vom Gasanbieter ein, auch wenn diese einige Jahre zurück liegen (dies ist bis 3 Jahre rückwirkend möglich); falls notwendig durch Einschalten der Schlichtungsstelle Energie
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Gasvergleich Tipp #2:
Kündigen Sie richtig

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Gasvergleich Problem 2
Glücklicherweise nimmt das Problem der erschwerten Kündigungen nach dem Gasvergleich mehr und mehr ab. Trotzdem kommen uns regelmäßig Fälle unter, bei denen der Gasanbieter sich querstellt und – mitunter aus fadenscheinigen Gründen – die Kündigung ablehnt. Üblicherweise erfolgt die Kündigung des aktuellen Gasvertrags automatisch durch den neuen Gasanbieter. Sofern die Kündigungsfrist zeitnah ausläuft, sollten Sie vorsorglich selber aktiv werden. Dazu reicht ein Brief, Fax oder - im Falle eines online ab dem 1.10.2016 abgeschlossenen Vertrags - auch eine E-Mail. Sofern Sie bei einem der Gasanbieter mit einer auffällig hohen Beschwerdequote sind, sollten Sie die nachfolgend aufgeführten Fälle kennen, damit es bei der Kündigung nicht unerwartet Probleme gibt:

Kündigung des Gasvertrags nur mit originaler Unterschrift akzeptiert

Gasvergleich Praxisfall

Einige Gasanbieter haben über Jahre auf eine Kündigung per Brief inklusive handschriftlicher Unterschrift beharrt. Oft wurden anders zugestellte Kündigungen verweigert mit der Begründung, dass damit nur der Verbraucher geschützt werden soll. Nicht selten kam es in der Folge dazu, dass die Kündigungsfrist verpasst wurde.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Vorgehen einiger Gasanbieter, bei dem sogar Kündigungen via Fax nicht akzeptiert wurden, ist äußerst fragwürdig. Spätestens seit 1.10.2016 ist die Rechtslage eindeutig: Für alle ab diesem Zeitpunkt online geschlossenen Gasverträge gelten gesetzlich vereinfachte Kündigungsvorschriften, an die sich alle Gasanbieter halten müssen. Praktisch bedeutet dies, dass auch eine Kündigung des Gasvertrags via E-Mail ausreicht.

Gasanbieter behauptet, dass keine Kündigung eingegangen ist

Gasvergleich Praxisfall

Einige Discount-Gasanbieter haben scheinbar Löcher in den Händen. Zumindest fallen sie dadurch auf, versendete Gas-Kündigungen nicht erhalten zu haben. Auch der beste Gasvergleich gerät dann ins Stocken.

Rechtlicher Hinweis

Falls der Anbieter auf Briefverkehr beharrt, hilft in einem solchen Fall nur die Kündigung per Einschreiben, da man sonst keinen Erweis erbringen kann, dass man rechtzeitig gekündigt hat.

Gasanbieter stellt sich auf Standpunkt, dass Kündigungsfrist versäumt wurde

Gasvergleich Praxisfall

Einige Gasanbieter fallen immer wieder durch kreative Interpretationen von Sachlagen auf. In einem uns vorliegenden Fall berief sich ein Gasanbieter darauf, dass der Gasvertrag direkt beim Abschluss in Kraft trat, anstatt – wie sonst üblich – zu Beginn der Belieferung. Oft ist es allerdings der Fall, dass die erste Gaslieferung und der Zeitpunkt der Vertragsannahme einige Wochen bis Monate auseinander liegen. Dieser Zeitraum wird üblicherweise nicht mitgezählt und alle Fristen orientieren sich am Zeitpunkt des Lieferbeginns.

Rechtlicher Hinweis
Falls einem derartige Interpretationen seitens des Gasanbieter unterkommen, sollte man dagegen Einspruch einlegen, da diese in den wenigsten Fällen rechtlichen Ansprüchen genügen dürften. Auch hier ist im Zweifel die Schlichtungsstelle Energie eine gute Unterstützung bei der Lösungsfindung.

Profi Tipps beim Gasvergleich

Wie auch im Fall von fragwürdigen Gas-Preiserhöhungen gilt bei Problemen bei der Kündigung des Gasanbieters: nicht schnell ins Bockshorn jagen lassen! Die Rechtslage ist in den meisten Fällen eindeutig. Daher unsere Empfehlung:

  • Bei allen Gasverträgen, die nach dem 1.10.2016 online abgeschlossen wurden gilt: Die Kündigung des Gasvertrags ist per E-Mail möglich!
  • Schauen Sie bei älteren Gasverträgen in den Unterlagen nach, welche Abmachungen bezüglich der Kündigung getätigt wurden; achten Sie darauf, dass sich Kündigungsfristen auf den Zeitraum vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beziehen (z.B. 6 Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres).
  • Schalten Sie die Schlichtungsstelle Energie ein, sollte Ihr Gasanbieter nicht auf Ihre berechtigten Einwände eingehen.
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Gasvergleich Tipp #3:
Achten Sie auf eine vollständige Guthabenauszahlung

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Gasvergleich Problem 3
Sie wollten die maximale Ersparnis für Ihren Gastarif erzielen und haben daher beim Gas vergleichen zum günstigsten Gastarif mit Wechselbonus gegriffen. Leider sind Sie dabei über eines der Gas-Vergleichsportale an den billigsten Gasanbieter geraten - und damit an einen Gas-Discounter mit einer hohen Anzahl an Kundenbeschwerden. Viele dieser günstigen Gasanbieter haben zahlreiche kreative Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen verankert, auf Basis derer ihnen der Bonusanspruch nicht selten abgesprochen wird. Insofern sollten Sie bei den folgenden Problemen besonders wachsam sein:

Bonusanspruch verloren aufgrund von Arbeitszimmer oder Photovoltaikanlage

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Eine der beliebtesten Taktiken einiger Gasanbieter, den versprochenen Wechselbonus nicht auszahlen zu müssen, ist eine Klausel, die den Anspruch auf den Wechselbonus verwehrt, wenn der Verbraucher ein Arbeitszimmer im Haus oder eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat. Mit anderen Worten: Nur weil man zufällig ein Arbeitszimmer im Haus hat, berufen sich einige der Discount-Gasanbieter auf ihre Geschäftsbedingungen und zahlen den Wechselbonus nicht aus.

Rechtlicher Hinweis

Es gibt Klagen gegen diese Einschränkung unter anderem von der Verbraucherzentrale, die vor Gericht erfolgreich waren. Insofern sollten Sie hellhörig werden, falls Ihr Gasanbieter Ihnen den Bonusanspruch auf Basis eines dieser Gründe verweigern sollte und dagegen Einspruch einlegen.

Neukundenbonus bzw. Wechselprämie wegen Gas-Tarifwechsel verweigert

Gasvergleich Praxisfall

Stellen Sie sich vor, es flattert ein attraktives Tarifangebot von Ihrem Gasanbieter vor Ablauf des ersten Vertragsjahres im Briefkasten ein. Dieses Tarifangebot bietet Ihnen einen kleinen Bonus, eine verlängerte Gas-Preisgarantie oder einen anderen attraktiv wirkenden Vorteil, wenn Sie in den vom Anbieter vorgeschlagenen Gastarif wechseln. Diese Art von Maßnahme haben einige Gasanbieter angewendet und sich danach auf den Standpunkt gestellt, dass somit kein Anspruch mehr auf den ursprünglich vereinbarten Wechselbonus besteht, da der Kunde schließlich keine 12 Monate in dem ursprünglichen Tarif verblieben ist. Insofern also Vorsicht bei derartigen Tarifangeboten, die zumeist in den letzten 3 Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist eintreffen.

Rechtlicher Hinweis

Sofern nicht deutlich geworden ist, dass durch den Gas-Tarifwechsel der Bonusanspruch entfällt, erscheint es legitim, den Wegfall des Wechselbonus nicht einfach hinzunehmen. Insbesondere sollten Sie die Geschäftsbedingungen dahingehend prüfen, ob es eine Klausel gibt, die bei Tarifwechsel den Bonusanspruch explizit verwehrt. Selbst wenn eine solche Klausel besteht ist es jedoch fraglich, ob diese von dem Gasanbieter vor Gericht durchsetzbar wäre.

Gasanbieter zahlt nicht oder nur verspätet das Guthaben aus

Gasvergleich Praxisfall

Es kommt nicht selten vor, dass Gasanbieter die Zahlung von Guthaben erst deutlich verspätet oder mitunter nur nach mehrfacher Anforderung durch den Kunden auszahlen. Achten Sie daher stets darauf, sowohl ob Ihnen das richtige Guthaben inklusive aller Wechselboni ausgewiesen wurden als auch ob Ihnen dieses Guthaben und Wechselbonus ausgezahlt wurden. Denn: Nur dann werden Sie nach dem Gasvergleich die geplante Ersparnis erhalten.

