Allgemeine Geschäftsbedingungen
von SwitchUp

Stand: 12. März 2019

1. Präambel: Was kann ich von SwitchUp erwarten?

Als Tarifaufpasser kümmern wir uns auf Wunsch um die Betreuung und kontinuierliche Optimierung Ihrer Strom- und Gasverträge und künftig auch Ihrer Internet- und Mobilfunkverträge. Neben dem was wir tun, ist uns mindestens genauso wichtig, wie wir vorgehen. Konkret unternehmen wir den Versuch, SwitchUp auf einem simplen Leitprinzip aufzubauen: Dem Freundschaftsprinzip. Dies bedeutet für uns nicht, dass jeder SwitchUp Nutzer unser Freund wird. Vielmehr geht es uns darum, die gleichen Werte, die einer Freundschaft zugrunde liegen, als Fundament all unserer Handlungen zu begreifen. Dazu gehört, dass wir viel Energie investieren, um unseren Service rundum fair zu gestalten und die Menschen, die sich für unseren Service entscheiden, nach besten Kräften unterstützen. Ebenso gehört für uns dazu, Ihnen ehrlich mitzuteilen, dass unser Service nicht perfekt ist. Dies hat vor allem mit der Herausforderung zu tun, dass wir manche Informationen zu Ihrem Vertrag nicht automatisch erhalten und daher mitunter auf Ihre Unterstützung angewiesen sind, um unseren Service erbringen zu können. Uns ist daher wichtig, Ihnen transparent aufzuschlüsseln, was Sie von uns erwarten können, damit Sie frei entscheiden können, ob Sie unseren Tarifaufpasser-Service auf dieser Basis nutzen möchten. Darüber hinaus ist uns ein Service auf Augenhöhe wichtig. Dazu gehört für uns nicht nur, dass wir uns nach besten Kräften für Sie einsetzen, sondern dass Sie uns gleichermaßen ehrlich und fair begegnen. Eben genauso, wie man das von einer Beziehung unter Freunden erwartet.

1.1. Anbieter

SwitchUp ist ein Service der SwitchUp GmbH, Singerstraße 109, 10179 Berlin, Geschäftsführer: Arik Meyer, E-Mail: info@switchup.de, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 113693B, USt-ID: DE274061275. Die aktuellen Kontaktinformationen einschließlich unserer Rufnummer finden Sie im Impressum.

1.2. Angebot nur für Nutzer in Deutschland

SwitchUp richtet sich an Personen und Unternehmen im deutschen Raum, d.h. mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland.

1.3. Vertragsgegenstand

Wir übernehmen die Funktion eines persönlichen Assistenten, der Sie bei der kontinuierlichen Optimierung Ihrer Dienstleistungsverträge wie Strom, Gas, Internet und Mobilfunk (“Laufzeitverträge”) unterstützt. Dazu gehört die Erstellung von Tarifempfehlungen auf Basis eines ehrlichen Vergleichs der verfügbaren Angebote, die Unterstützung und einfache Abwicklung von Anbieterwechseln sowie die kontinuierliche Verwaltung und Optimierung Ihrer Laufzeitverträge.

2. Geltungsbereich: Was wird in diesen Bedingungen geregelt?

2.1. Geltung unserer AGB

Um SwitchUp zu nutzen, müssen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Diese gelten ausschließlich.

2.2. Vermittlung von Laufzeitverträgen

SwitchUp ist stets der Vermittler von Laufzeitverträgen, nicht deren Anbieter und nicht der Leistungserbringer. Die Rolle von SwitchUp beinhaltet den Abschluss, Kündigung und Änderung von Laufzeitverträgen sowie deren kontinuierliche Betreuung, Verwaltung und Optimierung (“Tarifaufpasser-Service”).

2.3. Verhältnis zum Anbieter des Laufzeitvertrages

Das direkte Vertragsverhältnis besteht stets zwischen dem Anbieter eines Laufzeitvertrages als Leistungserbringer und Ihnen als Leistungsnehmer. Für die Laufzeitverträge gelten die Tarif- und Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

3. Unsere Leistungen: Welche Funktionen übernimmt SwitchUp für Sie?

3.1. Transparente Angebotsübersichten

Wir stellen Ihnen unverbindliche Auskünfte und Empfehlungen über Tarif- und Anbieterkonditionen in den Bereichen Strom, Gas, Internet, Mobilfunk und sonstiger Dienstleistungen zur Verfügung. Dazu unternehmen wir die Anstrengung, Ihnen einen möglichst vollständigen Überblick über die im Markt verfügbaren Tarifangebote zu bieten. Die auf SwitchUp dargestellten Daten stellen wir Ihnen informatorisch zur Unterstützung Ihrer Entscheidungsfindung zur Verfügung, sie stellen jedoch kein verbindliches Vertragsangebot von SwitchUp bzw. dem jeweiligen Leistungserbringer dar.

