Stromvergleich

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Fairness-Studie
Stromkosten vs. Strompreise

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Als Tarifaufpasser stellen wir immer wieder fest, dass Fairness auf dem Energiemarkt leider noch keine Selbstverständlichkeit ist. Daher beleuchten wir mit unserem Stromvergleich Bereiche im Markt, bei denen wir das Gefühl haben, dass es eines Umdenkens bedarf. Schließlich möchte doch jeder am Ende des Tages einfach nur fair behandelt werden.

Nachfolgend haben wir die wesentlichen Erkenntnisse unserer Fairness-Studie in Bezug auf die Grundversorgertarife aufgeführt. Die Leitfrage dabei: Stehen die Strompreise für Verbraucher im Einklang mit den tatsächlichen Kosten der Stromanbieter? 

Unser Werkzeug: Eine Analyse der Grundversorgertarife in den 50 größten Städten seit 2018, die Verbraucherpreisentwicklungen und die Veränderung der wesentlichen Kostenkomponenten im Detail betrachtet und auf Fairness untersucht.

Wie setzt sich der Strompreis überhaupt zusammen?

Der Strompreis setzt sich, neben den Verwaltungs- und Vertriebskosten des Stromanbieters, im Wesentlichen aus drei Kostenkomponenten zusammen:

  • Beschaffungskosten
  • Netzentgelte
  • Steuern, Abgaben & Umlagen

Kostenblock 1: Beschaffungskosten

Es ist richtig, dass die Beschaffungskosten vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2018 zeitweise deutlich angestiegen sind. Seit Anfang 2019 haben diese sich kontinuierlich wieder zurück auf das Niveau vor dem Anstieg entwickelt und liegen im Jahresdurchschnitt 2020 (1.1.2020-30.11.2020) bei knapp unter 4 Cent/kwh und damit auf einem ähnlichen Niveau wie vor dem Anstieg.

Fazit: Beschaffungskosten sind gegenüber 2018 nicht gestiegen, sondern liegen in 2020 deutlich darunter.

Abbildung 1: Entwicklung des Phelix Börsenkurses an der Leipziger Strombörse seit 2018.

Kostenblock 2: Netzentgelte

Netzentgelte, d.h. der Betrag, den Stromanbieter dem lokalen Netzbetreiber für die Netznutzung zahlen, unterscheiden sich regional. Daher wird beim Stromvergleich stets nach der Postleitzahl gefragt. In einigen Städten werden die Netzentgelte in 2021 steigen, in anderen sinken sie. Im Durchschnitt der 50 größten Städte steigen die Netzentgelte in 2021 gegenüber 2018 leicht an – um 0,5 Cent/kWh.

Fazit: Die Netzentgelte sind moderat gestiegen.

Abbildung 2: Entwicklung der durchschnittlichen Netzentgelte in den 50 größten Städten Deutschlands.

Kostenblock 3: Steuern, Abgaben & Umlagen

Die EEG-Umlage war in der Vergangenheit ein wesentlicher Faktor für die in Summe gestiegenen Steuern, Abgaben & Umlagen. Aufgrund der Investition des Bundes in Höhe von 10,8 Mrd. Euro sinkt die EEG-Umlage in 2021. Im Vergleich zu 2018 bleibt der Kostenblock bestehend aus Steuern, Abgaben & Umlagen folglich konstant.

Fazit: Steuern, Abgaben & Umlagen liegen in 2021 fast auf dem gleichen Niveau wie in 2018.

Abbildung 3: Entwicklung der Steuern, Abgaben & Umlagen in den 50 größten Städten Deutschlands.

Was bedeutet das für die Gesamtentwicklung der Kosten?

Unterm Strich haben sich die wesentlichen Kostenkomponenten für Stromanbieter seit 2018 nur unwesentlich verändert. Unter der Annahme gleichbleibender Beschaffungskosten in 2021 liegen die drei zentralen Kostenfaktoren für Stromanbieter auf dem gleichen Niveau in 2018. Dabei sind bereits die für 2021 veröffentlichten Steuern, Abgaben & Umlagen sowie Netzentgelte berücksichtigt. 

Fazit: Bei konstanten Beschaffungspreisen im kommenden Jahr, liegen die Kosten für Stromanbieter in Summe fast auf dem gleichen Niveau wie in 2018.

Abbildung 4: Entwicklung der wesentlichen Strom-Kostenkomponenten seit 2018.

Entwicklung der Verbraucherpreise

Die Betrachtung der Verbraucherpreise zeigt, dass diese sich im betrachteten Zeitraum deutlich erhöht haben. Legt man die zuvor genannten Preise einem typischen Stromverbrauch zugrunde, ergibt sich die nachfolgend illustrierte Preisentwicklung. Ein Haushalt hat bei einem Verbrauch von 3500 kWh hat bei einem Stromvergleich in 2018 im Schnitt 1071 Euro bezahlt. Für die gleiche Menge Strom musste der Beispiel-Haushalt in diesem Jahr 1175 Euro zahlen.

Abbildung 5: Entwicklung der Verbraucherpreise bei einem Verbrauch von 3500 kWh seit 2018.

Verbraucherpreise vs. Kosten

In Summe haben Grundversorger in unserem Stromvergleich seit 2018 die Verbraucherpreise bei einem Verbrauch von 3500 kWh im Schnitt um 103 Euro angehoben. Dem gegenüber steht ein rechnerisch nachvollziehbarer Kostenanstieg im gleichen Zeitraum von 6 Euro. Daraus resultiert eine Differenz von 97 Euro zwischen Verbraucherpreiserhöhungen und Kostenänderungen.

Fazit: Verbraucherpreise sind zwei Jahre in Folge stark gestiegen, während sich Kosten auf Anbieterseite nur marginal verändert haben. Insofern wäre es fair, die Preise für Stromkunden in der Grundversorgung zu senken.

Abbildung 6: Kumulierte Kosten- vs. Preisänderung bei gleichbleibenden Beschaffungskosten in 2021 (4 Cent/kWh).

Enercity in Hannover hält Preise seit 2016 stabil

In Anbetracht der im Durchschnitt hohen Differenz zwischen Preiserhöhungen für Verbraucher und Kostensteigerungen für Anbieter in den 50 größten Städten stellt sich die Frage, wie eine faires Vorgehen von einem Grundversorger aussehen könnte? Enercity aus Hannover beweist in unserem Stromvergleich, dass man Verbraucherpreise bei temporär gestiegenen Beschaffungspreisen nicht zeitnah nach oben anpassen muss. Vielmehr hat Enercity seit 2016 die Preise für ihre Grundversorgung auf einem moderaten Niveau stabil gehalten. Temporär hat dies für Enercity vermutlich zu einer Verringerung der Unternehmensspanne geführt. Vor dem Hintergrund, dass die Beschaffungspreise seit 2019 wieder deutlich gefallen sind, dürfte sich diese zwischenzeitlich wieder ausgeglichen haben. Unserer Einschätzung nach ist Enercity ein positives Beispiel für faires Kundenverhalten.


Fazit

Positive Beispiele wie Enercity zeigen, dass Fairness auch auf dem Energiemarkt kein Ding der Unmöglichkeit ist. Und einige weitere Anbieter gehen hier mit gutem Beispiel voran. Wir denken: Anbieter, die fair agieren und auf Augenhöhe ehrlich mit Ihren Kunden kommunizieren, werden auch unter ökonomischen Gesichtspunkten langfristig erfolgreich sein – ganz abgesehen davon, dass sich ein faires Miteinander für alle Beteiligten deutlich besser anfühlt.

Wir werden als Tarifaufpasser unser Bestes dafür tun, faires Anbieterverhalten auch weiterhin positiv hervorzuheben, sodass perspektivisch immer mehr Stromanbieter faire Tarifmodelle entwickeln, die Treue nicht bestrafen, sondern honorieren.

Wir freuen uns stets über einen Austausch.
Sprechen Sie uns bei Fragen und Anregungen gerne an.
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Vorsicht Falle: Aufpassen beim Stromvergleich!

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Sie wollen Fakten? Bitteschön: Es lohnt sich, einen Stromvergleich vorzunehmen!

Völlig mühelos gelingt das mit einem Tarifaufpasser, der Ihnen den gesamten Stromvergleich abnimmt, damit Sie den Stromanbieter automatisch wechseln können.

Alternativ können Sie den Stromvergleich auch selbst angehen, eines der diversen Stromvergleich-Portale besuchen und die günstigsten Stromanbieter vergleichen. Dabei sollten Sie allerdings Vorsicht walten lassen: Wechseln Sie beispielsweise zu einem der erstplatzierten Stromanbieter, blüht Ihnen möglicherweise eine böse Überraschung!

Hier finden Sie hilfreiche Tipps, damit Sie nicht zu einem Stromanbieter wechseln, der fragwürdige Geschäftspraktiken an den Tag legt.

  • Die ersten Plätze beim Stromvergleich belegen Anbieter mit den meisten Beschwerden.
  • Stiftung Warentest beurteilte nur 2 von 49 Tarifen der Billigstromanbieter als fair.
  • Beim Stromvergleich sollten Sie unbedingt auf die 6 häufigsten Fallen achten.
Stromvergleich - Vorsicht Falle - Kunde sitzt nichtsahnend mit dem Rücken zum Betrachter in einem roten Sessel in einer großen Bärenfalle, die in eine Steckdose eingesteckt ist.
Augen auf beim Stromvergleich - sonst schnappt die Falle zu!

Anbieter mit den höchsten Beschwerdezahlen ganz vorne im Stromvergleich

Ein Stromvergleich für die 10 größten Städte in Deutschland verdeutlicht:

Die vorderen Ränge der Stromvergleich-Portale werden in aller Regel von den Stromanbietern mit den meisten Beschwerden belegt.

Wie sie das schaffen? Indem sie den Preis im 1. Vertragsjahr durch einen sehr hohen Neukundenbonus noch stärker absenken als andere Stromanbieter.

Tarifaufpasser haben diesen Umstand automatisch im Blick und prüfen, ob Sie nach dem 1. Vertragsjahr durch einen automatischen Stromwechsel profitieren können.

Wenn Sie dagegen selbst aktiv werden möchten, lautet die Devise: Augen auf beim Strompreisvergleich, damit Sie nicht ungewollt bei einem Stromanbieter landen, der für unangenehme Überraschungen sorgt!

Platz 1-10 der Stromvergleich-Portale:
Dominiert von Stromanbietern mit den höchsten Beschwerdezahlen
Stadt
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Berlin
Hamburg
München
Köln
Frankfurt a.M.
Stuttgart
Düsseldorf
Dortmund
Essen
Leipzig
Quelle: SwitchUp Stromvergleich bei 3500 kWh Verbrauch auf Basis der klassischen Vergleichsportale, Stand 09.10.2020 / Roter Kreis = hohe Beschwerdezahlen

Hinweis: Bei der Auswertung haben wir die Stromanbieter je nach Beschwerdezahl gekennzeichnet. Die Stromvergleiche der 10 größten Städte sollen vor allem illustrieren, dass einige Stromanbieter mit Hilfe von Wechselbonus & Co. stets die ersten Plätze der klassischen Strom-Vergleichsportale dominieren.

Vor kurzem hat Stiftung Warentest die ersten Treffer beim Stromvergleich in verschiedenen Städten analysiert. Das Ergebnis: Unter den ersten Treffern finden sich
kaum verlässliche Stromanbieter. Das gleiche gilt beim Gasvergleich.

Die Stromanbieter mit den meisten Beschwerden sollten Sie kennen

Kundenbeschwerden sind ein guter Indikator für die Geschäftspraxis des jeweiligen Stromanbieters und man sollte diese beim Stromanbieter vergleichen stets berücksichtigen.

Reclabox ist ein Beschwerde-Portal, auf dem Sie mittlerweile mehr als 15.000 Beschwerden über Stromanbieter vergleichen können (Stand 09.10.2020*). Knapp ein Drittel dieser Beschwerden entfällt auf die mittlerweile insolventen Stromanbieter BEV Energie, TelDaFax, Flexstrom und Care Energy. Ein weiteres Drittel entfällt auf die Stromanbieter ExtraEnergie, Stromio und E.ON (Stand 09.10.2020*).

Folglich sind lediglich 7 Stromanbieter für zwei Drittel aller Kundenbeschwerden auf Reclabox verantwortlich - und das bei mehr als 1200 Stromanbietern in Deutschland! Wer den Stromvergleich nicht einem Tarifaufpasser überlassen möchte, muss also selbst dazu in der Lage sein, die verlässlichen von den weniger verlässlichen Stromanbietern zu unterscheiden. 