Rechtlicher Hinweis

Strom- und Gasanbieter sind gesetzlich verpflichtet, Rechnungen spätestens 6 Wochen nach Ablauf des Vertragsjahres zuzustellen. Und vorhandene Guthaben sind daraufhin umgehend auszuzahlen, ohne weitere Aufforderung. Sollte dies nicht geschehen, können Sie dagegen Einspruch einlegen und bei Verzug unter Fristsetzung den Gasanbieter auffordern, das offene Guthaben umgehend auszuzahlen.

Profi Tipps beim Gasvergleich

Sie sollten auf Ihr Recht bestehen, sofern der Gasanbieter Ihnen Ihr Guthaben oder den Wechselbonus verweigert:

  • Das Beschwerdeportal Reclabox sowie unsere Auswertung im Stromkontext ist eine gute Anlaufstelle, um sich im Vorfeld eines Gasvergleichs ein genaues Bild über die verschiedenen Gasanbieter zu machen.
  • Prüfen Sie zudem vorsorglich gleich im Kontext des Gasvergleichs die AGB des jeweiligen Gasanbieters auf Begriffe wie "Tarifwechsel”, “Mehrtarifzähler”, “Doppeltarifzähler”, "Arbeitszimmer", "gewerbliche Nutzung", "Photovoltaik" sowie den Passus zu den Bedingungen zur Bonusauszahlung bzw. Bonusgewährung.
  • Falls Ihr Gasanbieter Ihnen den Bonus verwehrt, können Sie sich zunächst unter Nutzung der Beschwerdevorlage der Bundesnetzagentur an den Gasanbieter wenden und dagegen Einspruch einlegen.
  • Sollte der Gasanbieter dann noch immer nicht einlenken, sollten Sie diesem eine angemessene Frist setzen und bei nicht zufriedenstellender Lösung die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
  • Achten Sie darauf, dass Sie innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Vertragsjahres die Abrechnung von Ihrem Gasanbieter erhalten haben und prüfen Sie, ob Sie das offene Guthaben sowie den Wechselbonus daraufhin zeitnah ausgezahlt bekommen.
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Gasvergleich Tipp #4:
Nicht einschüchtern lassen von überzogenen Mahnungen

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Gasvergleich Problem 4
Mitunter wirkt es so als ob einige Gasanbieter ein Geschäft daraus machen zu wollen, durch Mahnungen hohe Zusatzerlöse zu erzielen. Denn einige Gasanbieter zögern nicht lange, nachdem eine Zahlung fällig geworden ist. Sollte Ihr Konto einmal nicht gedeckt sein, könnte Ihnen prompt die erste Mahnung ins Haus flattern, schnell gefolgt von einer weiteren Mahnung mit hohen Mahngebühren, wenn Sie nicht umgehend reagieren. Gerade bei besonders günstigen Gasanbietern, die durch Beschwerden auffallen, werden einige Mahnschritte auch gerne  abgekürzt und die Forderungen nach der ersten Mahnung direkt an ein Inkassobüro abgetreten, welches die Zusatzgebühren dann nochmal deutlich nach oben treibt. Im Extremfall zahlen Sie so nach dem Gasvergleich unterm Strich mehr als zuvor.

Hohe Mahnungskosten vom Gasanbieter

Gasvergleich Praxisfall

Wir haben bereits zahlreiche Fälle erlebt, in denen Gas-Discounter im zweiten Mahnschritt die Forderung direkt an ein dritten Dienstleister bzw. Inkassobüro übergeben haben, die dann ihrerseits in Summe Bearbeitungsgebühren von gut 100 € aufgerufen haben. Dies hat mitunter zur kuriosen Tatsache geführt, dass die Mahnkosten die ursprünglichen Forderungen überstiegen haben.

Rechtlicher Hinweis

Es ist äußerst fragwürdig, ob ein solches Vorgehen mit derart hohen Bearbeitungsgebühren und schnell aufeinander folgenden Mahnschritten vor Gericht standhalten würden. Da man sich in aller Regel jedoch nicht über solche Beträge mit dem Gasanbieter streiten möchte, sollte man bei der ersten Mahnung zeitnah reagieren. Für den Fall, dass es doch einmal zu einer derart hohen Mahngebühr kommen sollte, hilft dann nur noch der Schritt zur Schlichtungsstelle Energie, damit diese prüft, ob das Vorgehen des Gasanbieters zulässig ist.

Lastschrifteinzugsverfahren bei Kündigung seitens Gasanbieter beendet

Gasvergleich Praxisfall

Es gibt einige Gas-Discounter, die bei Kündigung das Lastschriftmandat als aufgehoben betrachten. In diesem Fall werden Sie als Kunde aufgefordert, alle verbleibenden monatlichen Abschläge selber per Überweisung an den Gasanbieter zu zahlen. Verpassen Sie diesen häufig via E-Mail versandten Hinweis des Gasanbieters, flattern schnell Mahnungen und Forderungen des Inkassobüros ins Haus - mit Konsequenzen wie zuvor skizziert.

Rechtlicher Hinweis

Durch die Kündigung des Gasvertrags endet nicht automatisch das Lastschriftmandat - es sei denn, Sie haben dieses explizit widerrufen. Folglich müsste der Gasanbieter alle weiteren monatliche Abschläge einziehen. Um es jedoch nicht auf einen Konflikt ankommen zu lassen, sollten Sie den Gasanbieter in diesem Fall zunächst klar darauf hinweisen, dass Sie das Lastschriftmandat nicht entzogen haben - und dass der Gasanbieter somit bis Vertragsende die Abschlagszahlungen wie gewohnt einziehen soll.

Profi Tipps beim Gasvergleich

Überhöhte Mahngebühren sind ärgerlich. Lassen Sie sich davon jedoch nicht einschüchtern.

  • Damit Sie sich den Ärger von vornherein ersparen, achten Sie auf Mahnschreiben des Gasanbieters und begleichen Sie (berechtigte) offene Forderungen lieber zeitnah.
  • Sollte der Gasanbieter Ihnen überzogene Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen, legen Sie dagegen Einspruch ein und zahlen Sie diese nur unter Vorbehalt.
  • Reagiert der Gasanbieter nicht auf Ihren Einspruch, legen Sie formal Beschwerde ein, z.B. über das Beschwerdeportal Reclabox.
  • Wie auch zuvor empfohlen, ist die Schlichtungsstelle Energie eine wirksame Instanz, wenn Sie anderweitig keine direkte Einigung mit dem Gasanbieter erzielen können.
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Gasvergleich Tipp #5:
Schriftliche Kommunikation ist effektiver per Telefon

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Gasvergleich Problem 5
Der Gasvergleich war einfach und der Wechsel zum günstigsten Gasanbieter verlief problemlos. Doch leider ist jetzt eines oder mehrere der beschriebenen Probleme aufgetreten. “Ach was, bestimmt alles nur ein Missverständnis – ich habe ja gar kein Arbeitszimmer!” denken Sie sich und rufen beim Kundenservice an. Das Ergebnis: Lange Wartezeiten von 15 Minuten und mehr, ein Mix der schlechtesten ‘90er-Hits im Hintergrund und schließlich ein Kundenberater, dessen einziges Anliegen es scheint, Sie abzuwimmeln statt Ihr Problem zu lösen.

E-Mails werden nicht bzw. nur sehr verspätet bearbeitet

Gasvergleich Praxisfall

Bei einigen der Discount-Gasanbieter scheint Kundenservice eher von untergeordneter Bedeutung zu sein. Denn einige reagieren auf E-Mail Nachrichten nur sehr verzögert. Es sind uns auch zahlreiche Fälle untergekommen, bei denen wichtige E-Mail Nachrichten wie Kündigungen angeblich nicht angekommen sind. Bei seriösen Gasanbietern ein eher seltener Fall, der jedoch gerade bei mittlerweile insolventen Billig-Strom- und Gasanbietern häufiger auftritt.

Keine Faxnummer vorhanden

Gasvergleich Praxisfall

Faxgeräte sind zwar in vielen Kontexten ein Auslaufmodell - zur Übermittlung von wichtigen Dokumenten inklusive eines Sendenachweises sind sie jedoch sehr praktisch. Schließlich müsste man sonst einen Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden, um einen entsprechende Empfangsnachweis in den Händen zu halten. Alle seriösen Gasanbieter verfügen über eine Faxnummer, an die Sie Kündigungsschreiben sowie sonstige Anliegen senden können. Eine Reihe von Gas-Discountern bieten jedoch keine Möglichkeit an, ein Fax an diese zu senden.