3.2. Persönliche Tarifempfehlungen

Wir erstellen individuelle Tarifempfehlungen für Sie, um Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Diese Empfehlungen erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen anhand Ihrer Angaben und Präferenzen, den Tarifkonditionen und -preisen, der Zuverlässigkeit von Anbietern anhand von Kundenbewertungen und Beschwerden sowie unserer Expertise. Ihnen steht es frei, eine Empfehlung zu akzeptieren oder abzulehnen.

3.3. In Ihrem Auftrag: Einfacher Anbieterwechsel

Wir veranlassen als Vermittler Anbieterwechsel für Sie, zu denen Sie uns bevollmächtigen (siehe Ziffer 4). Dazu übermitteln wir den Wechselauftrag an den ausgewählten Anbieter. Erst mit Bestätigung des jeweiligen Anbieters gilt das Vertragsangebot als verbindlich angenommen, zu den vom Anbieter bestätigten Tarif- und Vertragsbedingungen sowie dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei der Ausführung der Wechselaufträge arbeiten wir teilweise mit Erfüllungsgehilfen und -partnern zusammen, die stellvertretend für uns Teilaufgaben der Vermittlungstätigkeit übernehmen. Mit Nutzung dieses Service räumen Sie uns das Recht ein, Erfüllungsgehilfen bei der Abwicklung Ihres Auftrags zum Abschluss eines Belieferungsvertrags einzubeziehen und die dafür notwendigen Vollmachten und Auftragsdaten an den Erfüllungsgehilfen zu übermitteln.

3.4. In Ihrem Auftrag: Unterstützung bei Vertragsänderungen

Wir führen Änderungen an bestehenden Verträgen durch, zu denen Sie uns beauftragen bzw. die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Wechsel- bzw. Vertragsbetreuung stehen. Dazu gehören reguläre Kündigungsvorgänge sowie Sonderkündigungen aufgrund von Preiserhöhungen, Umzug, etc., Vertrags- und Tarifänderungen, Maßnahmen zur Lösung von Problemen im Wechselvorgang und sonstige Mitteilungen, zu denen wir uns in Ihrem Auftrag und Namen mit dem Anbieter in Verbindung setzen.

3.5. In Ihrem Auftrag: Automatische Vertragsverwaltung

Wir betreuen Ihre Laufzeitverträge über den Wechselvorgang hinaus und versuchen in Ihrem Interesse wichtige Vertrags- und Tarifanpassungen sowie sonstige wichtige Vorgänge im Kontext Ihrer Verträge zu identifizieren, um Ihnen die Vertragsverwaltung zu vereinfachen.

Dazu richten wir eine E-Mail Kennung für Sie ein, die für die Anbieterkommunikation dient und uns ermöglicht, wesentliche Vertragsvorgänge automatisiert zu erfassen. Darüber hinaus werden wir künftig Ihren Online-Zugang beim Anbieter mit unserem System verbinden, damit wir den Vertragsstatus sowie weitere Vertragsvorgänge automatisiert erfassen können. Sie räumen uns dazu das Recht ein, auf Wechsel- und Vertragsdaten wie Verbrauch, Laufzeit, Preise, Rechnungen, etc. durch Kontaktaufnahme, Online-Zugang und E-Mail Benachrichtigungen des Anbieters bzw. Betreibers zuzugreifen. Dies dient dazu, wesentliche Ergebnisse strukturiert für Sie anzuzeigen und Sie bei wichtigen Veränderungen proaktiv darauf hinzuweisen.

Sie haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die von uns vergebene E-Mail Kennung beim Anbieter zu ändern und uns mitzuteilen, dass wir die Unterstützung im Rahmen Ihrer Vertragsvorgänge nicht mehr vornehmen sollen. In dem Fall werden wir unseren vollständigen Tarifaufpasser-Service jedoch nicht mehr gewährleisten können und Sie sind dann selber verantwortlich, auf Ihre Kündigungsfristen zu achten und Tarifoptimierungen vorzunehmen.

3.6. Auf Wunsch: Automatischer Optimierungsservice

(a) Optimierungsservice: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, unseren automatischen Optimierungsservice zu nutzen, auf Basis dessen wir Ihre Laufzeitverträge für Strom, Gas, Internet und Mobilfunk in regelmäßigen Abständen überprüfen und optimieren. Auf diesem Wege möchten wir Ihnen den Aufwand ersparen, sich aktiv mit Ihren Laufzeitverträgen auseinandersetzen zu müssen. Dieser Service ist optional und kann von Ihnen jederzeit in Ihren persönlichen Einstellungen auf SwitchUp oder durch eine kurze Nachricht per E-Mail an uns deaktiviert werden.