Übrigens: Einen weiteren unabhängigen Überblick über fast alle derzeit in Deutschland aktiven Stromanbieter finden Sie auf dem Portal Informationen über Energieanbieter vom Bund der Energieverbraucher.

Beschwerde-Spitzenreiter unter den Stromanbietern
#
Stromanbieter
(und Marken)
Beschwerden
(gesamt)
Beschwerden
(letzte 3 Jahre)
1
BEV
(Enervatis)
2735
insolvent
2
ExtraEnergie
(Priostrom, HitStrom)
1735
280
3
Stromio
(Grünwelt Energie, Gas.de)
1678
389
4
E.ON
1306
423
5
Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (ehemals 365 AG)
(almado Energy, Immergrün Energie, idealenergie, Meisterstrom)
1259
716
6
TelDaFax
1079
insolvent
7
primastrom
(voxenergie)
1053
553
8
Fuxx
(Grüner Funke, PlusStrom)
968
413
9
Flexstrom
627
insolvent
10
Care Energy
499
insolvent
Quelle: Reclabox Beschwerden, SwitchUp Auswertung, Stand 08.10.2020

Hinweis: Die Beschwerdezahl sollte man natürlich im Kontext der Kundenzahl beurteilen (z.B. ist bei E.ON aufgrund der Größe eine höhere Beschwerdezahl zu erwarten). Zudem sollte man sich die genauen Beschwerdegründe vertiefend anschauen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe neuer Billigstromanbieter, die noch nicht in der Liste auftauchen, aber ebenfalls durch wenig kundenfreundliche Geschäftspraktiken wie verzögerte Guthabenauszahlungen oder drastische Preiserhöhungen auffallen.

Kundenbewertungen auf Vergleichsportalen gilt es mit Vorsicht zu genießen

Fast alle Vergleichsportale bieten beim Stromvergleich inzwischen Kundenbewertungen zu jedem Anbieter. Eine gute Sache, die jedoch einen entscheidenden Haken hat - denn die Kundenerfahrungen beim Strompreisvergleich werden in aller Regel am Anfang der Vertragsbeziehung abgefragt. Ergo: Man kann beim Stromanbieter vergleichen noch gar nicht beurteilen, ob man bei dem jeweiligen Stromanbieter gut aufgehoben ist, da die Probleme meist erst gegen Ende des 1. Vertragsjahres beginnen. Aus diesem Grund kann es nicht schaden, insbesondere bei sehr jungen Stromanbietern Vorsicht walten zu lassen, wenn es ums Strom vergleichen geht.

Beschwerden vs. Kundenwertungen
#
Anbieter
(und Marken)
Beschwerden
(gesamt)
Bewertung
auf Check 24
Bewertung
auf Verivox
1
BEV
Enervatis
2735
insolvent
insolvent
insolvent
insolvent
2
ExtraEnergie
Priostrom
HitStrom
1735
---
---
---
3,5
3,5
3,5
3
Stromio
Grünwelt Energie
Gas.de
1678
4,5
4,5
4,5
4,0
4,0
4,0
4
E.ON
1306
4,0
4,5
5
REG mbH* (ehemals 365 AG)
almado Energy
Immergrün Energie
idealenergie
Meisterstrom
1259
---
4,3
4,3
4,3
4,3
---
---
4,0
4,0
4,0
6
TelDaFax
1079
insolvent
insolvent
7
primastrom
voxenergie
1053
---
---
---
---
8
Fuxx
Grüner Funke
PlusStrom
968
4,1
4,1
---
4,0
4,0
---
9
Flexstrom
627
insolvent
insolvent
10
Care Energy
499
insolvent
insolvent
*) Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH
Quelle: Reclabox Beschwerden, Verivox und Check24 Kundenbewertungen, Stand 09.10.2020
Erläuterung: Uns überrascht die Tatsache, dass bei Stromvergleichen über die Vergleichsportale fast alle Stromanbieter eine Kundenbewertung von 3,5 oder mehr Sternen erreichen und die meisten Kundenbewertungen sogar bei über 4 Sternen liegen, unabhängig von der jeweiligen Beschwerdezahl.

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Teure Stromvergleiche: Das Geschäftsmodell der Billigstromanbieter

Strom vergleichen - Kapiteltrenner rotes Stromkabel unten

Sie werden sich vielleicht fragen, wie es sein kann, dass manche Anbieter beim Strom vergleichen stets die günstigsten Strompreise anbieten können. Denn: Die meisten Stromtarife mit Prämie erwirtschaften im 1. Vertragsjahr kein Geld. Mit anderen Worten: Viele Billigstromanbieter verlieren Geld, wenn Sie Ihren Vertrag zum Ende des 1. Vertragsjahres kündigen. Daher legen zahlreiche Billigstromanbieter viel Kreativität an den Tag, um sich den in Sie investierten Bonus – mitunter doppelt und dreifach – zurück zu verdienen. Das gleiche Problem besteht übrigens genauso beim Gasvergleich.

Stromvergleich Falle 1: Verbraucher sitzt mit dem Rücken zum Betrachter in einem roten Sessel. Im Sesselrücken steckt ein Messer mit einem Schil (Versteckte Preiserhöhung) und auf dem Schoß hält der Verbraucher ein Schreiben mit dem Titel "Gute Nachrichten".

Stromvergleich-Falle 1: Versteckte Preiserhöhungen

Beliebtester Trick vieler Billigstromanbieter im Markt ist, mit Ablauf des ersten Vertragsjahres die Strompreise nicht selten um 20 - 30 % zu erhöhen. Die mögliche Folge: Die anfängliche Ersparnis aus Ihrem Stromvergleich verwandelt sich in einen teureren Strompreis, bei dem man häufig mehr als im Tarif der Strom-Grundversorgung zahlt. Besonderer Clou: Die Strompreiserhöhungen sind häufig so gestaltet, dass man diese leicht übersieht. Daher kommen viele der Billigstromanbieter in den meisten Fällen damit durch -und das auf Kosten der Kunden.

Doch keine Sorge: Mit der richtigen Wachsamkeit können Sie dieses Problem beim Stromvergleich spielend umgehen!

Strompreiserhöhungen als Newsletter getarnt

Stromvergleich Praxisfälle
In der Vergangenheit haben eine Reihe von Stromanbietern wie z.B. Stromio/Grünwelt ihre Strompreiserhöhungen in zahlreichen uns vorliegenden Fällen relativ unauffällig in einem Newsletter-ähnlichen Schreiben untergebracht. Insofern verwundert es nicht, dass viele Kunden die Strompreiserhöhungen übersehen haben. In jüngerer Vergangenheit ist Stromio/Grünwelt auf eine konventionellere Art der Preiserhöhungsschreiben umgestiegen, häufig immer noch mit beachtlichen Preissteigerungen. Der Billig-Stromanbieter Enstroga bringt Strompreiserhöhungen bei uns vorliegenden Beispielfällen in Informationsschreiben unter, welche den Eindruck erwecken könnten, als ob es um die Vorstellung von Produktinnovationen geht.

Betreffende Stromanbieter *
- Stromio (Grünwelt Energie, Gas.de)
- Enstroga

Rechtliche Situation
Es gibt von Seiten des Gesetzgebers klare Anforderungen an eine Preiserhöhung: (1) Billigkeit: Durch die Preiserhöhung darf der Stromanbieter seinen Gewinn nicht beliebig steigern. Vielmehr muss die Preiserhöhung bei Verträgen mit einseitiger Festlegung durch den Stromanbieter gemäß BGB dem Prinzip der Billigkeit gerecht werden und muss somit im Verhältnis zur tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung stehen. Preiserhöhungen von 20-30%, wie sie einige der Billigstromanbieter regelmäßig vollziehen, könnten somit unter diesem Gesichtspunkt als fraglich bewertet werden. (2) Transparenz: Preiserhöhungen müssen erkennbar, mind. 6 Wochen vor Eintritt, mitgeteilt werden. Es ist somit fraglich, ob eine Preiserhöhung, die den Anschein erweckt, als ob es sich um einen Newsletter handelt, dem Transparenzanspruch gerecht wird. (3) Zulässige Preisanpassungsklausel: Preisanpassungsklauseln müssen klar erkennen lassen, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Stromanbieter die Preise erhöhen. Preisanpassungsklauseln in den AGB vieler Stromanbieter, die die Rechte des Kunden unangemessen eingeschränkt haben, sind in zahlreichen Gerichtsverfahren als ungültig erklärt worden. Sollte ein Stromanbieter gegen eine dieser Anforderungen verstoßen, ist die Preiserhöhung als potenziell unzulässig einzustufen. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil mehr Transparenz vorgeschrieben, indem künftig der alte und neue Strompreis gegenübergestellt sowie Veränderungen der einzelnen Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage aufgeschlüsselt werden müssen (BGH-Urteil, Az. VIII ZR 247/17)

Strompreiserhöhungen in seitenlangem E-Mail Fließtext unauffällig untergebracht

Stromvergleich Praxisfälle
Diverse Billigstromanbieter haben ihre Strompreiserhöhungen in seitenlangen Fließtexten untergebracht, bei denen man den Eindruck gewinnen könnte, dass diese bewusst so gestaltet sind, damit man die Preiserhöhung nicht erkennt. Vom Strom- und Gasanbieter ExtraEnergie liegen uns dutzende via E-Mail versandte Preiserhöhungsmitteilungen mit dem Betreff "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassung" vor, die alle nach einem ähnlichen Muster gestaltet sind und bei denen sich der Text über viele Seiten erstreckt. Die Preiserhöhung ist zwischen zahlreichen Links über die Energiewende in einem der vielen Absätze – leicht zu übersehen – untergebracht, indem lediglich der neue Strom-Arbeitspreis aufgeführt ist. Da der vorherige Arbeitspreis nicht genannt ist, muss man diesen zunächst aus den alten Unterlagen  heraussuchen, um die tatsächliche Erhöhung errechnen zu können.

Betreffende Stromanbieter *
- ExtraEnergie (PrioEnergie, HitEnergie)

Rechtliche Situation
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen die Mitteilungspraxis der Strompreiserhöhungen von ExtraEnergie geklagt. Das Landgericht Düsseldorf hat diese Art der Preiserhöhungen als nicht transparent und daher für unwirksam erklärt (OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 37/16, noch nicht rechtskräftig).

Strompreiserhöhungen lediglich ins Online-Portal eingestellt

Stromvergleich Praxisfälle
Es gibt immer wieder Stromanbieter, die Preiserhöhungen nicht aktiv per E-Mail bzw. per Post zustellen, sondern lediglich in das Online-Portal des Stromanbieters einstellen. Die Gefahr ist somit groß, mögliche Preiserhöhungen nicht mitzubekommen. Bei dem Stromanbieter 365 AG (heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH) kam es in der Vergangenheit zu Fällen, wo die Strompreiserhöhungen nur online eingestellt wurden.

Betreffende Stromanbieter *

- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)

Rechtliche Situation
Die Mitteilungspraxis von Strom-Preiserhöhungen lediglich durch Einstellen in das Online-Portal des Anbieters ist in einer Reihe von Gerichtsurteilen als nicht ausreichend bewertet worden. In diesen Urteilen kamen die Gerichte zur Schlussfolgerung, dass der Stromanbieter sicherstellen muss, dass die Preiserhöhungsmitteilung auch zugeht. 

Doppelte Strompreiserhöhung in Zusammenhang mit EEG-Umlage

Stromvergleich Praxisfälle
Vor dem Hintergrund, dass Strompreiserhöhungen potenziell die Kunden aufschrecken und zu einer Kündigung führen können, ist es auch Sicht des Stromanbieters vorteilhaft, wenn man möglichst wenige Preiserhöhungen versendet. Der relativ neue Stromanbieter Strogon hat bei uns vorliegenden Strompreiserhöhungen im Rahmen der gestiegenen EEG-Umlage gleich eine zweite, häufig sehr hohe Preiserhöhung darin verpackt, die mitunter erst rund ein Jahr später wirksam wird. Somit könnte sich der Stromanbieter potenziell auf den Standpunkt stellen, seiner Mitteilungspflicht bereits gerecht geworden zu sein und somit die Kunden nicht erneut vor Eintritt des Datums über die zweite Preiserhöhung informieren zu müssen. Durch die beiden Strompreiserhöhungen resultierten in einigen uns bekannten Fällen, unter Berücksichtigung des Neukundenbonus, Mehrkosten für Kunden von 70 - 80 % gegenüber dem ersten Vertragsjahr. 