Profi Tipps beim Gasvergleich

Lassen Sie sich nicht verunsichern, falls Ihr Gasanbieter nicht so leicht zu erreichen ist. Beherzigen Sie vielmehr die nachfolgenden Empfehlungen:

  • Damit Sie nicht bei Problemen alleine im Regen stehen gelassen werden, sollten Sie sich im Vorfeld ein Bild über den jeweiligen Gasanbieter machen.
  • Kommunizieren Sie mit Gasanbietern lieber auf dem Schriftweg, sowohl um längere Wartezeiten in der Warteschlange zu vermeiden als auch um einen Versandnachweis zu haben.
  • Für alle ab dem 1.10.2016 online abgeschlossenen Verträge gilt das vereinfachte Schriftformerfordernis, d.h. der Gasanbieter muss wichtige Mitteilungen mit z.B. Kündigungen per E-Mail akzeptieren.
  • Sofern eine Faxnummer vorhanden ist, senden Sie Kündigungen und andere wichtige Dokumente am besten auf diesem Wege, da Sie in dem Fall nicht nur einen Versandnachweis, sondern auch eine Empfangsbestätigung mit genauer Empfangszeit bekommen.
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Einige Hinweise zu den Informationen auf dieser Seite

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Wir geben uns größte Mühe, um Sie mit diesem Beitrag bei potenziellen Problemen mit dem Gasanbieter zu unterstützen. Wir möchten Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine offizielle Rechtsberatung ersetzen kann. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die hier dargestellten Tipps und Beispiele sollen Ihnen als Verbraucher vielmehr eine Grundlage bieten, damit Sie im besten Falle gar nicht erst in eine unschöne Situation mit Ihrem Strom- und Gasanbieter geraten.
Unser Angebot lebt  von Ihrem Feedback! Falls Sie Informationen haben, das Gefühl, dass wir etwas übersehen haben oder uns gerne einfach mal kontaktieren wollen, freuen wir uns über Ihre Mitteilung! :-)

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Aus diesem Grund helfen wir Ihnen beim Gasvergleich

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Fairness steht im Mittelpunkt all unseren Handelns. Es ist für uns eine Herzensangelegenheit, Menschen vor den fragwürdigen Geschäftspraktiken einiger Anbieter zu bewahren. Und wir möchten mit unserem Handeln einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass dieser schief hängende Markt ein wenig gerader gerückt wird.

Wir erachten Transparenz als einen wesentlicher Treiber für derartige Veränderungen und möchten mit diesem Artikel Ihnen klare Tipps an die Hand geben, damit Sie diesen Markt besser durchschauen können und beim Gasvergleich beim richtigen Gasanbieter landen. Wir hoffen daher, dass Ihnen dieser Artikel bei diesem Vorhaben etwas geholfen hat. Sollten Sie keine Lust haben, sich künftig Jahr für Jahr selber um Ihren Gastarif zu kümmern, sollten Sie unseren automatischen Tarifaufpasser-Service betrachten, der sicherstellt, dass Ihnen künftig nie mehr zu viel berechnet wird.

Fuxx - Die Sparenergie: der Sparfuchs und seine Versprechen

Ersparnis
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Augen auf beim Gasvergleich!
Füchse sind schlau - und damit auch beim Gasvergleich hervorragend als Maskottchen geeignet. Der Strom- und Gasanbieter Fuxx - Die Sparenergie wirbt aus diesem Grund mit schlau kalkulierten Preisen und flinkem Kundenservice. Doch ein Blick auf Verbraucherschutzportale wie Trustpilot lässt die Frage zu: Ist da, wo ein schlauer Fuchs drauf ist, auch wirklich ein schlauer Fuchs drin? Wir zeigen Ihnen, wie Sie schönen Schein und echte Fakten beim Gasvergleich unterscheiden - und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn Sie mit Ihrem Gasanbieter unzufrieden sind.

Gasvergleich Praxisbeispiel Kontext: schlaue Versprechen = schlaues Gas?

Versprechen zum Gasvergleich: Der Gasanbieter "Fuxx - Die Sparenergie" stellt mit diesen Worten seine Philosophie vor.
Versprechen beim Gasvergleich: die Selbstdarstellung von "Fuxx - Die Sparenergie" (Quelle: fuxx-sparenergie.de, Stand Juli 2020)

So mancher Gasvergleich fühlt sich an wie die Suche nach der Liebe fürs Leben: Es geht um große Werte wie Sympathie, Ehrlichkeit und Vertrauen - schließlich möchte man am Ende einen verlässlichen Partner an seiner Seite haben. In diesem Gasvergleich-Praxisbeispiel zeigen wir anhand des Strom- und Gasanbieters Fuxx - Die Sparenergie, wie aus solchen Werten Werbeversprechen werden - und gehen der Frage nach, ob diese Versprechen auch in der Praxis Anwendung finden.

Dazu verschaffen wir uns einen ersten Eindruck auf der reichlich bebilderten Website des Energieunternehmens. Unter der Überschrift “Gut und fair” können wir einen Einblick in die Firmenwerte des Gasanbieters erhalten. Wir wollen beim Gasvergleich in die Tiefe gehen und nehmen die Einladung gerne an. Dabei erfahren wir, dass Fuxx - Die Sparenergie sich offenbar voll und ganz der Kundenzufriedenheit verschrieben hat: 

“Weil uns unsere Kunden sehr wichtig sind, legen wir großen Wert auf eine lange Kundenbeziehung, in der wir versuchen alles möglich zu machen.”

Wichtig sei dabei auch eine “ehrliche Beziehung” zu den eigenen Kunden, denen man “auf Augenhöhe” begegnen will - das Ergebnis soll eine “gute Partnerschaft” sein. Alles positiv konnotierte Formulierungen, die Vertrauen schaffen sollen. Haben wir also bei diesem Gasvergleich schon den perfekten Gas-Partner für die Zukunft gefunden? Wer solche Versprechen liest, sollte zunächst einen Blick auf ein Verbraucherschutzportal werfen. Dort sollten, wenn alles stimmt, viele positive Bewertungen zu finden sein...

Gasvergleich Praxisbeispiel: Was der Sparfuchs wirklich kann

Screenshot der Homepage des Gasanbieters "Fuxx - Die Sparenergie"
Die Homepage des Gasanbieters "Fuxx - Die Sparenergie" (Quelle: fuxx-sparenergie.de, Stand Juli 2020)

Bei Trustpilot liegen zum Gasanbieter Fuxx - Die Sparenergie 49 Bewertungen vor, davon sind 92% “ungenügend”. Bei Reclabox sind seit 2015 ganze 627 Beschwerden eingegangen (Stand Juli 2020). Hier tauchen nach dem Gasvergleich insbesondere Formulierungen auf wie “keine Reaktion”, “fehlerhafte Abrechnung” oder “Guthaben wird nicht ausgezahlt”. Wir hätten bei einem Gasanbieter, der alles für seine Kunden möglich machen möchte, andere Aussagen erwartet.

Den Kundenbewertungen über Fuxx - Die Sparenergie nach zu urteilen wird offenbar häufig verzögert auf direkte Kundenanfragen reagiert. Sollten Sie also einen Fehler in Ihrer Gas-Abrechnung entdecken, könnte es schwierig werden, eine unkomplizierte, schnelle Klärung herbeizuführen - und der Gasvergleich endet potentiell in erheblichem Mehraufwand.

Eine genaue Analyse der eingereichten Beschwerden über Fuxx - Die Sparenergie ergibt: Scheinbar treten nach dem Gaswechsel auch immer wieder Probleme bei der Auszahlung offener Guthaben und der intransparenten Anpassung von Abschlägen auf. All das sind bedeutende Kritikpunkte, die Sie beim Gas vergleichen im Hinterkopf behalten sollten.

Außerdem scheint Fuxx - Die Sparenergie zumindest beim Strom auch juristische Auseinandersetzungen mit den eigenen Kunden nicht zu scheuen: So kam es im Jahr 2018 zu einer Klage gegen einen Kunden, der einer intransparenten Preiserhöhung widersprochen hatte. Der Energieanbieter unterlag dabei zunächst vor dem Amtsgericht Reutlingen - die Strompreiserhöhung sei in dieser Form unzulässig, zudem habe der Kunde eine fehlerhafte Abrechnung erhalten (Az. 11 C 906/18). Das zugehörige Mahnverfahren wurde daraufhin eingestellt. Ein bemerkenswerter Vorgang, wenn ein Strom- und Gasanbieter zugleich Wert auf eine “ehrliche Beziehung” legen möchte.

Gasvergleich Praxisbeispiel: Wie finde ich heraus, ob mein Gasanbieter hält, was er verspricht?

Es wird also einmal mehr deutlich: Vertrauen Sie beim Gasvergleich nicht darauf, dass alle Versprechen auf der Seite des neuen Gasanbieters in der Praxis auch so gelebt werden. Stattdessen sollten Sie beim Gasvergleich immer unabhängige Quellen wie Verbraucherschutzportale zurate ziehen - hier sind beispielsweise Reclabox oder Trustpilot zu nennen. Meist können Sie durch eine Analyse der Online-Beschwerden schnell feststellen, in welchen Bereichen der Gasanbieter typischerweise Unklarheiten verursacht. Insbesondere dann, wenn zu einem Thema (beispielsweise Gas-Abrechnungen) gehäuft Beschwerden vorliegen, sollten Sie dies in Ihren Gasvergleich einfließen lassen.