Als Bestandteil des automatischen Optimierungsservice überprüfen wir die von Ihnen bei SwitchUp registrierten Laufzeitverträge in regelmäßigen Abständen, üblicherweise einmal pro Jahr sofern nicht außerordentliche Ereignisse wie Preiserhöhungen, etc. auftreten, um günstigere Alternativangebote für Sie zu identifizieren. Ein Alternativangebot wird dann als günstiger eingestuft, wenn dieses in Summe, unter Berücksichtigung aller Kosten und Boni, im ersten Vertragsjahr unter den Gesamtkosten liegt, die Sie im folgenden Vertragsjahr beim aktuellen Anbieter, nach Wegfall von etwaigen Wechselboni, zahlen würden (“Optimierungsvorschlag”). Neben der Ersparnis betrachten wir dabei zusätzlich die von Ihnen definierten Auswahlpräferenzen, die Sie bei SwitchUp hinterlegt haben und jederzeit auf Wunsch anpassen können.

(b) Ablauf der Optimierung: Vor jeder Tarifänderung werden Sie von uns 7 Tage vorab per E-Mail über den Optimierungsvorschlag informiert. Sofern Sie keine automatische Vertragsoptimierung wünschen und uns dies innerhalb von 7 Tagen per E-Mail mitteilen oder in Ihren Einstellungen auf SwitchUp einstellen, nehmen wir keine Optimierung für den betreffenden Vertrag vor. Sofern wir nicht innerhalb von 7 Tagen eine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, dass Sie den Optimierungsvorschlag nicht annehmen möchten, veranlassen wir die Tarifänderung in Ihrem Auftrag. Sie erhalten dann umgehend eine Auftragsbestätigung.

Als nicht gewerblicher Nutzer (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB: “natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können”) haben Sie auch nach Veranlassung eines Anbieterwechsels ein gesetzliches Widerrufsrecht, d.h. Sie können den Wechselauftrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen, indem Sie den jeweiligen Anbieter darüber in Kenntnis setzen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den Anbieter absenden.

(c) Vollmacht: Indem Sie den automatischen Optimierungsservice aktivieren, räumen Sie uns eine zeitlich unbefristete, bis zu Ihrem Widerruf gültige Vollmacht ein, Sie bei der kontinuierlichen Optimierung Ihrer Laufzeitverträge gemäß dieser Bestimmungen zu unterstützen und die im Rahmen von Tarifänderungen, Anbieterwechseln und sonstiger mit dem SwitchUp Service in Verbindung stehenden erforderlichen Handlungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vollziehen (siehe Ziffer 4).

3.7. Auf Wunsch: Wechselschutz

(a) SwitchUp hat mit der ARAG SE, Düsseldorf („ARAG“), einen Gruppenversicherungsvertrag über den sogenannten „SwitchUp Wechselschutz“ geschlossen („Wechselschutz“). Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass Sie im Rahmen eines Anbieterwechsels rundum abgesichert sind. Sofern nicht anderweitig gekennzeichnet, beinhalten alle von SwitchUp in der Empfehlungsübersicht vorgeschlagenen Tarife den Wechselschutz, der im Rahmen des Anbieterwechsels zunächst für 1 Jahr ab Belieferungsbeginn für Sie als SwitchUp Nutzer („Versicherte“) abgeschlossen wird. SwitchUp behält sich vor, Anbieter von dem Wechselschutz auszunehmen. In dem Fall wird dies auf der Tarifempfehlungsseite in der Tabelle mit den Tarifkonditionen entsprechend gekennzeichnet. Ebenso behält sich SwitchUp das Recht vor, Nutzer, die gegen die SwitchUp Geschäftsbedingungen verstoßen bzw. im Falle von sonstigem Missbrauch, von dem Wechselschutz auszunehmen. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf den Wechselschutz und SwitchUp behält sich vor, den Wechselschutz zu ändern oder nach eigenem Ermessen künftig nicht mehr anzubieten.