Betreffende Stromanbieter *
- Strogon

Rechtliche Situation
Eine gerichtliche Einschätzung, ob eine zweite Strompreiserhöhung zusammen mit der Anpassung der EEG-Umlagen mitzuteilen, rechtlich zulässig ist, liegt uns zu diesem Zeitpunkt nicht vor. In jedem Fall gilt bei einer Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht bis zum Eintreten dieser Preiserhöhung. Dies gilt übrigens – wie im jüngst vom Bundesgerichtshof im Kontext einer Klage gegen Stromio bestätigt (BGH, Az. VIII ZR 163/16) – auch, wenn nur die Mehrkosten aufgrund der staatlichen Umlagen und Abgaben angepasst werden. Bislang hatten viele Stromanbieter in dem Fall eine Sonderkündigung für den Kunden ausgeschlossen. Praktisch bedeutet dieses Gerichtsurteil übrigens, dass man auch jetzt noch (bis zu 3 Jahre rückwirkend) gegen derartige Preiserhöhungen Einspruch einlegen und die daraus resultierenden Mehrkosten zurückfordern kann.

Die Preiserhöhungs-Spitzenreiter

Nachdem Sie nun einige der Preiserhöhungstaktiken kennen, fragen Sie sich vielleicht, ob denn nicht jeder Anbieter irgendwann die Strompreise erhöht? Vom Grundsatz her ist es durchaus richtig, dass viele Stromanbieter ihre Preise erhöhen - insbesondere dann, wenn die staatlichen Abgaben (z.B. die EEG-Umlage) erhöht werden, auf die Anbieter keinen Einfluss haben.

Aber: Es gibt Energieanbieter, deren Preiserhöhungen deutlich (!) jenseits der tatsächlich gestiegenen Bezugskosten liegen - und genau aus diesem Grund sollten Sie beim Stromvergleich besonders wachsam sein.

Wir arbeiten gegenwärtig an einer umfangreichen Analyse der Preiserhöhungs-Spitzenreiter, die bei ihren Kunden außergewöhnlich hohe Preiserhöhungen vornehmen. Lassen Sie uns wissen, falls Ihr Strom- oder Gasanbieter dazu gehört, indem Sie uns .
über diesen Link eine Kopie des Preiserhöhungsschreibens senden.

Stromvergleich Falle 2: Der Verbraucher sitzt im roten Sessel mit dem Rücken zum Betrachter und trägt einen gestreiften Häftlingsanzug. Am hinteren linken Bein des roten Sessels ist eine schwere Kugel an einer Kette befestigt. Das Fenster im Hintergrund hat eiserne Stäbe davor. Auf dem Rücken des roten Sessels hängt ein Schild (Erschwerte Kündigung).

Stromvergleich-Falle 2: Erschwerte Kündigung

Die Kündigung des aktuellen Stromtarifs ist eigentlich ganz einfach und an sich keine Falle beim Stromanbieter vergleichen. Wären da nicht allerlei Anforderungen seitens einiger Billigstromanbieter, die die Strom-Kündigung deutlich aufwändiger gestalten und schnell dazu führen können, dass man ungewollt die Kündigungsfrist für den Stromvertrag verpasst. Mit einer Gesetzesänderung wurde dem inzwischen ein Riegel vorgeschoben, doch eine Gruppe von Billigstromanbietern besteht bei Altverträgen nach wie vor auf ihre aufwendigen Kündigungsanforderungen.

Kündigung nur per Post mit Original-Unterschrift

Stromvergleich Praxisfälle
Durch eine Gesetzesänderung gilt seit dem 1.10.2016 die Textform (z.B. E-Mail) als ausreichend für Verträge, die online abgeschlossen wurden. Eine Reihe der Billigstromanbieter beharren bei Stromverträgen, die vor dem 1.10.2016 abgeschlossen wurden, in allen uns vorliegenden Fällen auf die Kündigung per Post mit "Original-Unterschrift", sofern der bestehende Stromvertrag nicht im Rahmen des Wechselvorgangs durch den neuen Stromanbieter gekündigt wird. Selbst eine Kündigung per Fax wurde bei den uns bekannten Fällen regelmäßig abgelehnt - mit dem Verweis, dass der Anbieter nur eine postalische Kündigung mit Original-Unterschrift akzeptiert.

Betreffende Stromanbieter *
- ExtraEnergie (PrioEnergie, HitEnergie)
- Stromio (Grünwelt Energie, Gas.de)

Kündigung wurde nicht gefunden

Stromvergleich Praxisfälle
Bei einigen Stromanbietern erhalten wir gehäuft von Kunden die Rückmeldung, dass die Kündigung bei dem Anbieter nicht eingegangen sein soll. Wenn der Stromanbieter zudem keine Kündigung per Fax zulässt, besteht ein Problem des Nachweises, sofern man die Kündigung nicht per Einschreiben mit Rückschein veranlasst hat.

Betreffende Stromanbieter *
- Care Energy

Verspätete Kündigung, da Stromvertrag bereits bei Vertragsannahme begann

Stromvergleich Praxisfälle
Der Stromanbieter 365 AG (heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft) hat sich in der Vergangenheit mitunter auf den Standpunkt gestellt, dass der Stromvertrag bereits mit der Vertragsannahme begann, d.h. nicht erst zum Beginn der Stromlieferung, sondern zu dem Zeitpunkt, zu dem der Anbieter die Vertragsannahme bestätigt. Je nachdem wie lange der aktuelle Stromvertrag noch läuft, können zwischen dem Datum der Vertragsannahme und dem Lieferbeginn viele Monate liegen. In Fällen, in denen Kunden den Vertrag unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist rechtzeitig vor Ablauf des 1. Belieferungsjahres, nicht jedoch – nach Auslegung des Anbieters – rechtzeitig vor Ablauf des 1. Jahres seit Vertragsannahme gekündigt haben, wurde die Kündigung vom Stromanbieter abgelehnt und der Stromvertrag als verlängert gewertet. Noch unter dem Namen 365 AG hat die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH diese Geschäftspraxis jedoch scheinbar geändert und es gilt, wie auch bei den übrigen Stromanbietern, der Belieferungsbeginn als Startdatum des Strom-Vertragsjahres.

Betreffende Stromanbieter *
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)

Stromvergleich Falle 3: Der Verbraucher sitzt mit dem Rücken zum Betrachter in einem roten Sessel. Auf dem Sesselrücken ist ein Schild befestigt (Bonus-Verweigerung). Über dem Verbraucher hängt eine blaue Angel, an dessen Ende eine Karotte befestigt ist.

Stromvergleich-Falle 3: Bonusverweigerung

Sie haben wie vereinbart ein Jahr beim neuen, günstigen Stromanbieter verbracht und freuen sich darauf, dass Sie Ihren verdienten Bonus aus dem Strom Vergleich erhalten. Doch dann beruft sich der Stromanbieter auf eine von zahlreichen AGB Klauseln und teilt Ihnen mit, dass Sie keinen Anspruch auf den Wechselbonus haben. Die Kreativität der Vertragsgestaltung einiger Billigstromanbieter wirkt mitunter sehr ausgeprägt und wird beim Stromvergleich nicht direkt ersichtlich. Für den aktuellen Stromanbieter ist es natürlich deutlich lukrativer, wenn er den Neukundenbonus gar nicht auszahlt - insbesondere falls Sie auf die Idee kommen, Ihren Stromvertrag bereits mit Ablauf des ersten Vertragsjahres zu kündigen.

Kein Bonus bei Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder Arbeitszimmer

Stromvergleich Praxisfälle
Der Stromanbieter 365 AG (heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH) hat in der Vergangenheit über seine AGB einen Bonusanspruch ausgeschlossen, wenn man eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe installiert hat. Auf ähnliche Weise wurde ebenfalls ein Neukundenbonus ausgeschlossen, wenn man über ein Arbeitszimmer verfügt. Uns sind Fälle bekannt, bei denen Kunden der Neukundenbonus aus diesem Grund verweigert wurde, obwohl der Kunde dem Anbieter zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt hatte, dass er über ein Arbeitszimmer verfügt. Der besagte Kunde ist inzwischen Rentner und war früher als Heilpraktiker tätig. Bleibt die Frage, wie der Stromanbieter zu dieser Information gekommen ist? Die damalige 365 AG hat bei diesen Fällen regelmäßig argumentiert, dass der Abnehmer den Strom – zumindest in Teilen – gewerblich bezieht und daher nicht bonusberechtigt ist. Auch der Stromanbieter Fuxx Energie hatte in der Vergangenheit einen ähnlich Passus in den AGB.

Betreffende Stromanbieter *
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)
- Fuxx Energie (Grüner Funke, PlusStrom)

Rechtliche Situation
Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen verschiedene Bonuseinschränkungen durch die 365 AG geklagt und eine Reihe von Bonusausschlussklauseln wurden vom Landgericht Köln gerichtlich untersagt (LG Köln, Az. 26 O 505/15, noch nicht rechtskräftig).

Kein Bonus trotz 12-monatiger Vertragslaufzeit

Stromvergleich Praxisfälle
Einige der Billigstromanbieter haben in der Vergangenheit den Neukundenbonus verweigert, mitunter wenn man gleich nach dem ersten Vertragsjahr erneut den Anbieter wechselt, da die Kündigung bereits während der ersten 12 Monate ausgesprochen wurde. Und dies trotz der Tatsache, dass die Kündigung erst mit Ablauf der 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit wirksam wird. Konsequenz: In diesen Fällen haben Kunden nur den Neukundenbonus für den Stromwechsel erhalten, wenn sie mindestens ein weiteres Vertragsjahr beim Anbieter geblieben sind.

Betreffende Stromanbieter *
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)
- Flexstrom (Löwenzahn Energie) – inzwischen insolvent

Rechtliche Situation
Es gibt zahlreiche Gerichtsverfahren zu dem Thema. In vielen der Verfahren wurde den Kunden Recht gegeben (u.a. vom Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 225/12 & VIII ZR 246/12). Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen der Stromanbieter Recht bekam. Erfreulicherweise scheint diese Geschäftspraxis von den meisten Stromanbietern inzwischen nicht mehr angewendet zu werden.

Kein Bonus aufgrund von vorzeitiger Vertragsbeendigung durch Stromanbieter

Stromvergleich Praxisfälle
Wenn man nach dem Stromvergleich den eigenen Stromvertrag regulär innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt hat, hat der Strom-Anbieter in einigen Fällen dem Kunden eine Gegenkündigung gegenüber ausgesprochen und den Stromvertrag zu einem Datum vor Ablauf der ersten 12 Monate beendet. Konsequenz: Der Bonusanspruch des Kunden ging somit verloren.

Betreffende Stromanbieter *
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)

Rechtliche Situation
Die Verbraucherzentrale hat die almado-Energy GmbH dazu in der Vergangenheit abgemahnt, welche daraufhin zugesagt hat, solche Geschäftspraktiken künftig zu unterlassen.

Kein Bonus aufgrund von Strom-Tarifwechsel

Stromvergleich Praxisfälle
Relativ häufig wird Kunden ein neues Strom-Tarifangebot vor Ablauf des ersten Vertragsjahres gemacht. Wenn man dieses bei einigen Stromanbietern annimmt, erlischt im Rahmen des Tarifwechsels der Bonusanspruch. Bei dem Stromanbieter 365 AG sind uns Fälle bekannt, bei denen dies aufgetreten ist.

Betreffende Stromanbieter *
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)

Kein Bonus bei Doppeltarifzähler bzw. Mehrtarifzähler

Stromvergleich Praxisfälle
Eine Reihe der Billigstromanbieter haben in der Vergangenheit Bonusansprüche für den Fall ausgeschlossen, wenn es sich bei Ihrem Stromzähler um einen Doppeltarifzähler, Zweitarifzähler bzw. Mehrtarifzähler handelt, d.h. Ihr Zähler nicht nur 1 Zählwerk, sondern 2 Zählwerke hat (die kleinen Rädchen in den konventionellen Stromzählern, die sich bei Stromverbrauch kontinuierlich drehen).

Betreffende Stromanbieter *
- ExtraEnergie (PrioEnergie, HitEnergie)
- Stromio (Grünwelt Energie, Gas.de)
- Fuxx Energie (Grüner Funke, PlusStrom)
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom) 
Stromvergleich Falle 4: Der Verbraucher sitzt mit dem Rücken zum Betrachter. Am Sesselrücken ist ein Schild befestigt: "Guthaben-Auszahlung". Der Verbraucher blickt in die Richtung von einem angeketteten Käfig. In diesem Käfig flattert sinnbildlich eine Geldbörse mit Flügeln und Geldscheinen, gefangen.