Besonders praktisch: Sie können für Ihren persönlichen Gasvergleich sämtliche Beschwerden aus den letzten Jahren nachverfolgen und damit die langfristigen Qualitäten des neuen Gasanbieters genau prüfen. Trustpilot ermittelt hierzu beispielsweise einen “TrustScore” - und dieser liegt bei Fuxx - Die Sparenergie bei gerade mal 1,5 von 5 Punkten. Es wird also schnell deutlich, dass eine gewisse Abweichung zwischen den Versprechungen des Gasanbieters und dessen tatsächlicher Leistung existiert - eine Information, die Sie bei Ihrem Gasvergleich unbedingt berücksichtigen sollten.

Gasvergleich Praxisbeispiel: Was tun, wenn ich mit meinem Gasanbieter unzufrieden bin?

Kundenbeschwerden nach dem Gasvergleich: Kundenstimmen um Energieanbieter Fuxx - Die Sparenergie auf Reclabox
Aktuelle Kundenbeschwerden zu den Strom- und Gastarifen von Fuxx - Die Sparenergie auf Reclabox (Quelle: de.reclabox.com, Stand Juli 2020)

Gasvergleich Praxis-Tipp #1

Zunächst sollten Sie die “offiziellen” Kanäle Ihres Gasanbieters nutzen - also in erster Linie telefonisch oder per Mail das Gespräch mit dem Kundenservice suchen. Viele Energieunternehmen bieten auch die Beratung per Chat oder Kundenportal an. Prüfen Sie also zunächst, ob Ihr Gasanbieter sich wirklich auf einen Austausch auf Augenhöhe einlässt. 

Gasvergleich Praxis-Tipp #2

Erhalten Sie hier keine befriedigende Antwort, können Sie natürlich auch selbst auf einem Verbraucherschutzportal aktiv werden und die Beschwerde zu Ihrem Gasanbieter dort posten. So beantwortet Fuxx - Die Sparenergie Beschwerden auf Reclabox im Schnitt innerhalb eines knappen Tages (Stand Juli 2020).

Gasvergleich Praxis-Tipp #3

Wenn Sie auch hier nicht weiterkommen, können Sie sich an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden. Dort wird man Ihnen auch mitteilen, wann es an der Zeit ist, den offiziellen Weg über die Schlichtungsstelle Energie einzuschlagen. Kurzum: Sie sind mit Ihren Problemen niemals alleine - und wenn Sie die richtigen Schritte ergreifen, nimmt auch der holprigste Gasvergleich langfristig ein gutes Ende.

Gasvergleich Praxis-Tipp #4

Wenn Sie nach dem Gasvergleich mit Ihrem neuen Gasanbieter unzufrieden sind, können Sie auch während der Laufzeit des Gasvertrags problemlos eine reguläre Kündigung aussprechen. Sie werden auch dann sämtliche Ihnen zustehende Boni erhalten - Hauptsache, die Kündigung erfolgt zum Ende Ihrer Gas-Vertragslaufzeit. Wenn Sie dabei Ihre Kündigungsfrist einhalten, ist es nicht wichtig, wann genau Sie die Kündigung ausgesprochen haben, sondern zu welchem Datum diese wirksam wird. So gehen Sie sicher, den Kündigungstermin Ihres Gasvertrags nicht zu verpassen - und können direkt einen neuen Gasvergleich starten. 

Fazit zu diesem Gasvergleich Praxisbeispiel

Es ist mitunter gar nicht so einfach, sich nicht von blumigen Versprechungen blenden zu lassen - stattdessen sollten Sie beim Gas vergleichen stets wachsam sein. Zwar agieren die meisten Gasanbieter in Deutschland vollkommen seriös, doch trifft das leider nicht auf alle Marktteilnehmer zu. Prüfen Sie also immer, ob der gewünschte neue Gasanbieter auch dazu in der Lage ist, seine Versprechen wirklich zu halten. Und keine Sorge: Sollten Sie nach dem Gasvergleich auf Probleme stoßen, haben Sie viele Möglichkeiten, aktiv zu werden. Oder aber Sie entscheiden sich direkt für einen automatischen Tarifaufpasser, der Strom- und Gasanbieter mit auffällig hohen Beschwerdezahlen von vornherein ausschließt.

Hilfreiche Links

Beschwerden zu Fuxx - Die Sparenergie auf Reclabox

Beschwerden zu Fuxx - Die Sparenergie auf Trustpilot

Bundesweiter Webauftritt der Verbraucherzentralen

Artikel auf test.de: "Fuxx-Die Spar­energie - Strom­preis­erhöhung unzu­lässig"

Gasvergleich Praxisfall(e): Schwierig zu erkennende Preiserhöhung - Immergrün

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Eine Gas Schlussrechnung von Immergrün Energie - aber auf Seite 2 wartet noch eine Preiserhöhung auf den Verbraucher!
Unverständlich und falsch ausgezeichnet, so findet sich eine unangenehme Überraschung im Kleingedruckten dieser Schlussrechnung von Immergrün: eine Gas Preiserhöhung, die es in sich hat! Warum diese Preiserhöhung auf Seite 2 kaum wahrgenommen wird und anhand welcher Hinweise Sie sich rechtzeitig schützen können, erfahren Sie hier.

Gasvergleich Praxisbeispiel: Wo hat sich die PE denn nun versteckt?

Versetzen wir uns für dieses Gasvergleich Praxisbeispiel in die Rolle vom allseits beliebten Max Mustermann. Max bezieht günstiges Gas über den Discount Gasanbieter “Immergrün Energie”. Beim letzten Gasvergleich führte Immergrün die Spitze des Vergleichsportals an. Das erste Jahr der Vertragslaufzeit ist nun abgelaufen, weshalb sich Max mit einem guten Kaffee an die Lektüre der kürzlich eingetroffenen Gas Schlussrechnung setzt.

Eine Schlussrechnung stellt den Moment der Wahrheit dar: erwartet Max ein unverhoffter Geldsegen oder wird er zähneknirschend Schulden begleichen? Hat Max durch monatliche Abschläge mehr bezahlt, als eigentlich verbraucht wurde, kann er sich über eine Rückzahlung freuen. Im umgekehrten Fall freut sich Immergrün über die Nachzahlung.

Wäre Max ein aktiver Wechsler und hätte durch einen Gasvergleich bereits einen günstigen Gasanbieter für das Folgejahr ausgewählt, trennten sich hier die Wege. Max ist allerdings eher ein schläfriger Typ und hat die Kündigungsfrist verpasst. Deshalb bezieht er ein weiteres Jahr Gas von Immergrün, einer Tochtermarke der 365 AG. Marken der 365 AG sind auf dem Beschwerdeportal Reclabox aufgrund vieler Kundenbeschwerden bekannt (aktueller Stand Februar 2019: 537 Beschwerden). Deshalb überprüft Max diese Schlussrechnung ganz genau auf ihre Korrektheit.

Gehen wir der Reihe nach diese Schlussrechnung durch, scheint sie vorerst korrekt zu sein. Der Jahresverbrauch

Gasvergleich Immergrün Preiserhöhung Schlussrechnung Seite 2
Gasvergleich Praxisbeispiel: Seite 2 der Schlussrechnung von Immergrün, inklusive Preiserhöhung!

an Gas fiel etwas höher aus als prognostiziert, weshalb eine geringe Nachzahlung anfällt. Künftige Abschläge werden deshalb etwas angepasst und sind zur Mitte des jeweiligen Monats fällig. So weit, so gut. Einmal umgeblättert, finden sich Informationen zur Abrechnung, dem Abrechnungszeitraum, den aktuellen Arbeits- und Grundpreisen des Gastarifs von Immergrün und spannende Informationen zur “Zusammensetzung und Entwicklung Ihres Strompreises”.

Moment Mal.

Hat sich dieser Teil auf die Schlussrechnung verirrt? Schließlich handelt es sich um eine Gasrechnung und nicht um Strom. Immergrün führt, ohne weitere Erklärungen, Änderungen gemäß § 19 StromNEV (Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen) Abschaltbare Lasten, Offshore, KWK und EEG Umlage zwischen 2017 und 2018 auf. Ob wir bzw. Max ohne eine Erläuterung mit diesen Informationen etwas anfangen können, bleibt fraglich. Immerhin ist erkennbar, dass fast alle dieser Komponenten seit 2018 geringer ausfielen - möglicherweise ein Grund, den Preis für Verbraucher zu senken?

Direkt im Anschluss an diesem Wust an Informationen folgt stattdessen eine Erhöhung des Gaspreises. Arbeits- und Grundpreis des “Spar Gas Klassik” Tarifs von Immergrün wurden ab dem 01.04.2018 deutlich angehoben - aber dieser Abschnitt handelte doch über eine “Zusammensetzung und Entwicklung Ihres Strompreises”?