Der Wechselschutz tritt in Kraft, nachdem Sie die Auftragsbestätigung von SwitchUp erhalten haben, in der der Wechselschutz als „aktiviert“ bestätigt wird und der neue Anbieter den Anbieterwechsel unter Nennung des Wechseltermins bestätigt hat. Der genaue Inhalt und Umfang des Wechselschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung der ARAG SE sowie dem von der ARAG für die Versicherten ausgestellten Versicherungsausweis, der Ihnen im Rahmen der SwitchUp Auftragsbestätigung per E-Mail gesendet wird. Der Wechselschutz endet zu den im Versicherungsausweis genannten Bedingungen. Es steht Ihnen frei, den Wechselschutz abzulehnen, indem Sie eine Mitteilung per Brief, Fax oder E-Mail an SwitchUp senden. Eine solche Mitteilung hat keinen Einfluss auf die übrigen Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen. Bei dem Wechselschutz handelt es sich um keine sich automatisch verlängernde Versicherung. Die Kosten für den Wechselschutz werden von SwitchUp übernommen.

(b) SwitchUp erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. SwitchUp ist gegenüber den SwitchUp Nutzern, aber auch gegenüber sonstigen Dritten nicht für die in §3.7(a) genannten, von der ARAG angebotenen Versicherungsleistungen sowie die von der ARAG vermittelten Rechtsdienstleistungen verantwortlich. SwitchUp ist auch nicht als Versicherungsvermittler im Sinne der §§ 59 ff. VVG sowie des § 34d GewO und nicht als Versicherungsberater gemäß § 34e GewO tätig.

4. Vollmacht: Welche Rechte benötigen wir, um in Ihrem Auftrag handeln zu können?

4.1. Umfang der Vollmacht

Die nachfolgenden Vollmachten sind zur Wahrnehmung Ihrer Interessen sowie zur wirksamen Abgabe notwendiger Willenserklärungen nötig, damit wir die im Zusammenhang mit Ihren Laufzeitverträgen bestehenden Wechsel-, Verwaltungs- und Optimierungsaufgaben erfüllen können. Im Sinne eines transparenten Vorgehens möchten wir Ihnen daher genau darlegen, zu welchen Handlungen Sie uns bis auf Widerruf bevollmächtigen:

  • Abschluss, Widerruf bzw. Kündigung und Änderung von Ihren Laufzeitverträgen aufgrund von Wechselaufträgen, Tarifoptimierungen, Preiserhöhungen, Umzügen und sonstigen Vorgängen
  • Einsichtnahme und Speicherung der beim Anbieter und Betreiber hinterlegten Wechsel- und Vertragsdaten wie Verbrauch, Laufzeit, Preise und Rechnungen durch Kontaktaufnahme, Online-Zugang und E-Mail Benachrichtigungen des Anbieters bzw. Betreibers
  • Kommunikation mit dem Anbieter, um Vertragsinformationen zu erhalten und -änderungen in Ihrem Auftrag und Namen zu vollziehen
  • Erteilung von Untervollmachten an Anbieter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen des Anbieterwechsels erforderlich sind

4.2. Dauer der Vollmacht, Unabhängigkeit von unseren anderen Leistungen

Sie haben jederzeit das Recht, uns die erteilten Vollmachten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen und damit zugleich die eingeräumten Zugriffsrechte auf Ihre Informationen zu entziehen. Die automatische Vertragsoptimierung (Ziffer 3.6) ist ein optionaler Teilaspekt unseres Serviceangebotes. Sie können dieses Angebot nach Ihrem Wunsch nicht nutzen und jederzeit deaktivieren. Unabhängig davon können Sie das übrige Serviceangebot von SwitchUp auch ohne diesen automatischen Optimierungsservice weiter nutzen. Sie sind dann für etwaige Vertragsoptimierungen allein verantwortlich.

Sie können den automatischen Optimierungsservice in Ihren persönlichen Einstellungen auf SwitchUp.de deaktivieren oder uns eine kurze Rückmeldung in Textform (E-Mail, Fax oder Brief) zukommen lassen. Mit dem Entzug der Vollmacht erklären Sie, dass Sie die betreffenden Aspekte unseres Serviceangebotes ab sofort nicht mehr in Anspruch nehmen möchten.

5. Nutzungsbedingungen: In welchem Umfang darf ich SwitchUp nutzen?

5.1. Nutzung nur für den Eigenbedarf

Wir gewähren Privatpersonen oder Unternehmen zum Zwecke des Eigenbedarfs ein Nutzungsrecht für den Zugriff auf SwitchUp und dessen persönliche, nicht-gewerbliche Nutzung. Sie dürfen SwitchUp nur in dem Umfang nutzen, wie es Ihnen diese Nutzungsbedingungen, unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen, erlauben. Es besteht kein Anspruch auf ein Nutzungsrecht oder die von SwitchUp kostenfrei angebotenen Leistungen. Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder weitere, einschlägige Bedingungen sowie jede missbräuchliche Nutzung von SwitchUp berechtigt uns, Ihnen das Nutzungsrecht ohne vorherige Mitteilung zu entziehen.