Stromvergleich-Falle 4: Verzögerte bzw. unvollständige Guthabenauszahlung

Es kommt nicht selten vor, dass der Abschlag von Stromanbietern etwas höher veranschlagt wird. Dies führt dann dazu, dass Ihnen am Jahresende ein Guthaben zusteht, potenziell noch mit zusätzlichem Guthaben resultierend aus dem Neukundenbonus. Einige der Billigstromanbieter im Markt fallen regelmäßig dadurch auf, dass Sie den Neukundenbonus nicht bzw. nur sehr verzögert oder unvollständig auszahlen. Mitunter müssen Sie Strom-Anbietern also nach dem Stromvergleich einige Zeit hinterher laufen, bis diese Ihnen den zustehenden Bonus für Ihren Stromtarif auch auszahlen.

Verspätete Jahresrechnung sowie Guthabenauszahlung

Stromvergleich Praxisfälle
Es sind uns diverse Fälle bekannt, bei denen eine Reihe von Billigstromanbietern mitunter die gesetzlich vorgeschriebene 6-Wochenfrist zur Erstellung der Jahresrechnung nach Ablauf des Vertragsjahres nicht einhalten. Guthaben aufgrund eines geringeren Stromverbrauchs als erwartet sowie aufgrund eines potenziell enthaltenen Neukundenbonus lassen somit auf sich warten.

Betreffende Stromanbieter *
- Care Energy – inzwischen insolvent
- ExtraEnergie (PrioEnergie, HitEnergie)
- Stromio (Grünwelt Energie, Gas.de)
- Fuxx Energie (Grüner Funke, PlusStrom)
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)

Rechtliche Situation
Alle Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Schlussrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Vertragsjahres zu erstellen (§ 40 Abs. 4 EnWG) und ggf. vorhandene Guthaben zeitnah auszuzahlen. Darüber hinaus wurde in verschiedenen Gerichtsverfahren bestätigt, dass Strom-Anbieter Guthaben nicht erst mit kommenden Abschlagszahlungen verrechnen dürfen (OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 136/14). Zudem müssen sich im Kontext der Jahresverbrauchsrechnung neu ergebende Abschläge an dem tatsächlichen Verbrauch orientieren (§ 41 Abs. 2 EnWG) und nicht einfach auf Basis ggf. zu hoher Abschlagszahlungen des Vorjahres.

Verspätete bzw. fehlende Bonus-Auszahlung

Stromvergleich Praxisfälle
Der Neukundenbonus wird üblicherweise im Rahmen der Jahresrechnung und des Sofortbonus innerhalb von 60 bzw. 90 Tagen nach Belieferungsbeginn ausgezahlt, je nachdem was der jeweilige Stromanbieter in den AGB definiert hat. Diverse Stromanbieter halten jedoch die eigenen vertraglich gemachten Zusagen mitunter nicht ein und zahlen den Sofortbonus sowie regulären Wechselbonus verzögert bzw. erst nach Ermahnung durch den Kunden aus. Zahlreiche Fälle sind uns dazu von dem inzwischen insolventen Stromanbieter Bayerische Energieversorgung (BEV) bekannt. In der Vergangenheit wurde dem Kunden im Rahmen der Stromabrechnung mitunter von BEV ein Flyer beigelegt, der den Kunden auffordert, zwischen einer Sachprämie bzw. der Auszahlung des Bonus via Verrechnungsscheck zu wählen. Wenn man als Kunde diesen werbeähnlichen Flyer nicht wahrgenommen und bei BEV aktiv die Auszahlung des Neukundenbonus angefordert hat, bekam man – in den uns bekannten Fällen – den Bonus nicht automatisch ausgezahlt.

Betreffende Stromanbieter *
- BEV (Enervatis)

Unvollständiger bzw. gedeckelter Neukundenbonus

Praxisfälle: Stromvergleiche
Viele der Stromtarife der Billigstromanbieter beinhalten einen Neukundenbonus, der sich prozentual auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs bzw. der daraus resultierenden Kosten berechnet. Vom Grundsatz eine passende Regelung. Allerdings deckeln einige Anbieter den Neukundenbonus maximal auf den Betrag, der aus der angegebenen Verbrauchsschätzung resultiert. Wenn man weniger Strom als geschätzt verbraucht, wird der Neukundenbonus proportional nach unten angepasst, wenn man mehr Strom verbraucht, bekommt man trotzdem nur den Betrag, der auf der Strom-Verbrauchsschätzung beruht. Die Praxis fand bei zahlreichen uns bekannten Fällen Anwendung, obwohl es dazu in den uns vorliegenden Unterlagen keine entsprechenden Beschränkung in den AGB gab.

Betreffende Stromanbieter *
- Fuxx Energie (Grüner Funke, PlusStrom)

Stromvergleich Falle 5

Stromvergleich-Falle 5: Häufige Mahnungen mit hohen Gebühren

Ihr Konto war ein Mal nicht ausreichend gedeckt bei Lastschrift Ihres Stromanbieters. Postwendend erhalten Sie die erste Mahnung. Wenn Sie nicht schnell genug reagieren, erhalten Sie von einigen der Billigstromanbieter kurz darauf gleich ein Schreiben vom Inkassobüro, mit einer hohen Inkasso-Bearbeitungsgebühr. In diesem Fall sollten Sie unbedingt die richtigen Schritte ergreifen, damit sich die Ersparnis von Ihrem Stromvergleich nicht in Luft auflöst.

Einschalten von Inkassobüro ohne zweite Mahnung

Stromvergleich Praxisfälle
Es kann vorkommen, dass man mal einige Zeit unterwegs ist und eine Mahnung übersieht. Die meisten Stromanbieter senden ihren Kunden dann eine zweite Mahnung mit einem ausreichend langen Zahlungsziel, damit man die Frist nicht versehentlich verpasst. Einige der Billigstromanbieter haben in uns bekannten Beispielen den Fall bereits nach der ersten Mahnung an ein Inkassobüro übergeben.

Betreffende Stromanbieter *
- BEV (Enervatis)

Hohe Mahngebühren

Stromvergleich Praxisfälle
Mahngebühren sind an sich dafür da, die entstandenen Zusatzaufwendungen zu decken. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn ein Stromanbieter einige Euro als Mahngebühr in Zahlung stellt, sofern es zu einer wiederholten Mahnung kommt. Bei zahlreichen uns bekannten Fällen von Billigstromanbietern fielen erhebliche Inkassokosten in der Größenordnung von 50 - 80 € an (zuzüglich Verzugszinsen und weiterer Kostenpauschalen liegt man nicht selten bei rund 100€), die – wie auch von Stiftung Warentest berichtet – häufig die offenen Forderungen überschreiten.

Betreffende Stromanbieter *
- BEV (Enervatis)
- Fuxx Energie (Grüner Funke, PlusStrom)

Beendigung des automatischen Lastschrifteinzugs

Stromvergleich Praxisfälle
Im Falle einer Kündigung stoppen manche Stromanbieter den automatischen Lastschrifteinzug und fordern den Kunden per E-Mail auf, die monatlichen Abschläge bis zum Ende der Vertragslaufzeit nun selber per Überweisung zu zahlen. Zitat aus einer solchen Nachricht vom Stromanbieter Fuxx: "Die Kündigung Ihres Stromliefervertrags wurde zum [Kündigungsdatum] bestätigt, infolgedessen kann von der erteilten Ermächtigung zukünftig nicht mehr Gebrauch gemacht werden." Die Stromanbieter begründen das Vorgehen damit, dass aufgrund der Kündigung die Lastschrifteinzugsermächtigung erloschen sei, auch wenn diese im Rahmen der Kündigung – welche erst zum Ablauf des Vertragsjahres eintritt – nie explizit widerrufen wurde. Wenn man die Zahlungsaufforderung des Anbieters zur Zahlung der verbleibenden Abschläge per Überweisung übersieht, erhält kurz darauf eine Mahnung. Wenn man diese ebenfalls übersieht, landete die Forderung in der Vergangenheit bei uns bekannten Fällen wiederum kurz drauf beim Inkassobüro. Fuxx und die 365 AG (heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH) nahmen zudem bei Nichtzahlung vorzeitige Sonderkündigungen vor, durch die man einen potenziell bestehenden Bonusanspruch verliert.

Betreffende Stromanbieter *
- Fuxx Energie (Grüner Funke, PlusStrom)
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)

Rechtliche Situation
Das Landgericht Köln ist in einem Fall gegen die damalige 365 AG zu dem Schluss gekommen, dass durch eine solche Vorgehensweise eine unangemessene Benachteiligung des Kunden entsteht (LG Köln, AZ. 26 O 505/15, noch nicht rechtskräftig).

Viele der Billigstromanbieter haben ein angeschlossenes Inkassobüro

Stromvergleich Praxisfälle
Wie von Stiftung Warentest und in diversen Foren berichtet, stecken hinter den Billigstromanbietern und ihren Inkassofirmen mitunter dieselben Personen. Inhaber des Stromanbieters EVD ist auch Inhaber des Inkasso- und Kunden­dienst­leisters eg factory. Vorstände der ehemaligen 365 AG sind auch Inhaber des Inkassounter­nehmens DTMI.

Betreffende Stromanbieter *
- 365 AG, heute Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Almado-Energy, idealenergie, immergrün Energie und Meisterstrom)
- EVD

Stromvergleich Falle 6: Der Verbraucher ist ein Skelett und sitzt mit dem Rücken zum Betrachter in einem roten Sessel, der von zwei Spinnweben umgeben ist. In der rechten Hand hält der Verbraucher einen roten Telefonhörer, von dem eine Spinner herab hängt. Am Sesselrücken hängt ein Schild: "Schlechte Erreichbarkeit".

Stromvergleich-Falle 6: Schlechte Erreichbarkeit bei Problemen

Da es nicht selten vorkommt, dass man in Folge des Stromvergleichs in eine dieser Fallen tritt, muss man früher oder später den Stromanbieter anrufen, um das Problem zu beseitigen.

Spätestens dann zeigt sich das nächste Problem: Viele der Billigstromanbieter sind häufig nicht sonderlich gut zu erreichen. Meistens gibt es eine Kunden-Hotline für Neukunden, bei der sofort abgehoben wird, während man bei der Kunden-Hotline für Bestandskunden schnell 10-15 Minuten warten darf.

Und wenn man dann schließlich jemanden erreicht, wirkt es mitunter so, als wäre der Kundenservice einiger Stromanbieter darin geschult, Anfragen zur Lösung der zuvor genannten Fallen systematisch abzuwehren.

Schlechte telefonische Erreichbarkeit

Stromvergleich Praxisfälle
Telefonische Wartezeiten der Kundenservice-Hotlines der Mehrheit der Billigstromanbieter liegen deutlich über denen der länger etablierten Anbieter. Es ist keine Seltenheit, dass man 10 - 15 Minuten warten muss, bis man jemanden erreicht. Besonders auffällig war die Situation beim inzwischen insolventen Stromanbieter Care Energy, bei dem über lange Strecken gar kein telefonisches Durchkommen möglich war.

Betreffende Stromanbieter *
- Care Energy sowie diverse weitere Billigstromanbieter

Kein Kontakt per Fax möglich

Praxisfall: Stromvergleiche
Um bei wichtigen Anliegen sowie Kündigungen einen Sende-Nachweis zu haben, ist eine Kontaktmöglichkeit via Fax sinnvoll. Eine Reihe der Billigstromanbieter stellen jedoch auch auf Rückfrage keine Kontaktmöglichkeit per Fax zur Verfügung.

Betreffende Stromanbieter *
- Fuxx Energie (Grüner Funke, PlusStrom)

Keine bzw. stark verzögerte Antwort auf Kundenanfragen via E-Mail

Stromvergleich Praxisfälle
Viele Care Energy Kunden haben davon berichtet, dass sie unberechtigte Rechnungen und Mahnungen erhalten haben und darauf hin den Care Energy Kundenservice via E-Mail kontaktierten, jedoch nur sehr stark verzögert bzw. mitunter auch keine Antwort erhielten. Vor dem Hintergrund, dass Kunden parallel dazu (u.a. via Inkassobüros) für die laut Care Energy offenen Zahlungen angemahnt wurden, führte dies für Kunden häufig zu stressreichen Situationen.

Betreffende Stromanbieter *
- Care Energy

Wenig Kulanz bei Problemen

Stromvergleich Praxisfälle
Wenn Sie ein Anliegen haben und Ihre Kündigungsfrist kurz vor dem Auslaufen ist, gehen die meisten Stromanbieter vergleichsweise zuvorkommend auf das jeweilige Anliegen ein. Häufig bekommt man pro-aktiv einen besseres Tarifangebot angeboten, wenn man den Vertrag nicht kündigt. Wenn man die Kündigungsfrist jedoch nur um einen Tag verpasst hat, wird man nur allzu oft im Regen stehen gelassen.