Max Mustermann ist verwirrt.

Gasvergleich Praxisbeispiel: Wie hoch ist die Preiserhöhung denn jetzt tatsächlich? (oft wird nicht der tatsächliche Anstieg definiert, weshalb wir hier ein bisschen rechnen und ausklamüsern)

Wie viel muss Max denn nun ab dem 2. Vertragsjahr im Vergleich mehr zahlen? Dies wird nicht auf den ersten Blick deutlich, aber mit etwas Geduld klauben wir uns die notwendigen Informationen zusammen. Max hat glücklicherweise Mathematik im Nebenfach studiert, was beim Gasvergleich eigentlich nicht notwendig sein sollte, uns aber bei wechselnden Einheiten und aufwändigen Prozentrechnungen noch zu Gute kommen wird.

Im Unterkapitel “Unsere Leistungen” finden wir den Arbeitspreis, angegeben in €: 0,03656 (gerundet) pro Kilowattstunde Gas. Den in seiner Gesamtheit angezeigten Grundpreis berechnen wir flugs selbst: 90,3529 €, also 7,53 € monatlich. Um von diesen Netto Gaspreisen auf den Bruttowert zu kommen, rechnen wir 19% Mehrwertsteuer noch ein. Ergebnis:

Alter Arbeitspreis: 4,4 Cent pro kWh

Alter Grundpreis: 8,96 € pro Monat

Im Vergleich dazu sehen wir unter der Spalte “Produkt” den neuen Gaspreis, dieses Mal netterweise bereits in Netto und Brutto aufgeschlüsselt. Der Einfachheit halber wäre es von Vorteil gewesen, wenn die Werte allesamt einheitlich dargestellt wären, um diesen Gasvergleich zwischen alt und neu durchzuführen:

Neuer Arbeitspreis: 7,60 Cent pro kWh

Neuer Grundpreis:  8,96 € pro Monat

Max spuckt vor Schreck seinen Kaffee aus. Eine Gas Preiserhöhung von fast 75% hätte er nicht erwartet!

Bei einem Verbrauch von rund 40.000 kWh im Jahr muss Max Mustermann im Vergleich zum ersten Jahr mit Mehrkosten von rund 1.280 € rechnen. Weiterhin wird auf der ersten Seite der Rechnung der monatliche Abschlag auf zukünftig 184 € festgelegt. Mit diesem Abschlag wird jedoch der voraussichtliche Jahrespreis nicht Mal ansatzweise abgedeckt, weshalb mit der nächsten Schlussrechnung eine deftige Nachzahlung zu erwarten ist. Ist das Konto dann nicht ausreichend gedeckt, werden möglicherweise weitere Mahngebühren fällig.

Durch einen Gasvergleich zu aktuellen Konditionen in Reutlingen findet Max über ein gängiges Vergleichsportal oder einen Tarifoptimierer im Vergleich Sparpotenziale von rund 1.045 €. Schade, dass er die Preiserhöhung übersehen hat und nun diese Mehrkosten trägt - es sei denn, er geht gegen die Gas Preiserhöhung im Nachhinein über die Schlichtungsstelle Energie vor, denn es ist durchaus fraglich, ob

a) die Erhöhung ausreichend deutlich zu erkennen war und

b) ein solcher Preisanstieg von fast 75% gerechtfertigt war. (Link zu Gasvergleich/Stromvergleich)

Gasvergleich Praxisbeispiel: Was tun, wenn die Preiserhöhung erkannt wurde?

Bis zum Eintritt der Preiserhöhung am ersten April 2018 hätte Max Zeit gehabt, eine Sonderkündigung auszusprechen. Dies entspricht ungefähr 6 Wochen zwischen Versand der Schlussrechnung und Eintritt der Erhöhung. Rein rechtlich reicht eine formlose E-Mail aus. Für ein garantiertes Gelingen nutzen wir ein Fax oder Einschreiben.

Wer auf Zack ist, führt direkt einen Gasvergleich durch und sucht sich innerhalb weniger Minuten einen günstigen Gasanbieter, der schnellstmöglich die Belieferung übernimmt. In solch einem Fall achten wir darauf, dem neuen Anbieter über die Sonderkündigung zu informieren und die Kündigungsbestätigung von Immergrün Energie schnellstmöglich an ihn weiterzuleiten. So kann sichergestellt werden, dass der Wechselprozess möglichst problemlos und zügig vonstatten geht.

Welche Komponenten dieses Enstroga Schreibens würden Verbraucherschützer bemängeln? (Marktwächter Energie Kriterien → der seriöse Part)

Max Mustermann ist grundsätzlich ein unaufgeregter Typ, man könnte sagen, er reagiert recht durchschnittlich auf die meisten Dinge im Leben. Jedoch sollte selbst ein durchschnittlich gründlicher Mensch eine Preiserhöhung von 75% nicht einfach übersehen, oder? Könnte man Preiserhöhungen nicht so formulieren, dass diese Gefahr gar nicht erst besteht?

Die Marktwächter Energie, eine Teilgruppe der Verbraucherzentrale Niedersachsens, sammelten in einer umfassenden Studie Preiserhöhungsschreiben. Anhand dieser entwarfen sie einen Kriterienkatalog für leicht verständliche, informative Infoschreiben. Die folgenden Punkte dieser Immergrün Preiserhöhung würden die Marktwächter wahrscheinlich kritisch beäugen:

Erkennbarkeit des Preiserhöhungsschreibens:

  • aus Betreffzeile der Schlussrechnung nicht erkennbar, dass es sich weiterhin um eine Preiserhöhung handelt
  • erst auf zweiter Seite des Schreibens findet sich die Erhöhung
  • unter der Überschrift “... Entwicklung Ihres Strompreises” findet sich der neue Gaspreis

Darstellung der Kostensteigerung:

  • alter und neuer Gaspreis nicht im direkten Vergleich dargestellt
  • Veränderung (prozentual und in Cent) nicht angegeben, Verbraucher muss selbst berechnen
  • keine nachvollziehbare Angabe von Gründen, die zur Preiserhöhung geführt haben

Darstellung des Rechts zur Sonderkündigung:

  • Schriftgröße kleiner als auf der ersten Seite der Rechnung
  • nicht eindeutig vom Rest des Textes abgehoben, durch bspw. Fettdruck

Darstellung von wichtigen Aspekten und Konsequenzen der Preiserhöhung:

  • Anpassung des Abschlags steht nicht im Verhältnis zum Kostenanstieg

Höhe der Preisveränderung:

  • gestiegene Kosten können seitens Immergrün an den Verbraucher weitergegeben werden; da jedoch keine nachvollziehbare Aufschlüsselung stattfindet, bleibt fraglich, wie ein Preisanstieg von fast 75% begründbar ist

Fazit

Eingangs stellten wir uns der Frage, ob die Schlussrechnung von Immergrün Energie ein positives Erlebnis für Max Mustermann sein wird. Angesichts der Nachzahlung zum ersten Jahr und einer derben Preiserhöhung zum zweiten Vertragsjahr, können wir abschließend feststellen: so richtig Spaß macht diese Rechnung nicht. Um eine knapp 75% Gas Preiserhöhung zu vermeiden, hätte Max sein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung rechtzeitig wahrnehmen müssen - was sich als ziemlich schwierig herausstellt, da der Preisanstieg schwierig zu erkennen war. Zukünftig wird dies Max eine Lehre sein: lieber Augen auf beim Gasvergleich und direkt einen günstigen Gasanbieter suchen, welcher nicht auf eine lange Historie an unauffälligen Preiserhöhungen zurückblicken kann.

BEV Energie: Verzögerungen bei Schlussrechnung und Guthaben Auszahlung

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BEV Energie Kunden sollten aufmerksam sein!
Gasvergleich Erfahrungen BEV Energie auf dem Beschwerdeportal Reclabox
‍Auswahl aktueller Beschwerdefälle auf dem Beschwerdeportal Reclabox, Stand: Januar 2019
Der Discountversorger BEV Energie (Bayerische Energieversorgung) vertreibt billigen Strom und Gas. Warum die Preise so günstig sind? Dank Bonuszahlungen und Prämien wird der effektive Gaspreis heruntergeschraubt. Wer als Versorger beim Gasvergleich zur BEV wechseln möchte, sollte sich auf die Erfahrungen anderer Kunden stützen: besonders das Thema “Bonuszahlungen” wird auf dem Beschwerdeportal von vielen Verbrauchern kritisiert.

Gasvergleich Praxisbeispiel Kontext

Update: Da die BEV wenige Tage nach Veröffentlichung dieses Artikels Insolvenz angemeldet hat, finden Sie alle relevanten Infos zum Thema in diesem Artikel zur BEV Energie Insolvenz.