5.2. Ihre Pflichten als Nutzer

(a) Die angezeigten Tarif- und Anbieterinformationen sowie Empfehlungen basieren auf den von Ihnen übermittelten Daten sowie Präferenzen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit all dieser Daten und der daraus resultierenden Entscheidungen sind Sie verantwortlich. Sollten wir Informationen erhalten, die den Eindruck erwecken, falsch bzw. unwahr zu sein, behalten wir uns das Recht vor, die Anfrage nicht zu bearbeiten.

(b) Im Rahmen eines Anbieterwechsels sind Sie verantwortlich, die erhaltene Auftragsbestätigung sowie Vertragsunterlagen unverzüglich auf Korrektheit zu überprüfen. Vor allem liegt es in Ihrer Verantwortung, für die korrekte Angabe der Kunden- und Zählernummer sowie der passenden Angabe des Vertragsinhabers, der mit dem Vorvertrag identisch ist, zu sorgen. Sollte es dabei zu Fehlern bzw. Änderungen gekommen sein, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns unverzüglich darüber zu informieren, damit wir Sie bei der Korrektur der Daten beim Anbieter unterstützen können und auch bei uns im System die richtigen Daten hinterlegen.

(c) Bei Rückfragen im Wechselvorgang, z.B. wenn der neue Anbieter Ihren Anschluss nicht richtig zuordnen kann oder wesentliche Informationen für den Wechselauftrag (z.B. Kunden- und Zählernummer) fehlen, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns die erforderlichen Informationen umgehend bereit zu stellen, damit wir Sie bei der Klärung im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen können. Sollten wir die fehlenden Informationen nicht zeitnah von Ihnen erhalten, kann es dazu kommen, dass der neue Anbieter den Wechselauftrag storniert.

(d) Sofern Sie wichtige Vertragsvorgänge (vor allem Belieferungstermine, Preiserhöhungen, Tarifänderungen) seitens des Anbieters nicht via E-Mail, sondern postalisch oder telefonisch mitgeteilt bekommen, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns rechtzeitig darauf hinzuweisen, damit wir die erforderlichen Maßnahmen einleiten und Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen können.

(e) Im Fall eines Umzugs liegt es in Ihrer Verantwortung, uns darauf frühzeitig hinzuweisen, damit wir keine automatische Optimierung für Ihre vorherige Wohnung vornehmen und Sie bei der Abmeldung Ihres bisherigen Anschlusses sowie der Anmeldung in Ihrer neuen Wohnung unterstützen können.

(f) Im Fall eines Widerrufs bzw. einer Kündigung, die Sie selber direkt gegenüber dem Anbieter aussprechen, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns aktiv darauf hinzuweisen, damit wir über diesen Sachverhalt informiert sind und dies bei künftigen automatischen Optimierungen entsprechend berücksichtigen können. Ebenso ist es Ihre Verantwortung uns zu informieren, sofern Sie im Rahmen des Widerrufs bzw. der Kündigung keine weitere Unterstützung durch uns wünschen, den Anbieter eigenständig gewechselt haben oder den automatischen Optimierungsservice deaktivieren möchten. Andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie auch weiterhin eine Betreuung Ihrer Verträge durch uns wünschen und wir Handlungen im Rahmen des automatischen Optimierungsservices gemäß der in Ziffer 4 erteilten Vollmacht für Sie vornehmen.

(g) Im Falle von sonstigen wichtigen Änderungen auf Ihrer Seite, z.B. wenn Sie den Vertragspartner, Bankverbindung oder Rechnungsanschrift direkt beim Anbieter ändern oder es zu einem Zählertausch kommt, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns darüber in Kenntnis zu setzen, damit wir im Rahmen künftiger Optimierungen die richtigen Handlungen auf Basis der korrekten Daten für Sie vollziehen können.

5.3. Benutzerkonto

Als Nutzer von SwitchUp legen wir für Sie automatisch ein Benutzerkonto an, um Ihnen auf Basis Ihrer Präferenzen eine persönliche Tarifempfehlung zu erstellen. Sofern Sie uns mit einem Anbieterwechsel beauftragen, speichern wir die dafür erforderlichen Daten einschließlich Namen, Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung sowie der zugehörigen Vertragskonditionen und -laufzeiten.