Betreffende Stromanbieter *
- Viele der Billigstromanbieter
* Allgemeine Hinweise zu dieser Seite

Die von uns als "betreffende Stromanbieter" bezeichneten Anbieter basieren auf unseren Recherchen sowie unseren Erfahrungen bei der Betreuung unserer Nutzer. Die Liste der aufgeführten Stromanbieter bedeutet nicht, dass die jeweiligen Anbieter die dargelegte Geschäftspraxis in allen Fällen vollziehen. Die Liste der betreffenden Stromanbieter erhebt zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Alle auf dieser Seite aufgeführten Auswertungen, Praxisbeispiele und rechtlichen Einschätzungen dienen lediglich einem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechtsberatung dar. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Stromanbieter Vergleich - Kapiteltrenner grünes Stromkabel oben

Unsere Motivation für diese Seite

Stromanbieter Vergleich - Kapiteltrenner grünes Stromkabel unten
Stromvergleich Tarifaufpasser: Eine freundlich lächelnde Steckdose, die immer aktiv ist.

Um es gleich vorweg zu sagen: Wir von SwitchUp aus Berlin kommen gar nicht aus dem Strommarkt. Als wir bei unserem ersten Stromvergleich jedoch selbst gleich in mehrere der besagten Fallen getappt sind, haben wir uns die Frage gestellt: Wie kann es sein, dass es in einem Markt so viele Anbieter gibt, die über viele viele Jahre ungestört derart kundenunfreundliche Geschäftspraktiken betreiben?

Wir sind der Überzeugung, dass es einen besseren Weg geben muss, um den alten Stromanbieter wechseln zu können, ohne in eine der zahlreichen Fallen zu treten. Schließlich gibt es wichtigere Dinge als sich regelmäßig die Frage zu stellen, ob einem der aktuelle Stromanbieter zu viel berechnet.

Mit unserem Tarifaufpasser möchten wir dafür sorgen, dass es zu einem Umdenken kommt und ein fairer Umgang mit Kunden in den Mittelpunkt gerückt wird.

Wir sind uns bewusst, dass uns einige Anbieter als unbequem wahrnehmen mögen und den Versuch unternehmen können, uns zu bekämpfen. Wir lassen uns dadurch aber nicht abbringen, unser in den letzten Jahren gesammeltes Wissen öffentlich zu machen, um damit einen Beitrag für mehr Transparenz im Strommarkt zu leisten.

SwitchUp Stromanbieter Vergleich Team

Hier finden Sie mehr über unseren Tarifaufpasser sowie unsere Philosophie. Um Ihnen die Bewertung einfach zu machen, ob unser Tarifaufpasser Ihren Ansprüchen gerecht wird, finden Sie hier alle Erfahrungsberichte von SwitchUp Nutzern.

Wir freuen uns stets über einen Austausch.
Sprechen Sie uns bei Fragen und Anregungen gerne an :-)

Nach dem Stromvergleich ist vor dem Stromvergleich: Unklarheiten bei der Strom-Endabrechnung von Immergrün

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Stromvergleich: Besser wachsam bleiben!
Viele Monate nach dem Stromvergleich ist er da: der Tag der Abrechnung. Das klingt hart, ist aber fair - denn mit der Strom-Endabrechnung erfahren Sie, ob bezüglich Ihrer Stromkosten eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung ansteht. Derzeit scheinen, mit Blick auf aktuelle Einträge bei Online-Beschwerdeportalen wie Reclabox, viele Kunden beim Stromanbieter Immergrün Probleme mit der Erstattung ihrer Strom-Guthaben oder Neukundenboni zu haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen können, wenn der Tag der Abrechnung mit einer Überraschung verbunden ist und sich der zunächst lukrativ erscheinende, mühevoll vorgenommene Stromvergleich als Ente entpuppt.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Warum Sie Ihre Strom-Endabrechnung genau prüfen sollten

Stellen Sie sich vor: Der Stromvergleich ist abgeschlossen, Ihr neuer Stromanbieter hat die Belieferung übernommen. Sie sind zunächst kritisch und prüfen genau die ersten Abschläge, die der Stromanbieter in Rechnung stellt. Auch hier sieht alles gut aus. Sie lehnen sich also zurück - in der Gewissheit, den Stromvergleich nach bestem Können gemeistert zu haben.

Da es sich um einen Stromtarif mit Bonus handelt, wissen Sie aber: Sie wollen nicht die höheren Kosten im zweiten Jahr zahlen und daher rechtzeitig einen weiteren Stromvergleich anstellen. Also legen Sie eine Erinnerung an, mit Ihrer Vertragslaufzeit und der Kündigungsfrist. Auch das funktioniert - und Sie stellen fest, dass Sie durch einen erneuten Wechsel des Stromanbieters viel Geld sparen können. Diese Prozedur kennen Sie bereits, also stoßen Sie einen weiteren Stromanbieterwechsel an - und der Kreislauf des Stromvergleichs beginnt von Neuem. 

Wunderbar - ist es nun also an der Zeit, sich selbst auf die Schulter zu klopfen? Noch nicht ganz: Denn als Sie schließlich die Endabrechnung des letzten Stromanbieters erhalten, stellen Sie fest: Ihr Strom-Neukundenbonus wird darin gar nicht berücksichtigt! Wie kann es sein, dass der eigentlich perfekte Stromvergleich nun plötzlich gar nicht mehr so perfekt erscheint?

Stromvergleich Praxisbeispiel: Welche Fehler sich auf Ihrer Strom-Endabrechnung einschleichen können

Kundenbeschwerden auf dem Online-Beschwerdeportal Reclabox zeigen, dass einige Kunden von Immergrün Energie nach dem Stromvergleich Probleme mit ihrer Strom-Endabrechnung haben.
Probleme nach dem Stromvergleich: Kundenbeschwerden rund um die Strom-Endabrechnung von Immergrün (Quelle: de.reclabox.com, Stand Juli 2020)

Für dieses Stromvergleich Praxisbeispiel wollen wir zunächst einen Blick auf das Online-Beschwerdeportal Reclabox werfen. Hier finden sich zum Stromanbieter Immergrün Energie derzeit insgesamt 933 Beschwerden, diese beantwortet der Stromanbieter im Schnitt innerhalb von 1,9 Tagen (Stand Juli 2020).

Von den letzten 50 Beschwerden (Stand Juli 2020) befassen sich genau 22 mit Problemen rund um die Strom-Endabrechnung, darunter fehlende Auszahlungen von Guthaben bzw. Neukundenboni oder generelle Verzögerungen. In dieser Stichprobe sorgen Unklarheiten rund um die Strom-Endabrechnung also für fast die Hälfte aller betrachteten Stromanbieter-Kundenbeschwerden auf Reclabox. Einen Spitzenplatz scheint dabei, mit Blick auf die neuesten Kundenbeschwerden, die verzögerte Auszahlung von Strom-Restguthaben einzunehmen.

Wer sich im Strommarkt ein wenig auskennt, wird vermutlich wissen, dass hinter dem Stromanbieter Immergrün Energie die 365 AG steckt. Unter dem Dach der 365 AG finden sich diverse Stromanbieter-Marken wie MeisterStrom oder idealenergie. Auffällig ist, dass sich über praktisch alle Stromanbieter-Marken der 365 AG vergleichsweise hohe Beschwerdezahlen finden und ähnlich gelagerte Problemen von Kunden beschrieben werden.

Übrigens: Auch zu anderen Stromanbietern mit vielen Kundenbeschwerden finden sich auffällig häufig Beschwerden rund um die Endabrechnung und deren Folgen - es handelt sich also um ein gängiges Problem nach dem Stromvergleich, das bei einem guten Dutzend Stromanbietern regelmäßig aufzutreten scheint.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Checkliste für Ihre Strom-Endabrechnung

Generell gilt: Wer seine Strom-Endabrechnung erhält, sollte einige Punkte darin genau prüfen - auch damit der nächste Stromvergleich möglichst reibungslos über die Bühne gehen kann. Konkret könnten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

Ist der Stromverbrauch korrekt?

Wenn Sie dem Stromanbieter Ihre Strom-Zählerstände gemeldet haben, prüfen Sie, ob diese korrekt auf der Stromrechnung erfasst wurden. Prüfen Sie auch unabhängig davon, ob die Angaben zum Stromverbrauch auf Ihrer Strom-Endabrechnung plausibel sind. Wird der Stromverbrauch beispielsweise doppelt so hoch angegeben wie im Vorjahr, ist Vorsicht geboten - vor allem dann, wenn Sie in dieser Zeit keine Änderungen an den klassischen Stromverbrauchern in Ihrem Haushalt vorgenommen haben (z.B. Elektroherd, Kühlschrank, Waschmaschine). Den korrekten Wert sollten Sie in jedem Fall für den nächsten Stromvergleich im Hinterkopf behalten - so können Sie dann genau vergleichen und erneut den Stromanbieter wechseln.

Sind Strom-Tarifkonditionen und Neukundenbonus korrekt?

Prüfen Sie genau, ob der Stromanbieter die von Ihnen gebuchten Strom-Tarifkonditionen (also Arbeitspreis pro kWh Strom und Strom-Grundpreis) korrekt erfasst hat - und natürlich, ob damit korrekt gerechnet worden ist. Ebenso sollten Sie darauf achten, ob zwei unterschiedlich hohe Arbeitspreise pro kWh Strom aufgeführt sind. Dies würde dann auf eine Strompreiserhöhung hindeuten. Jede Strompreiserhöhung muss transparent und für Sie nachvollziehbar angekündigt worden sein, damit diese gültig ist. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, können Sie diese unter Umständen anfechten. Prüfen Sie auch genau, ob der Ihnen zugesicherte Neukundenbonus berücksichtigt und pünktlich ausgezahlt wurde - hier lohnt sich nach dem Stromvergleich ein genauer Blick auf das eigene Bankkonto.

Ist Ihr Guthaben korrekt - und wird es pünktlich ausgezahlt?

Nur dann, wenn alles korrekt ist, kann der Stromanbieter auch Ihr Guthaben richtig berechnen - also feststellen, ob bei Ihrem Strom eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung fällig ist. Sie fahren dann sicher, wenn Sie die komplette Strom-Endabrechnung völlig nachvollziehen können - und wenn Ihr etwaiges Strom-Guthaben pünktlich den Weg auf Ihr Konto findet.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Was Sie tun können, wenn Ihre Strom-Endabrechnung falsch ist

Bei diesem Stromvergleich Praxisbeispiel gilt es, zwischen zwei Problemfeldern zu unterscheiden - haben Sie die Stromrechnung also noch gar nicht erhalten? Oder haben Sich darin Fehler eingeschlichen?

Ist ersteres der Fall, ist die Lage eindeutig: Die Stromanbieter sind rechtlich dazu verpflichtet, innerhalb von 6 Wochen nach dem Vertragsende die Strom-Endabrechnung zu erstellen. Sie müssen eine derartige Verzögerung nach dem Stromvergleich also keineswegs hinnehmen. Auch ist der Stromanbieter verpflichtet, die Auszahlung von offenen Guthaben ohne Verzögerung nach Übersendung der Stromabrechnung vorzunehmen.

Wenn Sie Ungereimtheiten auf Ihrer Strom-Endabrechnung entdecken, können Sie zunächst direkt beim Stromanbieter Widerspruch gegen die Forderungen einlegen und im gleichen Zuge eine korrigierte Abrechnung anfordern. Ist es nicht möglich, auf diese Weise eine zügige Einigung zu erzielen, können die Verbraucherzentralen helfen - dort erhalten Sie auch alle nötigen Informationen, damit Ihr nächster Stromvergleich reibungslos vonstattengehen kann. Weitere kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle Energie.

Fazit zu diesem Stromvergleich Praxisbeispiel

Hier handelt es sich um eine Stolperfalle, die erst Monate nach dem eigentlich perfekten Stromvergleich zutage tritt. Daher ist es wichtig, dass Sie alle Angaben auf Ihrer Strom-Endabrechnung genau prüfen und, wenn nötig, unbedingt die entsprechenden Schritte ergreifen.

Immerhin: Werfen Sie einen Blick auf Online-Beschwerdeportale wie Reclabox, werden Sie feststellen, dass Sie mit diesem Problem nach dem Stromvergleich nicht alleine sind. Entsprechend gibt es einige erprobte Mittel und Wege, mit denen Sie doch noch eine korrekte Strom-Endabrechnung erhalten können.