Die BEV ist auf vielen Vergleichsportalen beim Gasvergleich der Preissieger. Gleichzeitig befinden Sie sich auch auf dem Beschwerdeportal Reclabox unter den Top 3 der Stromanbietern mit den meisten Kundenbeschwerden. Zum aktuellen Stand (Januar 2019) finden sich allein 2149 Beschwerden von unzufriedenen BEV Kunden (im Vergleich zu Dezember 2018 ist die Beschwerdezahl um rund 500 angestiegen).

Hauptsächlich bemängeln Verbraucher nicht eingehaltene Fristen seitens der BEV. Schriftliche Aufforderungen, den Fristen gerecht zu werden und Sofort-Bonus bzw. Neukundenbonus auszuzahlen, werden laut Verbraucher von der BEV ignoriert. Wer anruft, werde von den Mitarbeiter*innen lediglich vertröstet - auf dem Bankkonto hingegen tue sich nichts.

Uns sind vermehrt Fälle untergekommen, in denen die BEV bei aktuell durch Preisgarantie gesicherten Strom- und Gastarifen eine Preiserhöhung vornehmen möchte. Da dies aufgrund der Preisgarantie eigentlich nicht möglich ist, werden Kunden gebeten, dieser Erhöhung von sich aus zuzustimmen. Wer nicht rechtzeitig widerspricht, wird stillschweigend als “Ja, bitte erhöhen Sie meine Strom- bzw. Gaspreise” interpretiert. Mehr zu diesem Thema und wie Sie als BEV Kunde adäquat reagieren können, haben wir in diesem Artikel beschrieben.

Die Fristen von Bonuszahlungen:

Abhängig davon, welche Art von Bonus seitens des Gasanbieters versprochen wird, gelten unterschiedliche Fristen und Bedingungen.

  • Sofortbonus: wird in der Regel 2-3 Monate nach Belieferungsbeginn ausgezahlt
  • Neukundenbonus: wird im Rahmen der Schlussrechnung des 1. Vertragsjahres ausgezahlt (auch wenn zum regulären Ende der Gasanbieter gewechselt wird)

Oft orientieren sich diese Boni prozentual am Verbrauch. Ein 15% Neukundenbonus kann dementsprechend erst in der Schlussrechnung korrekt berechnet werden, da zu diesem Zeitpunkt klar ist, wie hoch der Gasverbrauch über die letzten 12 Monate war.

Rechtliche Situation des Gasvergleich Praxisbeispiels

Laut § 40 EnWG sollte spätestens 6 Wochen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit die Schlussrechnung vom Gasanbieter übersendet worden sein. Jegliches Guthaben muss daran anschließend unverzüglich ausgezahlt werden. Sowohl ein Neukundenbonus als auch zu viel gezahlte Abschläge gelten hierbei als Guthaben. Verschiedene Gerichtsurteile wurden in der Vergangenheit diesbezüglich ausgesprochen, bspw. “Az. I-20 U 136/14” des OLG Düsseldorf von 2014.,

Grundsätzlich sind vertraglich abgemachte Fristen bindend. Sowohl Verbraucher als auch Gasanbieter verpflichten sich, Fristen einzuhalten. Wenn ein Sofort-Bonus 30 Tage nach Fristablauf nicht überwiesen wurde, stehen dem Verbraucher Verzugszinsen zu. In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei aber um Cent-Beträge. Weitere Informationen dazu finden sich im Gesetzestext des BGBs.

Handlungsoptionen für dieses Gasvergleich Praxisbeispiel

Wenn auch Sie wie viele andere Verbraucher über den Gasvergleich zum Discount Gasanbieter BEV Energie gewechselt sind und sich nun über ausbleibende Bonuszahlungen wundern, sollten Sie die folgenden Handlungen in Erwägung ziehen:

Rechnung (noch) nicht erhalten:

Seit Vertragsende sind die gesetzlich festgelegten maximalen 6 Wochen Bearbeitungszeit ins Land gezogen und im Briefkasten findet sich nur gähnende Leere, aber keine Schlussrechnung der BEV? Dann empfehlen sich erfahrungsgemäß folgende Schritte:

  • schriftlich per Einwurfeinschreiben oder Fax die BEV Energie auf die abgelaufene Frist zur Sendung einer Schlussrechnung hinweisen; dank dieser Methode können Sie auf eine Empfangsbestätigung zurückgreifen und Ihr Schreiben geht nicht verloren
  • setzen Sie einen fairen Bearbeitungszeitraum von 14 Tagen
  • erinneren Sie den Gasanbieter an die unverzügliche Überweisung sämtlicher Guthaben, wie bspw. den Neukundenbonus; referenzieren Sie diesbezüglich das oben genannte Gerichtsurteil
  • falls Sie überlegen, die für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle Energie einzuschalten, wenn es zu keiner zeitnahen Klärung kommt, teilen Sie dies dem Gasanbieter mit
  • viele Verbraucher berichten über eine schnelle Klärung des Problems, nachdem es auf dem Beschwerdeportal Reclabox veröffentlicht wurde

Rechnung erhalten:

Wenn Sie die Rechnung (mittlerweile) erhalten haben, folgt nun eine Überprüfung dieser Rechnung auf Korrektheit:

  • Zählerstände und Jahresverbrauch sollten korrekt aufgeführt sein
  • alle vertraglich abgemachten Boni (Sofort-Bonus, Neukundenbonus, mögliche Prämien) sollten aufgeführt sein
  • wurde ein prozentualer Bonus korrekt berechnet? (z.B. ein 15% Neukundenbonus)
  • ein Bonus wird in der Regel ausgezahlt und nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnet, falls Sie weiterhin Gaskunde der BEV Energie bleiben und nicht im Rahmen eines Gasvergleichs bereits gewechselt haben

Übrigens: da viele Bonustarife im 2. Jahr deutlich teurer werden, sollte rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Gasvergleich durchgeführt werden, damit Sie nicht in eine mögliche Kostenfalle tappen!

Ist irgendetwas nicht korrekt berechnet oder aufgeführt worden?

Falls Sie auf einen Fehler stoßen, bedenken Sie: Irren ist menschlich. Fehler lassen sich beheben. Deshalb:

  • die BEV Energie schriftlich (s.o.) über den Fehler in Kenntnis setzen
  • bestenfalls einen Beleg beifügen; sind die Zählerstände inkorrekt aufgeführt, schießen Sie ein Foto vom tatsächlichen Zählerstand und legen den bei
  • ist ein Neukundenbonus falsch berechnet worden? Überprüfen Sie, ob es sich um einen 15% oder 25% Bonus handelt und weisen auf den korrekten Betrag hin

Um den korrekten Bonus zu berechnen, benötigen Sie zuerst den korrekten Verbrauch. Nehmen wir an, Sie haben über die letzten 12 Monate im Gastarif der BEV Energie 20.000 kWh verbraucht. Dann multiplizieren Sie diesen Verbrauch mit dem Arbeitspreis und addieren 12 Monate Grundpreis.

Arbeitspreis: 5 Cent

Grundpreis: 10 €

20.000 x 5 Cent (Arbeitspreis) + 12 x 10 € (Grundpreis) = 1.120 €

Jetzt nehmen wir von diesem korrekten Preis 15% Bonus:

1.120 x 0,15 = 168 €

In diesem Fall wäre also der richtige Neukundenbonus 168 €. Mit dieser Rechnung können Sie schnell den angegebenen Betrag mit dem Ergebnis vergleichen.

Falls Probleme mit der Auszahlung oder Berechnung eines Sofort-Bonus auftreten sollten, sind die oben genannten Schritte natürlich ebenfalls anwendbar. Grundsätzlich sollten Sie beim nächsten Gasvergleich den zukünftigen Gasanbieter kurz recherchieren, um mögliche Probleme im Vorfeld zu vermeiden. Worauf Sie dabei achten sollten, haben wir hier zusammengefasst.

Fazit

Wer beim Gasvergleich zu einem günstigen Gastarif greift, muss nicht zwangsläufig mit Problemen rechnen. Die meisten Gasanbieter in Deutschland agieren seriös. Wird der verdiente Bonus vom Gasanbieter wider Erwarten nicht ausgezahlt, lässt sich mit den hier aufgeführten Schritten schnell eine Lösung erzielen.

Hilfreiche Links:

Reclabox Beschwerden über Gasanbieter BEV Energie

Informationen zu aktuellen Preiserhöhungen von BEV Energie

Gasvergleich Praxisfall(e): "Stromio/Grünwelt: Verbraucher warten auf Bonuszahlungen"

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Gasvergleich Fälle und Fallen
Egal, ob Sie Strom oder Gas vergleichen: der Billigstromanbieter Stromio und die zugehörige Tochtermarke Grünwelt, welche Verbraucher auch mit Gas versorgt, landen beide regelmäßig unter den Top Ergebnissen beim Strom- und Gasvergleich auf einem klassischen Vergleichsportal. Die Tarife sind derart günstig, weil attraktive Sofort- und Neukundenboni versprochen werden. Allerdings berichten viele Kunden über ihre Erfahrungen mit Stromio und Grünwelt, dass Bonuszahlungen nicht fristgerecht ausgezahlt werden.