Es ist Ihre Verantwortung, für einen sicheren Umgang mit den damit verbundenen Zugangsinformationen zu sorgen. Wir gehen davon aus, dass alle Aktionen in Ihrem Benutzerkonto von Ihnen autorisiert sind und in Ihrem Namen und Auftrag erfolgen. Wir haften nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Sie einem Dritten Zugriff auf Ihr Benutzerkonto eingeräumt haben und dieser es entgegen Ihren Vorgaben oder Aufträgen nutzt.

5.4. Beendigung aus wichtigem Grund

Wir können jederzeit und nach eigenem Ermessen Ihr Recht zur Nutzung von SwitchUp inklusive Ihres SwitchUp Benutzerkontos beenden, wenn Sie gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine andere im Kontext von SwitchUp stehende Richtlinie oder gesetzliche Regelungen verstoßen haben oder wir aus einem anderen wichtigen Grund diese Entscheidung treffen.

6. Kommunikation: Auf welchen Weg kommunizieren wir mit Ihnen?

6.1. Kommunikation per E-Mail

Unsere Serviceleistung erfolgt im Wesentlichen online. Folglich senden wir Ihnen die von Ihnen angeforderten Tarifempfehlungen per E-Mail. Anstehende Tarifoptimierungen teilen wir Ihnen ebenfalls per E-Mail mit, ebenso wie die Bestätigung beauftragter Wechselaufträge. Zudem teilen wir Ihnen per E-Mail mit, sollten wesentliche Informationen fehlen oder Ihre Unterstützung im Rahmen eines Wechsels bzw. einer Tarifoptimierung erforderlich sein. Durch die Nutzung von SwitchUp räumen Sie uns das Recht ein, Ihnen Mitteilungen an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse zu senden. Sie sind verantwortlich dafür, dass Sie über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erreichbar sind (siehe Ziffer 7.8).

6.2. Vertraglich vereinbarte Schriftform

Weiterhin stimmen Sie zu, dass die genannten Mitteilungen, die wir Ihnen elektronisch zukommen lassen, alle rechtlichen Anforderungen auf Schriftform gerecht werden. Diese Regelung hat keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen bestehenden Rechte.

6.3. Kommunikation per Telefon

Sollten Sie versucht haben, uns telefonisch zu erreichen oder von unserem Rückruf-Serviceangebot Gebrauch machen, räumen Sie uns weiterhin das Recht ein, Sie per Telefon zu kontaktieren, um Ihr Anliegen auf diesem Wege zu beantworten. Darüber hinaus kontaktieren wir Sie im Rahmen unseres Tarifaufpasser-Services bei wesentlichen Vertragsvorgängen bzw. -änderungen sowie bei fehlenden Informationen ggf. auch per Telefon. Durch die Nutzung von SwitchUp räumen Sie uns das Recht ein, mit Ihnen zu diesem Zweck telefonisch in Kontakt treten zu dürfen.

7. Gewährleistung und Haftung: Welchen Umfang haben die Leistungen von SwitchUp und in welchen Fällen haftet SwitchUp?

7.1. Keine Garantie für Angaben der Anbieter

Wir stellen einen Service zur Verfügung, der Ihnen Tarif- und Anbieterinformationen übersichtlich zur Verfügung stellt. Trotz höchster Sorgfalt bei der Erfassung und Erstellung dieser Informationen können wir Fehler nicht vollständig ausschließen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Informationen anhand der Angaben des jeweiligen Anbieters zu überprüfen.

7.2. Keine Garantie auf Vollständigkeit

Es ist unser Bestreben, soweit unter technischen sowie praktischen Gegebenheiten möglich, alle verfügbaren Tarife zu berücksichtigen. Wir zeigen Ihnen dabei bewusst auch Tarife von Anbietern an, von denen wir im Wechselfall keine Provision erhalten, um Ihnen eine freie Entscheidungswahl zu bieten. Aufgrund der hohen Zahl an verfügbaren Tarifen kann es dazu kommen, dass einzelne Tarife bzw. Anbieter nicht enthalten sind. Zudem schließen wir einzelne Anbieter und Tarife, die sich wiederholt als unzuverlässig bzw. unseriös herausgestellt haben, bewusst von unseren Tarifempfehlungen aus, um so für einen möglichst reibungslosen Anbieterwechsel sowie Vertragsverlauf zu sorgen.

7.3. Ihre Verantwortung zur Überprüfung unserer Empfehlungen

(a) Wir erstellen persönliche Tarifempfehlungen, um Sie bei der Auswahlentscheidung zu unterstützen. Dabei bemühen wir uns, einen möglichst objektiven Tarifvergleich als Ausgangsgrundlage zu nutzen, der zudem die von Ihnen mitgeteilten Präferenzen berücksichtigt. Vor dem Hintergrund, dass unsere Tarifempfehlungen auf mehr als zwei Dutzend Parametern basieren, denen eine subjektive Gewichtung auf Basis unserer Expertise zugrunde liegt, sind unsere Tarifempfehlungen als Anhaltspunkt zu verstehen.