Alternativ können Sie sich auch dafür entscheiden, beim Stromtarife vergleichen von Anfang an auf die Hilfe eines Tarifaufpassers zu setzen. In diesem Fall hätten Sie immer einen verlässlichen Partner für alle Fragen rund um Ihre Energieversorgung an Ihrer Seite. Außerdem wird man dort sicherstellen, dass Sie nur bei Stromanbietern landen, bei denen Sie sich mit derlei Problemen nicht herumschlagen brauchen. Schließlich gibt es mehr als 1200 Stromanbieter in Deutschland - von denen gerade einmal 5 Stromanbieter für mehr als 80% der Kundenbeschwerden sorgen.

Hilfreiche Links zu diesem Stromvergleich Praxisbeispiel

Verbraucherzentrale.de: Stimmen Rechnung und Abschläge für Strom oder Gas?

Schlichtungsstelle Energie

Voxenergie: Unerwünschter Strom-Vertragsabschluss

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Stromvergleich: Bleiben Sie wachsam!
Nicht jede Überraschung ist eine gute Überraschung - vor allem dann, wenn der eigentlich perfekte Stromvergleich in einem unerwünschten Vertragsabschluss endet. Auf Verbraucherschutz-Plattformen wie Reclabox häufen sich Beschwerden, die genau davon berichten. Immer wieder fällt dabei ein Name: voxenergie.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Wie kommt es zu unerwünschten Vertragsabschlüssen?

Stellen Sie sich vor, plötzlich klingelt das Telefon. Eine Stimme am anderen Ende stellt sich als der Stromanbieter vor. Einige Informationen müssen dringend abgeglichen werden. Sie geben also Ihre Stromzählernummer durch, bestätigen den aktuellen Stromanbieter und Ihre Lieferanschrift.

Probleme beim Stromvergleich: Reclabox-Beschwerden zu unerwünschten Vertragsabschlüssen (Stand Juni 2020)
Quelle: de.reclabox.com (Stand Juni 2020)

Dabei fällt Ihnen bereits auf, dass diese Daten eigentlich schon bekannt sein müssten - aber auch beim Thema Stromvergleich hält doppelt schließlich besser, oder nicht?

Weit gefehlt: Es kann sein, dass Sie gerade aus Versehen den Stromanbieter gewechselt haben. Dafür ist keine Unterschrift oder dergleichen nötig, da ein neuer Stromvertrag nicht der Schriftform bedarf.

Das ist eigentlich eine gute Sache, da der Anbieterwechsel so zügig über die Bühne gehen kann. Einige Energieversorger gehen dabei aber alles andere als fair vor. Bei den angerufenen Menschen entsteht so regelmäßig der Eindruck, es handele sich nur um ein Beratungsgespräch oder einen unverbindlichen Stromvergleich. Wenn dann scheinbar aus heiterem Himmel eine Vertragsbestätigung oder eine Kündigungsbestätigung vom alten Stromanbieter ins Haus flattert, ist die Verwirrung perfekt.

Vorsicht: Wer in diesem Moment nicht handelt, ist schnell an einen neuen Stromanbieter gebunden - bei voxenergie wird aus einem eigentlichen Stromvergleich gerne ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit. Es gilt nun also, unbedingt die richtigen Schritte zu ergreifen.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Wie ist die rechtliche Lage?

Unerlaubte Werbeanrufe, sogenannte Cold Calls, sind gesetzlich verboten - und dieses Vorgehen ist umso kritischer zu bewerten, wenn dadurch beim Stromvergleich unbewusst Verträge abgeschlossen werden. Bei Beschwerden verweisen Unternehmen gerne auf eine angebliche Einwilligung, die im Rahmen eines Mitschnitts auch nachweisbar sei. Doch den Betroffenen ist viel zu oft gar nicht klar, was genau in Ihrem Namen beauftragt wurde. Unterm Strich wird hier getäuscht oder zumindest nicht fair aufgeklärt.

Einige Stromanbieter scheinen sich bei diesem Thema also bewusst in einer Grauzone zu bewegen. In der Tat wurde voxenergie diesbezüglich bereits abgemahnt (Teilurteil vom 04.07.2018, Aktenzeichen 15 O 170/17). Laut zahlreicher Beschwerden bei Reclabox oder Trustpilot gehört das Problem beim Stromvergleich aber noch lange nicht der Vergangenheit an.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Was tun bei einem unerwünschten Vertragsabschluss?

Nutzen Sie die gesetzliche Widerrufsfrist

Konkret können Sie nach jedem Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen - also auch bei Stromverträgen. Das ist aber nur 14 Tage lang möglich, ab dem Moment, an dem Sie über Ihr Recht zum Widerruf belehrt worden sind. Meistens geschieht das im Rahmen der Vertragsbestätigung, manchmal aber auch gesondert zu einem späteren Zeitpunkt.

Wichtig: Auch dann, wenn Sie fest davon überzeugt sind, gar keinen Stromvertrag abgeschlossen zu haben, sollten Sie einen Widerruf verschicken. Dieser sollte unbedingt schriftlich erfolgen, per Fax oder Einschreiben. Dazu finden Sie unter diesem Link eine Vorlage.

Wenden Sie sich an Ihren alten Stromanbieter

Sollte im Rahmen des unerwünschten Stromanbieterwechsels schon die Kündigung beim alten Anbieter erfolgt sein, sollten Sie sich auch dorthin wenden. Dabei können Sie angeben, dass Sie nur einen unverbindlichen Stromvergleich durchführen wollten und es sich bei der Kündigung um einen Irrtum gehandelt hat. Allerdings ist es nicht immer möglich, den alten Stromvertrag dann noch weiterlaufen zu lassen.

Ist der vorherige Vertrag endgültig gekündigt, landen Sie nach dem geglückten Widerruf in der Strom-Grundversorgung. In diesem Fall wird es dringend Zeit für einen neuen Stromvergleich, damit Sie nicht unnötig lange in den teureren Tarifen der Strom-Grundversorgung stecken. Dabei können Sie sich dann wieder für einen fairen und verlässlichen neuen Stromanbieter entscheiden. 

Melden Sie den Vorfall an die Bundesnetzagentur

Zusätzlich können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Diese geht gegen illegale Werbeanrufe vor und kann auch Bußgelder verhängen.

Die wichtigsten Tipps zu diesem Stromvergleich Praxisbeispiel

1. Geben Sie Ihre Zählernummer beim Stromvergleich nur dann weiter, wenn Sie unmittelbar an einem Vertragsabschluss interessiert sind.

2. Wir empfehlen, niemals Stromverträge über das Telefon abzuschließen. Auch dann, wenn Sie von Ihrem derzeitigen Stromanbieter einen Hinweis zu einem vermeintlich günstigen Angebot erhalten, sollten Sie nicht direkt zustimmen. Verlangen Sie ein Dokument, dem Sie sämtliche Konditionen für Ihren Stromvergleich entnehmen können und prüfen Sie dieses ganz genau.

Fazit

Eines steht fest: Auch nach dem erfolgreichen Stromvergleich sollten Sie noch wachsam sein, denn diese Strom-Praxisfall(e) kann jederzeit zuschnappen. Auch das gängige Klischee, dass in erster Linie älteren Menschen Stromverträge “untergejubelt” werden, trifft längst nicht mehr zu: Wenn die Anrufenden professionell agieren, kann schlichtweg jeder Opfer eines ungewollten Vertragsabschlusses werden. Es ist also keine Schande, zu den Betroffenen zu gehören - wenn man danach die richtigen Schritte ergreift.

Übrigens: Wenn Sie vermeiden möchten, dass es überhaupt erst so weit kommt, kann ein Blick hinzu einem Tarifaufpasser wie dem unseren lohnen. Hier wird der gesamte Stromvergleich automatisch übernommen, dabei werden Sie nur Angebote von seriösen und verlässlichen Stromanbietern erhalten. Der eigentliche Wechsel des Stromanbieters erfolgt dann auf Wunsch ebenfalls komplett automatisch.

Hilfreiche Links

Vorlage für Widerruf eines Strom- oder Gaswechsels

Verbraucherzentrale.de: Was tun, wenn Ihnen ein Energievertrag untergeschoben wurde?

Verbraucherzentrale.de: Telefonwerbung und unwirksame Kündigungen bei Stromlieferverträgen

Enstroga: Unauffällige Strompreiserhöhung

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Stromvergleich Praxisbeispiel: So sieht ein beispielhaftes Preiserhöhungsschreiben von Enstroga aus dem Jahre 2016 aus; Quelle: Spiegel Online
“Gut informiert mit ENSTROGA” - was Sie schon immer über Smart-Meter und Zählerstände wissen wollten. Zusätzlich im Angebot: eine satte Strompreiserhöhung. Ob Verbraucher eine Preiserhöhung vom Versorger auch wirklich wahrnehmen, ist, wie dieser Beispielfall zeigt, leider oft fraglich. Da dieses Infoblatt leicht mit einem Werbeflyer verwechselt werden kann, landet es nach dem Stromvergleich womöglich ungelesen im Papierkorb - fatal für Verbraucher, die deswegen nicht rechtzeitig auf eine Preiserhöhung reagieren! Wer nicht Strom vergleicht, muss somit am Ende kräftig draufzahlen.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Wo und wie finden wir die Strom-Preiserhöhung in dem Schreiben von Enstroga?

Ein Prachtstück unter den eher unauffälligen Schreiben zu Strom-Preiserhöhungen ist dieses Schriftstück vom Stromdiscounter Enstroga. Mit spannenden Informationen zum neuen QR-Code für den heimischen Stromzähler gespickt, flattert dieser Newsletter in den Briefkasten und im Anschluss wahrscheinlich schnell in die Tonne. So interessant solche smarten QR-Codes auch sein mögen, stellt sich doch die Frage, ob das Thema für die meisten Kunden wirklich von Relevanz ist. Interessanter wird allerdings die Preiserhöhung sein, die sich im unteren Teil des Schreibens befindet - und dem Verbraucher signalisiert, dass es Zeit für einen Stromvergleich ist, um dem Preisanstieg zu umgehen!

Im letzten Drittel des Schreibens finden wir im Unterkapitel “Wir sind für Sie innovativ - und sprechen Klartext” Informationen zur Strom-Preiserhöhung. Scheinbar wird diese Preiserhöhung allerdings als weniger wichtig als der neue QR-Code eingestuft, denn auch in der Betreffzeile wird lediglich von “Informationen über unsere neuen Produktpreise und QR-Smart Meter” gesprochen. Ob Verbrauchern klar wird, dass mit den bezeichneten Informationen zu Produktpreisen tatsächlich ein deutlicher Anstieg des Strompreises gemeint ist?

Der versprochene Klartext ähnelt allerdings dann doch eher der figurativen Kloßbrühe. Wir müssen noch etwas

stromvergleich enstroga preiserhöhung zitat
Zitat aus dem vorliegenden Enstroga Preiserhöhungsschreiben

tiefer in die Materie eindringen, bevor deutlich wird, dass es sich hier tatsächlich um eine Preiserhöhung handelt. Erst einmal bedankt sich Enstroga für das Vertrauen des Kunden und betont fortlaufende Investitionen in den Ausbau des Kundenservices, welche von Kunden mitfinanziert werden. Wer in diesem Kontext keine Sonderkündigung ausspricht und schnell einen Stromvergleich angeht, muss ein weiteres Jahr mit dem neuen Strompreis leben.

Anschließend wird im vorliegenden Beispiel auf die Preisgarantie bis zum 31.01.2017 hingewiesen und wir erfahren, inwiefern der Strom-Arbeitspreis direkt im Anschluss an den Ablauf der Preisgarantie ansteigt: von 0,2011 € pro kWh auf 0,2793 €/kWh. Wie viel Enstroga Kunden aufgrund dieser Preiserhöhung konkret mehr zahlen müssen, wird in diesem Kontext nicht direkt ersichtlich.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Wie hoch ist die Preiserhöhung denn jetzt tatsächlich?

Leider wird im Praxisbeispiel die konkrete Preisdifferenz des Strom-Arbeitspreises zwischen vor- und nachher nicht dargestellt. Deshalb müssen Verbraucher selbst zum Taschenrechner greifen. Gehen wir von einem beispielhaften Verbrauch von 3.500 kWh Strom im Jahr aus, dann kostet der Strom vor Eintritt der Preiserhöhung 703,85 €. Sobald die Preiserhöhung eingetreten ist, werden jährlich 977,55 € fällig.