Gasvergleich Praxisfall(e): “Bonuszahlungen verzögert”

Quelle: Reclabox Stand November 2018

‍Gasvergleich Praxisbeispiel Kontext

Wer beim Gasvergleich zum Discounter Grünwelt gewechselt ist, ärgert sich möglicherweise aktuell wie viele andere Kunden über das Ausbleiben von Bonuszahlungen. Auf dem Beschwerdeportal Reclabox finden sich zum aktuellen Stand für das laufende Jahr 35 Beschwerden im Kontext “Bonuszahlung” - insgesamt fällt Stromio mit 1457 Kundenbeschwerden auf, worunter Beschwerden zu Grünwelt mit aufgeführt sind (Stand November 2018).

Verbraucher beschweren sich über deutliche Fristüberschreitungen. Teils warten sie mehrere Monate über die Frist hinaus auf einen Sofortbonus. Was allerdings lange währt, wird auch endlich gut: nach Veröffentlichung der Beschwerde melden die betroffenen Verbraucher oft innerhalb weniger Tage, dass der Bonus ausgezahlt wurde.

Fristen für Boni:

  • Sofortbonus wird in der Regel 60-90 Tage nach Belieferungsbeginn ausgezahlt
  • prozentual am Verbrauch berechneter Neukundenbonus wird regulär nach 12 Monaten Vertragslaufzeit im Rahmen der Schlussrechnung ausgezahlt, also spätestens 6 Wochen nach Ablauf der Vertragslaufzeit

Warum wird der Neukundenbonus erst so spät ausgezahlt? Da der Bonus sich am tatsächlichen Jahresverbrauch orientiert (z.B. 15% vom Verbrauch), wird er im Rahmen der Schlussrechnung ausgezahlt.

Rechtliche Situation des Gasvergleich Praxisbeispiels

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden sich, wie der Name sagt, Gesetze und Klauseln rund ums Thema Strom und Gas. Gemäß §40 EnWG haben Gasanbieter 6 Wochen Zeit, um eine Schlussrechnung anzufertigen. Innerhalb dieser Frist muss etwaiges Guthaben an den Verbraucher ausgezahlt werden. Guthaben entsteht beispielsweise durch a) Bonuszahlungen und b) geringerer Verbrauch, als über das Jahr hinweg durch monatliche Abschläge bezahlt wurde. Die Verbraucherzentrale NRW referenziert in diesem Kontext außerdem ein Urteil des OLG Düsseldorf (AZ 1-20 U 136/14), nach dem Guthaben “unverzüglich zu erstatten” sei.

Handlungsoptionen für dieses Gasvergleich Praxisbeispiel

Wenn Sie konkret beim Gas vergleichen Kunde von Grünwelt Energie wurden oder für den Fall des Falles vorbereitet sein möchten (schließlich bedeutet ein Wechsel zu einem Discount Gasanbieter nicht zwangsläufig, dass Probleme auftreten), können Sie sich an diesen Handlungsoptionen orientieren:

  • Rechnung auf Korrektheit prüfen (Zählerstände, Verbrauch, vertraglich vereinbarter Grund- + Arbeitspreis), wurden alle Boni aufgeführt? (Sofortbonus, Neukundenbonus), wurde der Neukundenbonus korrekt am tatsächlichen Verbrauch orientiert berechnet? (in der Regel 15% oder 25% des Jahresverbrauchs) 
  • der Bonus sollte ausgezahlt und nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnet werden, falls Sie auch für ein weiteres Jahr Kunde der Grünwelt Energie bleiben
  • falls Guthaben/Bonus einige Tage nach Erhalt der Rechnung nicht auf Ihrem Konto eingegangen sein sollten: schriftlich per Einwurfeinschreiben die unverzügliche Auszahlung anfordern, gemäß dem oben genannten Urteil des OLG Düsseldorf

Falls Sie noch keine Rechnung erhalten haben sollten:

  • Datum des Vertragsendes überprüfen: Gasanbietern bleibt bis zu 6 Wochen Bearbeitungszeit nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
  • per Einwurfeinschreiben oder Fax auf die Frist gemäß §40 EnWG hinweisen und eine Zusendung der Schlussrechnung fordern
  • setzen Sie eine faire Bearbeitungsfrist von zwei Wochen

Wir empfehlen, Zählerstände zu dokumentieren (beispielsweise durch ein Foto auf dem Handy) und alle Schreiben und Rechnungen genauestens zu überprüfen. Egal, ob man regelmäßig bei Gasvergleich Ausschau nach günstigen Gasanbietern hält oder den Gasvergleich scheut: Gasanbieter sind auch nur Menschen, sozusagen, und dementsprechend können Fehler passieren. Es liegt allerdings am Verbraucher, wachsam zu bleiben und auf Fehler aufmerksam zu machen, damit solche Probleme schnell gelöst werden.

Falls grundsätzlich die gesetzten Fristen seitens des Discount Gasanbieters nicht eingehalten werden, können Verbraucher sich kostenfrei an Verbraucherzentralen, die Schlichtungsstelle Energie und Beschwerdeportale wie Reclabox wenden. Damit Sie im Gasvergleich Kontext wissen, worauf es wirklich ankommt, haben wir in unserem Gasvergleich Artikel die gängigsten Probleme beim Gas vergleichen aufgeführt und erläutert.

Fazit

Durch einen günstigen Gastarif mit Bonus kann man effektiv bis zu 750 € oder sogar mehr sparen - je nachdem, welcher Fluktuation die Gaspreise momentan ausgesetzt sind. Toll also, wenn Sie als Verbraucher den verdienten Bonus auch fristgerecht ausgezahlt bekommen. Deshalb empfiehlt es sich, stets mit einem wachsamen Auge alle Unterlagen des Gasanbieters zu vergleichen und zu überprüfen.

Hilfreiche Links

Weitere Fälle & Fallen im Stromvergleich Kontext

Gasvergleich Praxisbeispiel: Guthaben ist unverzüglich zu erstatten.

Gasvergleich Praxisfall(e): "Vox Energie Sonderkündigung & Umzug"

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Aufpassen beim Gasvergleich!
Vox Energie - nicht zu verwechseln mit dem TV Sender - bietet das Rundumpaket: Strom, Gas, Telefonie, Internet. Die Mitarbeiter von Vox vertreiben das Paket hauptsächlich übers Telefon. Sie darüber zu erreichen, wenn ein Problemfall auftritt, ist laut Verbrauchern auf dem Beschwerdeportal Reclabox hingegen oft nicht so einfach. Besonders bemängeln die Reclaboxer diesen Umstand, wenn sie im Rahmen eines Umzugs eine Sonderkündigung an Vox aussprechen möchten - und dann erstaunt feststellen, dass auch nach dem Umzug weiter abgebucht wird.

Stromvergleich Praxisfall(e): “Grundpreis im Umzugskontext weiter an Vox Energie zahlen”

Gasvergleich Beispiel Vox Energie Sonderkündigung im Umzugskontext
Quelle: Reclabox.com/de Stand November 2018

Gasvergleich Praxisbeispiel Kontext

Der Strom- und Gasanbieter Vox Energie fällt auf dem Beschwerdeportal Reclabox durch aktuell 337 Kundenbeschwerden auf (Stand: 20.11.2018). Bisher finden sich über 10 Beschwerden zum Thema Umzug & Sonderkündigungsrecht. Einige Gasanbieter definieren bestimmte Regelungen zu diesem Thema in ihren AGBs. Vox Energie z.B. fordert Kunden auf, mindestens 4 Wochen vorher einen Umzug zu melden: neue Adresse und Postleitzahl werden gefordert, um zu überprüfen, ob die Belieferung auch am neuen Wohnort stattfinden kann.

So weit, so wenig außergewöhnlich. Interessanterweise fordert Vox Energie allerdings keine formlose Kündigung, sondern die Nutzung eines bereitgestellten Online Formulars bzw. die Einsendung eines spezifischen Vordrucks. Wer grundsätzlich in eine neue Wohnung zieht, soll bitte das Online Formular nutzen; wer in eine Wohnung mit bestehendem Gasvertrag zieht, von dem wird der Vordruck gewünscht.

Beispiel Gasvergleich Vox Energie PDF Sonderkündigung bei Umzug
Quelle: Vox Energie Stand November 2018

Auf diesem Vordruck findet sich unter anderem diese Information:

“Nach dem Umzug stellen wir Ihnen den Grundpreis für Ihren bisherigen voxenergie-Vertrag bis zum Laufzeitende in Rechnung.”