(b) Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, die von uns erstellten Tarifempfehlungen zu überprüfen und bei Bedarf eine andere Entscheidung zu treffen.

7.4. Ihre Verantwortung uns aktiv auf bestehende Kündigungsfristen hinzuweisen

(a) Wir bemühen uns, die von Ihnen übermittelten Daten und Unterlagen unverzüglich an den betreffenden Anbieter weiterzuleiten. Aufgrund von unvollständiger bzw. unklarer Wechselaufträge sowie technischer Gegebenheiten, die außerhalb unseres Einflusses liegen, können wir nicht immer garantieren, dass die Informationen rechtzeitig zugestellt werden.

(b) Im Rahmen von Wechselaufträgen, deren Kündigungsfrist in Kürze endet, unternehmen wir die Anstrengung, für eine rechtzeitige Kündigung zu sorgen. Dabei liegt es in Ihrer Verantwortung, uns aktiv auf diese Kündigungsfristen mindestens 3 Werktage vor Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen, sofern uns diese nicht bereits vorliegen und in Ihrer Vertragsübersicht auf SwitchUp angezeigt werden. Ebenso ist es Ihre Verantwortung, uns auf Sonderkündigungen aufgrund von Preiserhöhungen im Kontext der Wechselbeauftragung hinzuweisen, indem Sie dies im Wechselformular angeben. Wir geben uns dann größte Mühe, eine rechtzeitige Kündigung sicherzustellen, übernehmen dafür aber keine Garantie.

7.5. Ihre Verantwortung zur Prüfung eines angekündigten Anbieterwechsels

(a) Falls Sie uns gemäß Ziffer 3.6 mit der automatischen Optimierung Ihrer Verträge beauftragen, veranlassen wir, wie in Ziffer 3.6 geregelt, in Ihrem Namen Neuabschlüsse, Änderungen oder Kündigungen Ihrer Laufzeitverträge. Jede Anpassung bzw. Änderung Ihrer Verträge führen wir mit höchster Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die Auswahl des neuen Anbieters basiert auf der von Ihnen auf SwitchUp hinterlegten Präferenzen, Vertragsdaten sowie der von uns getroffenen Gesamtbewertung der Tarifkonditionen.

(b) Sofern Sie mit der durch uns getroffenen und Ihnen per E-Mail mitgeteilten Anbieterauswahl nicht zufrieden sind, liegt es in Ihrer Verantwortung, uns dies innerhalb von 7 Tagen per Rückmeldung über Ihre Einstellungen auf SwitchUp oder per Antwort auf die E-Mail der angekündigten Optimierung schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt der Wechselauftrag und der damit verbundenen Tarifkonditionen und -preise durch Sie genehmigt und Sie übernehmen als Vertragspartner die mit dem Wechselauftrag verbundenen Rechte und Pflichten.

7.6. Ihre Verantwortung zu Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben

(a) Wir haften nicht, wenn wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben durch Sie ein Vertrag nicht zustande kommt.

(b) Wir möchten Ihnen die Verwaltung Ihrer auf SwitchUp hinterlegten Laufzeitverträge möglichst einfach gestalten. Dazu pflegen wir zahlreiche Vertragsdaten automatisiert ein. Mitunter können wir auf Vertragsinformationen wie dem bestätigten Belieferungsbeginn, Preiserhöhungsmitteilungen oder die genaue Verbrauchsmenge nicht zugreifen, da nur Sie darauf Zugriff haben bzw. die Informationen Ihnen vom Anbieter nicht per E-Mail, sondern postalisch mitgeteilt werden oder diese nicht eindeutig zugeordnet werden können. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, uns diese Daten und alle Änderungen dieser Daten rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere wenn wir Sie darauf hinweisen und diese online auf SwitchUp bzw. in unseren E-Mail Nachrichten an Sie als nicht vorhanden, inkorrekt oder nicht auf dem aktuellen Stand angezeigt werden.

7.7. Ihre Verantwortung nach Deaktivierung des Optimierungsservice

Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt unseren automatischen Optimierungsservice nicht weiter in Anspruch nehmen, indem Sie uns dies mitteilen bzw. diesen in Ihren Einstellungen auf SwitchUp deaktivieren, übernehmen Sie mit sofortiger Wirkung die alleinige Verantwortung für die Verwaltung Ihrer Laufzeitverträge. Darüber hinaus behalten wir uns vor, das Nutzungsrecht auf den automatischen Optimierungsservice nach eigenem Ermessen einzuschränken.