703,85 € → + 38,89 % → 977,55 €

Der Anstieg von ungefähr 7 Cent pro kWh heißt im Klartext, dass Enstroga-Kunden bei solch einem Verbrauch 274 € jährlich mehr zahlen müssten. Mit anderen Worten: Eine Strompreiserhöhung von fast 39 % folgt (für den Kunden in diesem Stromvergleich Beispiel), sofern Verbraucher nicht rechtzeitig reagieren und eine Sonderkündigung aussprechen und durch einen Stromvergleich nach einem günstigen Stromanbieter suchen.

Stromvergleich Praxisbeispiel: Was tun, wenn die Preiserhöhung erkannt wurde?

Stromanbieter versenden in der Regel die Informationsschreiben 6 Wochen vor Eintritt der Erhöhung. Bis zum tatsächlichen Eintritt der Preiserhöhung steht Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch wenn rechtlich eine formlose E-Mail ausreicht, sollte diese Kündigung bestenfalls schriftlich per Einwurf Einschreiben oder Fax versandt werden. Im Zweifelsfall steht man dank der Empfangsbestätigung auf der sicheren Seite.

Wer gekündigt hat, sollte schnellstmöglich günstige Stromanbieter vergleichen. Alternativ können Sie diese Aufgabe natürlich auch einem automatischen Tarifaufpasser übertragen - dort können Sie auch den Stromanbieter automatisch wechseln lassen.

Wer sich mit dem Stromvergleich Zeit lässt, wird möglicherweise aufgrund der üblichen Bearbeitungszeiten von 3 bis 4 Wochen in der lokalen, teuren Grundversorgung “zwischengeparkt”, bis der neue Stromanbieter übernimmt. Das wäre zwar kein Beinbruch, dafür aber eine unnötige Mehrausgabe, mit der die Ersparnis aus dem Stromvergleich geschmälert würde.

Welche Komponenten dieses Enstroga Schreibens würden Verbraucherschützer bemängeln?

Die Marktwächter Energie, eine Teilgruppe der Verbraucherzentrale Niedersachsen, sammelten in einer umfassenden Studie bestimmte Kriterien, die ein solches Informationsschreiben zu einer Strompreiserhöhung erfüllen sollte. Dabei beziehen sich die Marktwächter ebenfalls auf vergangene Gerichtsurteile und Gesetze des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Bei folgenden Punkten dieses Enstroga Preiserhöhungsschreibens könnte man sich die Frage stellen, ob den Ansprüchen der Marktwächter Genüge geleistet wird:

Erkennbarkeit des Preiserhöhungsschreibens:

  • Betreffzeile: fraglich, ob aus der Betreffzeile deutlich wird, dass eine Preiserhöhung zu einem spezifischen Zeitpunkt in nächster Zukunft bevorsteht
  • Umfang anderer Themen: in diesem Enstroga Schreiben nimmt das Thema “QR Code und Smart Meter” deutlich mehr Platz ein, als die tatsächliche Preiserhöhung
  • Positionierung: die Preiserhöhung ist erst im unteren Drittel zu finden

Darstellung der Kostensteigerung:

  • Begründung: der Preisanstieg wird lediglich durch Investitionen in den Ausbau des Kundenservices begründet → laut Verbraucherschützern sollten alle ausschlaggebenden Faktoren explizit aufgelistet werden
  • Veränderung: es werden zwar alter und neuer Arbeitspreis genannt, aber die tatsächliche Differenz in Euro oder Prozent wird nicht angegeben

Höhe der Preisveränderung:

  • Gestiegene Kosten werden von Enstroga an ihre Kunden weitergeleitet; ob jedoch eine Preiserhöhung von fast 39% wirklich erforderlich ist, gilt es zu hinterfragen

Stromvergleich Praxisbeispiel: das Fazit

Trotz spannender Informationen zu QR Codes auf dem Stromzähler, wird die schwierig zu erkennende Enstroga Preiserhöhung von fast 39% die meisten Kunden wahrscheinlich mehr interessieren. Wer als Stromkunde Nachrichten des Anbieters nicht aufmerksam liest, dem blüht möglicherweise ein arges Wunder mit der nächsten Stromrechnung. Also besser schnell reagieren, einen Stromvergleich durchführen und zu einem günstigen Stromanbieter wechseln! Denn eines ist wichtig: Auch wenn es nach dem Stromvergleich zu Fällen wie dem hier beschriebenen kommt, sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Stattdessen ist es meist kein Problem, durch regelmäßiges Energieanbieter vergleichen langfristig Geld zu sparen!

Hilfreiche Links

Spiegel Online Artikel zu diesem Thema

SwitchUp Ratgeber zur aktuellen Strompreiserhöhung-Strategie der BEV

Stromvergleich Praxisfall(e): "Kein Neukundenbonus wegen PV-Anlage"

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Stromvergleich: Wachsam bleiben!
Ein Karlsson auf dem Dach ist ungewöhnlich, aber macht zumindest dem Stromanbieter keinen Stress. Anders sieht es bei Photovoltaikanlagen aus - wer so etwas auf dem Dach hat, bei dem werden manche Billigstromanbieter stutzig und verweigern lange nach dem Stromvergleich die Auszahlung des Neukundenbonus.

Stromvergleich Praxisbeispiel Kontext: Photovoltaikanlagen und Neukundenbonus

Probleme beim Stromvergleich: aktuelle Kundenbeschwerden auf Reclabox zum Thema Neukundenbonus und Photovoltaikanlage
Quelle: de.reclabox.com, Stand Oktober 2020

Auf den Dächern der Republik sieht man sie immer öfters: Photovoltaikanlagen glitzern im Sonnenlicht und produzieren saubere, grüne Energie. Verbraucher setzen vermehrt auf preiswerter werdende Anlagen, mit dem Ziel, Stromkosten zu sparen. Wer allerdings eine solche Anlage betreibt, gerät bei manchen Billigstromanbietern in die Bredouille.

Ein öfters aufkommender Stromvergleich Praxisfall ist die Verweigerung des Neukundenbonus aufgrund einer Photovoltaikanlage. Auf dem Beschwerdeportal Reclabox finden sich derzeit über 30 Beschwerden zum Thema “Neukundenbonus & Photovoltaikanlage” (Stand Oktober 2020). Verbraucher berichten, dass einige Billigstromanbieter einen vertraglich festgelegten Neukundenbonus nicht auszahlten. Dies begründeten die Anbieter durch Photovoltaikanlagen, die vom jeweiligen Verbraucher betrieben werden. Im speziellen betreffen die Erfahrungen der Verbraucher die Versorger Immergrün Energie, Strogon und Fuxx - Die Sparenergie / Grüner Funke.

Hauptsächlich wird von Seiten der Energieversorger argumentiert, dass es sich nicht mehr um einen privaten, sondern gewerblichen Verbrauchskontext handle, sobald eine Photovoltaikanlage im Spiel sei. Weiterführend verweisen die Anbieter auf Klauseln in den AGBs, nach denen ein Stromvertrag zwischen Verbraucher und Versorger nicht zustande kommt, sofern sich solche Anlagen auf dem Dach befinden.

Da stellen sich folgende Fragen:

  • Wieso wurde im Vorfeld seitens der Stromanbieter nicht geklärt, ob eine Photovoltaikanlage genutzt wird?
  • Weshalb wird aus einem privaten Haushalt ein Gewerbe, sobald eine solche Anlage auf dem Dach montiert ist?

So urteilen Gerichte zu diesem Stromvergleich Praxisbeispiel

Dieses Thema wurde vermehrt diskutiert und weitestgehend zugunsten von Verbrauchern beurteilt. Mehrere Aspekte befanden diverse Gerichte als problematisch bzw. ungültig:

Die betreffenden Klauseln sind “überraschend” bzw. “intransparent”:

Gemäß § 305c BGB kann für diesen Stromvergleich Praxisfall die Frage gestellt werden, ob derartige Klauseln in den AGBs der Stromanbieter überraschend sind. Laut dem OLG Köln, AZ: 6 U 132/16 ist es für Verbraucher überraschend, dass derartige Einschränkungen (Verweigerung des Bonus aufgrund einer Solaranlage) zu erwarten sind. Das Landgericht Köln erachtet solche Klauseln als benachteiligend für den Verbraucher (AZ: 26 O 505/15).

Durch eine Photovoltaikanlage wird ein privater Haushalt nicht pauschal ein Gewerbe:

Wer durch Solarenergie Strom produziert, kann diesen teils ins eigene Hausnetz oder ins allgemeine Stromnetz einspeisen. Letzteres wird von den betreffenden Stromanbietern als “gewerblich” ausgelegt. Das OLG Hamm (AZ: 12 U 34/15) urteilte, dass eine Anlage auf dem Privatgrundstück kein Gewerbe darstellt.

Hinzu kommt: Wer seinen selbst produzierten Strom ins allgemeine Stromnetz abgibt, nutzt den Strom nicht selbst. Es befinden sich zwei getrennte Komponenten auf dem Grundstück: das Hausstromnetz und die Anlage. In den betroffenen AGBs wurde vorgegeben, dass die Stromabnahmestelle (das Hausstromnetz) privat genutzt werden muss, was in solchen Kontexten der Fall ist.

Mitteilungspflicht der Verbraucher ist ungültig

Wenn eine Eigennutzung vorliegt, also der Solarstrom ins eigene Hausnetz einfließt, ist die Frage, ob die Nutzung rein privat abläuft, etwas schwieriger zu beantworten. Unabhängig davon, so das OLG Köln (s.o.), ist es nicht die Aufgabe des Verbrauchers, den Stromanbieter darüber im Vorfeld zu informieren. Ganz im Gegenteil: Der Stromanbieter ist in der Pflicht, im Rahmen des Vertragsabschlusses solche Informationen in Erfahrung zu bringen - also im Stromvergleich & Wechselkontext abzufragen, ob eine Photovoltaikanlage genutzt wird und ob über diese Energie ins eigene Hausstromnetz eingespeist wird.

Handlungsoptionen für dieses Stromvergleich Praxisbeispiel

Falls Sie beim Stromanbieter Vergleich zu einem Billigstromanbieter gewechselt sind, der Ihnen nun den Neukundenbonus im Rahmen der Schlussrechnung aufgrund der oben geschilderten Sachlage verweigert, braucht der Kopf nicht gleich in den Sand gesteckt zu werden:

  • schriftlich Widerspruch gegen die Bonusverweigerung einlegen und eine Korrektur der Rechnung fordern; dafür empfiehlt sich eine Frist von 14 Tagen, um dem Anbieter ausreichend Zeit für eine Reaktion zu liefern
  • auf die oben genannten Urteile berufen, nach denen solche Einschränkungen in den AGBs nicht zulässig sind & auf die private Nutzung der Stromabnahmestelle (Hausstromnetz) hinweisen
  • bei Nichteinhaltung der gesetzten Fristen können Sie als Verbraucher sich stets an Verbraucherzentralen und/oder die Schlichtungsstelle Energie wenden
  • grundlegend empfiehlt es sich, Schreiben an den Anbieter per Einwurfeinschreiben oder Fax zu senden, um eine Empfangsbestätigung zu erhalten

Wer sich auf die oben genannten Urteile beruft, sollte potenziell eine schnelle Klärung des Problems herbeiführen können. Für die Zukunft empfiehlt es sich, im Stromvergleich Kontext die AGBs der Stromanbieter genauestens zu untersuchen. Ebenso sollten Sie Stromanbieter vergleichen: nur wenige Billigstromanbieter führen derartige Klauseln auf, die Verbraucher mit Photovoltaikanlagen potenziell benachteiligen.

Fazit

Fest steht: Wer als Pionier der grünen Energie Solarstrom auf dem Dach erzeugt, betreibt kein magisches Gerät, das den privaten Haushalt in ein Gewerbe verwandelt. Wer sich mit diesem Stromvergleich Praxisfall konfrontiert sieht, kann sich glücklicherweise auf die genannten Urteile beziehen. Noch besser: beim nächsten Stromvergleich automatisch zu einem seriösen Stromanbieter wechseln - mit einem Tarifaufpasser.

Hilfreiche Links

Stromvergleich Praxisfall auf Reclabox, der zugunsten des Verbrauchers entschieden wurde

Verbraucherzentrale: Bonusausschlussklauseln für diesen Stromvergleich Praxisfall unwirksam

Schlichtungsstelle Energie

Stromvergleich Praxisfall(e): “Nichterfüllungsschaden Immergrün!”