Wenn beispielsweise ein Vox Energie Kunde nach 12 Monaten eines 24-monatigen Vertrags umzieht und am neuen Wohnort nicht weiterhin von Vox Gas beziehen kann, werden die restlichen 12 Monate Grundpreis in Rechnung gestellt - bis Vox Energie die Gasbelieferung wieder übernimmt. Denn mit dem Vordruck wird nicht nur über einen Umzug in Kenntnis gesetzt, sondern zusätzlich direkt ein neuer Vertrag mit dem Energieversorger abgeschlossen.

Dieses Verfahren finden wir von SwitchUp verwunderlich. Wenn eine Sonderkündigung eingereicht und akzeptiert wurde, gilt in der Regel ein Vertrag als gekündigt, eine Schlussrechnung wird erstellt und jegliche Ansprüche werden geltend gemacht (z.B. Guthaben an den Verbraucher auszahlen oder Nachzahlungen vom Verbraucher an den Gasanbieter).

In den AGBs von Vox Energie finden sich im Unterkapitel 9. Umzug:

“voxenergie gewährt das Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung, wenn die Belieferung durch voxenergie an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist”.

In den gesamten AGBs findet sich keine Regelung, nach derer diese Gebühr (Restzahlung des Grundpreises) bei Unmöglichkeit der Belieferung begründet wird. Es wird ebenfalls nicht von einer Umzugspauschale, Bearbeitungskosten oder ähnlichem gesprochen (Stand November 2018). Wir fragen uns also: wenn eine Sonderkündigung akzeptiert wird, da keine Belieferung am neuen Standort stattfinden kann, warum werden dann weitere Forderungen an die Verbraucher gestellt? Und warum wird durch das in den AGBs erforderte Formular ein neuer Gasvertrag mit Vox Energie abgeschlossen?

Rechtliche Situation des Gasvergleich Praxisbeispiels

Oft gedacht, aber leider ein Irrtum: eine Sonderkündigung im Falle eines Umzugs steht Verbrauchern nicht pauschal zu. Sie wird aber im Regelfall vom Gasanbieter eingeräumt, falls die Belieferung nicht zu den gleichen Konditionen weiterhin stattfinden kann. In den AGBs finden sich Fristen und Regelungen diesbezüglich, beispielsweise kann ein Anbieter fordern, dass der Umzug mindestens 4 Wochen vorher angekündigt wird. Finden sich dort ebenfalls Klauseln, dass bei Möglichkeit die Belieferung fortgesetzt wird, benötigt der Gasanbieter die konkrete Adresse des nächsten Wohnorts, um diese Möglichkeit zu überprüfen.

Um eine Sonderkündigung auszusprechen, sind Verbraucher nicht verpflichtet, bestimmte Formulare zu nutzen. Auch eine formlose Kündigung kann per Einwurfeinschreiben versandt werden, so die Verbraucherzentrale.

Verbraucherschützer verweisen auf BGB § 314 (1), nach dem Verträge aus “wichtigen Gründen” fristlos gekündigt werden können. Ein Umzug ist zwar für Sie als Verbraucher ein wichtiger Grund, allerdings weisen andere Juristen wiederum auf “angemessene Fristen” hin.

Gemäß EnWG § 41(1) müssen Verträge Klauseln enthalten, anhand derer mögliche Schadensersatzansprüche konkret und verständlich nachvollziehbar gemacht werden.

Handlungsoptionen für dieses Gasvergleich Praxisbeispiel

Vorlage: Musterschreiben für Sonderkündigung wegen Umzug

Sie sind Vox Energie Kunde und ein Umzug steht bevor? Dann achten Sie auf diese Gasvergleich Praxistipps:

Bei Umzug Sonderkündigung richtig an Vox Energie aussprechen

  • spätestens vier Wochen vor Umzug den Gasanbieter über das Auszugsdatum in Kenntnis setzen (laut AGBs)
  • seit dem 1.10.2017 gilt eine “vereinfachte Schriftformerfordernis” für online abgeschlossene Verträge, weshalb eine E-Mail in solchen Fällen ausreicht
  • falls Sie ganz sichergehen möchten oder den Vertrag nicht online abgeschlossen haben, schriftlich die Sonderkündigung per Einschreiben oder Fax einreichen
  • falls am neuen Wohnort die Belieferung weiterhin ohne Veränderung stattfinden kann, wird Ihnen der Gasanbieter die Sonderkündigung nicht gewähren; in diesem Fall ändert sich nichts an der vertraglich vereinbarten Laufzeit und der Vertrag läuft weiter (seltener Fall)
  • falls ein Nachweis gefordert wird, reicht bspw. eine Kopie der Meldebestätigung oder des Übergabeprotokolls der neuen Wohnung
  • falls die Sonderkündigung gewährt wird, weil keine Belieferung zu den gleichen Konditionen am neuen Wohnort stattfinden kann, ist davon auszugehen, dass der Vertrag zum Zeitpunkt des tatsächlichen Auszugs als gekündigt gilt (könnte die Belieferung fortgeführt werden, allerdings zu höheren Preisen, können Sie aufgrund der de facto Preiserhöhung außerordentlich kündigen)
  • widersprechen Sie der Forderung von Vox Energie, Ihnen im Falle einer gewährten Sonderkündigung bis zum regulären Ende der Laufzeit weiterhin den Grundpreis in Rechnung zu stellen; laut EnWG § 41 (1) sind konkrete Regelungen in den AGBs erforderlich, nach denen solche Ansprüche begründet sein müssen
  • falls Sie den Vordruck von Vox Energie oder das Online Formular zur Sonderkündigung nutzen, erweitern Sie diese um einen Vermerk, dass Sie keinen neuen Vertrag am zukünftigen Wohnort wünschen

Dass Sie als Verbraucher auf einem klassischen Vergleichsportal beim Gasvergleich zu Vox Energie gewechselt sind, ist eher unwahrscheinlich. Denn dieser Anbieter findet sich selten bis nie in den Top10 Ergebnissen der Vergleichsportale. Eher wird Verbrauchern, zumindest laut Aussagen auf Reclabox, telefonisch ein unverbindliches Gastarif Angebot gemacht, woraufhin wenige Tage später Vertragsunterlagen von Vox Energie im Briefkasten liegen. Wer sich nicht erinnern kann, am Telefon konkret einen Vertrag abgeschlossen zu haben (und diesen auch nicht möchte), muss nun selbst aktiv werden und einen schriftlichen Widerruf senden:

Einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag widerrufen

  • überprüfen Sie die schriftlichen Unterlagen ganz genau; möglicherweise ist Ihr Interesse an den am Telefon versprochenen Gastarif Angebot fälschlicherweise als Vertragsabschluss gewertet worden
  • innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen schriftlich per Einschreiben oder Fax (Empfangsnachweis) unter Angabe der Vertragsnummer einen Widerruf an Vox Energie senden; es erfordert keiner besonderen Begründung für das gesetzlich gewährte Widerrufsrecht
  • falls diese Frist überschritten wurde → den Widerruf begründet formulieren: falls am Telefon Ihrerseits kein Vertrag abgeschlossen wurde, sollten Sie dies genauso darlegen; in solch einem Fall ist eine Beratung durch Verbraucherschützer ratsam

Grundsätzlich möchten wir betonen, wie wichtig es ist, dass jegliches Schriftstück eines Strom- oder Gasanbieters präzise gelesen wird. Manchmal werden wichtige Unterlagen fälschlicherweise für Werbung gehalten und landen ungelesen im Papierkorb. Dies kann Sie im Zweifelsfall teuer zu stehen kommen, wenn beispielsweise dadurch eine Widerrufsfrist überschritten wird.

Unserer Erfahrung nach lohnen sich Strom- und Gastarife, die ausschließlich telefonisch vertrieben werden, oft nicht. Auf klassischen Vergleichsportalen finden sich Gastarife in der Regel zu besseren Konditionen. Damit Sie beim Gasvergleich keine bösen Überraschungen erwarten brauchen, haben wir von SwitchUp die wichtigsten Tipps zum Gasanbieter Vergleich zusammengefasst.

Fazit

Bei einem Umzug sollten sich Ihre Gedanken nicht um Gasvergleich und den Trubel drum herum drehen. Umzugskartons und viel zu enge Treppenhäuser sind trubelig genug. Unschön, wenn zusätzlich noch höchst fragwürdige Zahlungen gefordert werden. Wenn eine Sonderkündigung von Vox Energie gewährt wurde und auch die AGBs keine Begründung für diese Zahlung liefern, stellt sich die Frage, weshalb der Gasanbieter diese Forderungen stellt.

Hilfreiche Links:

Gasvergleich Praxisbeispiel: Verbraucherschützer verklagen u.a. Vox Energie, aufgrund fragwürdiger Geschäftspraktiken und ungewollter Verträge übers Telefon

Gasvergleich Praxisbeispiel: Der Westen berichtet über weiterführende Forderungen seitens Anbieter, trotz Sonderkündigung bei Umzug

Disclaimer:

Die hier aufgeführten Handlungsoptionen ersetzen keine Rechtsberatung und sind nicht als solche zu verstehen. Im konkreten Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

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