7.8. Ihre Verantwortung für Ihre Erreichbarkeit

Über wichtige Vorgänge, Erinnerungen, Wechselaufträge, Tarifoptimierungen, etc. unterrichten wir Sie primär via E-Mail. Dabei liegt es in Ihrer Verantwortung dafür zu sorgen, dass die auf SwitchUp hinterlegte E-Mail-Adresse ordnungsgemäß funktioniert und die Nachrichten bei Ihnen eingehen. Mitunter kann es dazu kommen, dass Nachrichten im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Anbieters landen. Da wir darüber keine Kenntnis erlangen, liegt es in Ihrer Verantwortung, Ihren Spam-Ordner regelmäßig zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass E-Mails von SwitchUp nicht als Spam eingestuft werden, z.B. indem Sie die SwitchUp-E-Mail-Adresse in Ihrem Adressbuch des E-Mail Anbieters hinzufügen bzw. als sicher markieren. Für nicht erhaltene Nachrichten und daraus resultierender Konsequenzen übernehmen wir keine Verantwortung.

7.9. Keine Haftung von SwitchUp für Webseiten Dritter

SwitchUp enthält Links auf die Webseiten Dritter. Dazu gehören unter anderem Links zu weitergehenden Tarif- und Anbieterinformationen. Wir können kein Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Webseiten übernehmen. Da wir keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, sollten Sie die Datenschutzerklärungen der jeweiligen Webseiten gesondert prüfen.

7.10. Haftungsbeschränkung von SwitchUp

(a) Bei der Erbringung unserer Leistungen haften wir, gleich aus welchem rechtlichen Grund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit (Personenschäden) oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf).

(b) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht beschränkt sich unsere Haftung, außer für Personenschäden, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden, d.h. wir haften nicht auf entgangenen Gewinn, vergebliche Aufwendungen oder sonstige Folgeschäden.

(c) Die Haftung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder aus einer Garantie bleibt unberührt.

(d) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt in demselben Umfang wie für SwitchUp auch für die Organe und Mitarbeiter von SwitchUp sowie für Dritte, die von uns im Rahmen der Vertragserfüllung beauftragt werden.

8. Urheberrecht und andere Schutzrechte: In welchem Umfang kann ich die Inhalte auf SwitchUp einsetzen?

Alle auf SwitchUp aufgeführten Inhalte unterliegen den Urheberrechten, Markenrechten und sonstigen Schutzrechten von SwitchUp bzw. den jeweiligen Rechteinhabern und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung für eigene Zwecke genutzt werden, außer zur Inanspruchnahme unserer vertraglichen Leistungen. Dies gilt für jede Vervielfältigung, Weitergabe und Veröffentlichung.

9. Datenschutz: Wie schützt SwitchUp meine Daten?

Für uns ist ein sorgsamer Umgang mit Ihren Daten sehr wichtig. Bitte beachten Sie daher unsere Datenschutzerklärung, die bei der Nutzung von SwitchUp Anwendung findet und Ihnen ausführlich den Umgang mit Ihren persönlichen Informationen darlegt.

10. Änderungen: In welchen Fällen ist SwitchUp berechtigt, seine Leistungen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern?

10.1. Vor dem Hintergrund unserer Geschäftsentwicklung kann es von Zeit zu Zeit notwendig werden, unsere Leistungen oder unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus sachlichen Erfordernissen, z.B. zur Anpassung an rechtliche Vorgaben oder Marktgegebenheiten zu aktualisieren. Über eine Einschränkung einer Leistung werden wir Sie rechtzeitig informieren. Ebenso sind wir berechtigt, unser kostenloses Angebot einzustellen.

10.2. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und unsere Nutzer nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden wir Ihnen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Sie haben dann das Recht, den Änderungen zu widersprechen. Wenn Sie den Änderungen widersprechen möchten, können Sie dies per E-Mail, Fax oder postalisch innerhalb der genannten 6 Wochen tun. Wenn Sie den Änderungen nicht bis dahin widersprechen, gelten die Änderungen als genehmigt und die neue Fassung der Bedingungen als akzeptiert. Auf diese Widerrufsfrist und die Folge des Ablaufs der Frist werden Sie in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen werden.

11. Gerichtsstand: Welches Recht und welcher Gerichtsstand gilt?

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen SwitchUp und Ihnen als SwitchUp Nutzer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Wenn der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein juristisches Sondervermögen ist, gilt: Ausschließlicher Erfüllungsort für vertragliche Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters von SwitchUp.