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Es lauern Fallen beim Stromvergleich!
Da der Stromtarif oft in der neuen Wohnung nicht zu den gleichen Konditionen verfügbar ist, räumen Stromanbieter in der Regel im Rahmen eines Umzugs ein Sonderkündigungsrecht ein. So auch in diesem Stromvergleich Praxisfall mit dem Stromanbieter Immergrün! (eine Marke der 365 AG). Allerdings gab es für die Verbraucher noch eine Überraschung obendrauf: eine Forderung zur Begleichung eines durch den Umzug verursachten Nichterfüllungsschadens.
Stromvergleich Beispiel Immergrün Energie
Quelle: Reclabox.com/de Stand November 2018

Stromvergleich Praxisfall: der Kontext

Die genannten Verbraucher teilen ihre Immergrün Erfahrungen bezüglich dem Stromvergleich Praxisfall “Nichterfüllungsschaden” auf dem Beschwerdeportal Reclabox. Zum aktuellen Stand finden sich dort 944 Beschwerden über Immergrün insgesamt und rund 15 Beschwerden zu diesem Thema (Stand Oktober 2020).

In allen geschilderten Fällen meldeten die Verbraucher einen Umzug an und erhielten von Immergrün die positive Rückmeldung, dass dieser registriert und die Sonderkündigung zum jeweiligen Datum eingeräumt wurde. Mit Erhalt der Schlussrechnung wurden die Verbraucher zusätzlich aufgefordert, variierende Beträge zu zahlen - sogenannte Nichterfüllungsschäden sollten beglichen werden. Dies ist verwunderlich, denn Immergrün hatte, laut den Verbrauchern, nichts über etwaige Schäden beim Kontakt bezüglich des Umzugs verlauten lassen.

Stromvergleich Praxisfall: die rechtliche Situation

Grundsätzlich steht Verbrauchern in diesem Fall, im Gegensatz einer Strom-Preiserhöhung, kein Sonderkündigungsrecht per se zu. In der Regel räumen Stromanbieter die Sonderkündigung für den Fall eines Umzugs allerdings ein. In den AGBs des jeweiligen Stromanbieters finden Sie konkret die einzuhaltenden Fristen. Generell ist eine Strom-Kündigung in Schriftform einzureichen, also per Brief oder E-Mail.

Bezüglich des Nichterfüllungsschaden gilt § 254 BGB, nach dem der Vertragspartner solche Schäden möglichst gering halten oder abwenden muss. Außerdem gilt gemäß EnWG § 41 (1), dass Stromverträge Klauseln für “Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen” enthalten müssen. Sprich, im Stromvertrag muss klar erläutert werden, dass solch ein Nichterfüllungsschaden im Falle eines Umzugs auf den Verbraucher zukommen kann, und auf welcher Berechnungsgrundlage der Betrag für den Schaden zustande kommt. Es muss also zumindest sichergestellt werden, dass Sie nach dem Stromvergleich genau wissen können, welche Maßnahmen seitens des Stromanbieters in solchen Fällen auf Sie zukommen.

Letztlich wurde in einem ähnlichen Fall seitens des OLG Köln ein Urteil (6 U 132/16) gefällt, nach dem ein unangemessen hoher Schadenersatz für ungültig erklärt wurde. Die in diesem Stromvergleich Praxisfall genannten Forderungen seitens Immergrün sind sehr hoch und fallen möglicherweise unter diesen Bereich der Unangemessenheit.

Stromvergleich Praxisfall: Ihre Handlungsoptionen

In den AGBs von Immergrün wird, wie es in der Regel der Fall ist, das Sonderkündigungsrecht eingeräumt, wenn in der neuen Wohnung die Belieferung nicht möglich ist. Dies ist fast immer so, da beispielsweise Stromtarife zu den gleichen Konditionen nicht an einer anderen Postleitzahl zur Verfügung stehen.

Wer nach dem Stromvergleich zu Immergrün gewechselt ist und sich nun mit diesem Problem konfrontiert sieht, sollte überlegen, sich auf die obige Rechtslage zu berufen. Der Stromanbieter ist verpflichtet (§ 254 BGB), solche Nichterfüllungsschäden zu vermindern oder zu vermeiden. Dem ist nicht so, wenn im Vorfeld gar nicht auf den möglichen Schaden hingewiesen wird. Deshalb ist es verwunderlich, dass der Billigstromanbieter nicht im Rahmen der Kontaktaufnahme bezüglich des Umzugs bereits auf den Nichterfüllungsschaden hingewiesen hat. Man könnte folglich davon ausgehen, dass Stromanbieter der Sonderkündigung wegen Umzug aus Kulanz stattgeben, wenn Verbraucher eine Bestätigung ohne jegliche Information zur Vermeidung des Schadens erhalten.

Ebenso stellt sich die Frage, wieso die Beträge des Schadens bei jedem Verbraucher unterschiedlich ausfallen? In vielen der Stromvergleich Praxisfälle hat Immergrün nicht adäquat auf die Nachfrage der Berechnungsgrundlage reagiert und keine Antwort geliefert.

Sonderkündigung bei Umzug versenden

  • Unterrichten Sie den aktuellen Stromanbieter über den bevorstehenden Umzug, inklusive Datum des Auszugs (bei einem online abgeschlossenen Vertrag gilt seit dem 1.10.2017 eine “vereinfachte Schriftformerfordernis”, d.h. eine E-Mail reicht aus).
  • Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Kündigung per Fax oder Einschreiben senden, um eine Empfangsbestätigung zu erhalten
  • Strom-Zählerstände notieren oder abfotografieren, um die Schlussrechnung auf Korrektheit zu prüfen
  • anschließend einen Stromvergleich durchführen und einen günstigen Stromanbieter für die Nachfolge küren
  • In den meisten Fällen ist der Prozess der Sonderkündigung wegen Umzug somit von Ihrer Seite aus abgeschlossen; möglicherweise wünscht der Stromanbieter a) einen Nachweis über den Wohnungswechsel oder möchte b) die Belieferung, wenn möglich, am neuen Ort fortführen
  • Für a) reicht beispielsweise eine Kopie des Übergabeprotokolls aus, für b) teilen Sie dem Stromanbieter die konkrete Adresse der zukünftigen Wohnung mit
  • Bis zu 6 Wochen kann bei vielen Stromanbietern der Belieferungszeitpunkt nachträglich festgesetzt werden, falls Sie beim Umzug zu viel um die Ohren hatten.

Wenn Sie einen Stromvergleich für die neue Wohnung angehen, können Sie sich auf unsere praktischen Tipps zum Thema Stromanbieter Vergleich stützen, um den Stromvergleich ohne Stolperfallen zu meistern.

Aufforderung zur Begleichung von Nichterfüllungsschaden erhalten?

  • bei unangemessener Höhe schriftlich per Einwurfeinschreiben gegen die Forderung Einspruch einlegen und Immergrün zur Rücknahme der Forderung auffordern
  • Sie können dabei auf § 254 BGB Bezug nehmen, nach dem solche Schäden im Vorfeld abzuwenden oder zumindest zu mindern sind.
  • Ebenso können Sie auf EnWG § 41 (1) hinweisen, nach dem konkrete Regelungen für solch einen Fall in den AGBs erforderlich sind.
  • Erinnern Sie daran, dass Sie von einer Genehmigung der Sonderkündigung aus Kulanzgründen ausgegangen sind.
  • Fordern Sie den Stromanbieter auf, die Berechnungsgrundlage für den Nichterfüllungsschaden nachvollziehbar darzulegen.
  • Falls Ihre Forderungen nicht erfüllt werden, ist die Schlichtungsstelle Energie eine Anlaufstelle für kostenfreie Beratung

Für den nächsten Stromanbieter Vergleich empfiehlt sich u.a. eine Recherche über Beschwerdeportale wie Reclabox um potenzielle Stolperfallen im Vorfeld zu vermeiden.

Nachfolgend finden Sie eine Vorlage, die Sie in diesem Stromvergleich Praxisfall kopieren können:

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Vorlage Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Auszugs aus unserer Wohnung zum [Auszugsdatum eintragen] mache ich hiermit von unserem Sonderkündigungsrecht zu diesem Datum Gebrauch. Dies betrifft unsere Wohnung in der [bitte Anschrift eintragen] und unsere Kundennummer [bitte ergänzen]. Bitte senden Sie uns eine schriftliche Bestätigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes.

Mit freundlichen Grüßen

Stromvergleich Praxisfall: das Fazit

Bei einem Umzug hat man in der Regel bereits die Hände mehr als voll genug. Neben unzähligen Kisten packt man dann noch die Schlussrechnung des alten Stromanbieters aus und wünscht sich eine unkomplizierte Auszahlung des Strom-Restguthabens und keine Forderung auf Schadenersatz. Wer den Umzug korrekt anmeldet und die Sonderkündigung ausspricht, sollte solch einer Forderung in der Regel nicht nachkommen müssen.

Übrigens: Wenn Sie sich für einen Tarifaufpasser wie den unseren entscheiden, erhalten Sie in solchen Fällen stets umfassende Unterstützung. Dabei bauen wir auf unseren langjährigen Erfahrungswerten auf, damit wir für Sie stets die richtigen Schritte ergreifen können. Auf Wunsch können Sie auch komplett automatisch den Stromanbieter wechseln, damit Sie sich nicht weiter mit diesem Thema auseinandersetzen müssen.

Hilfreiche Links

Stromvergleich Praxisfall auf Reclabox, der zugunsten des Verbrauchers gelöst wurde

Fuxx Strom: schwer zu erkennende Preiserhöhungen

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Stromvergleich Praxisfallen

Stromvergleich Praxisfall(e): Verbraucher wundern sich über Strom-Preiserhöhungen von Fuxx Strom

In 2018 teilten u.a. 11 Verbraucher ihre Erfahrungen mit Fuxx Strom bezüglich schwer zu erkennender Strompreis-Erhöhungen. Viele von den Verbrauchern registrierten die Erhöhung zu spät und möchten von ihrem Recht Gebrauch machen, nachträglich Einspruch gegen eine intransparent kommunizierte Preiserhöhung einzulegen.
Stromvergleich Beispiel Fuxx Energie
‍Quelle: Reclabox.com/de Stand November 2018

Stromvergleich Praxisbeispiel Kontext

Der Billigstromanbieter Fuxx - Die Sparenergie (Tochtermarke: Grüner Funke) fällt nicht nur durch Spottpreise beim Stromvergleich auf, sondern auch durch eine hohe Zahl an Kundenbeschwerden. Beim Stromvergleich finden sich auf dem Beschwerdeportal Reclabox aktuell 627 Beschwerden (Stand Oktober 2020). Mehrere Verbraucher bemängelten die Kommunikation des Stromanbieters bezüglich Preiserhöhungen, durch die in Extremfällen der Strom-Grundpreis um bis zu 600% anstieg.

Laut den Beschwerden der Verbraucher waren die Strom-Preiserhöhungen teils schwierig zu erkennen, weil...

  • ...sie keinen Empfang eines Informationsschreiben bestätigen konnten.
  • ...die Preiserhöhung nur online über eine Mail kommuniziert oder im Kundenportal hinterlegt wurde
  • ...die Inhalte der Schreiben intransparent und unverständlich formuliert wurden, da bspw. aus dem Betreff nicht erkenntlich wurde, dass es sich um eine Preiserhöhung handelte.
  • ...laut einem Verbraucher das Kundenportal für ihn gar nicht freigeschaltet war und er somit keinen Zugriff auf die Information hatte.

Es ist nicht immer ganz einfach, durch den Stromvergleich-Fachjargon zu steigen. Grundsätzlich ist es natürlich Auslegungssache, ob ein Schreiben transparent und leicht verständlich formuliert wurde. Bei folgenden Beispielen fragen sich Verbraucher auf Reclabox allerdings, ob Transparenz und Verständlichkeit Genüge getan wurden:

  • Die Betreffzeile spricht von “Prognosen der Preisentwicklung” oder “Kundenportal und aktuelle Preisinformationen”, statt deutlich von einer Preiserhöhung.
  • Die Preiserhöhung findet sich auf der 4. Seite im Fließtext, umgeben von Infos über Energieeffizienz und Stromzusammensetzung.
  • Nur die erhöhten Grund- und Arbeitspreise werden genannt, nicht die aktuellen Preise. Die Verbraucher müssen also selbst ausrechnen, welcher Kostenunterschied aus der Preiserhöhung folgt.

Ein kleiner Tipp: falls Sie ein Informationsschreiben online erhalten, kann die Suchfunktion des Computers helfen, um nach Begrifflichkeiten wie “Preisanpassung”, “Preiserhöhung”, “Preisprognose” oder ähnlichem im Dokument zu suchen. Nutzen Sie dazu einfach die Tastenkombination "STRG" + "F" (Windows) oder "CMD" + "F" (macOS).

Rechtliche Situation des Stromvergleich Praxisfalls

Verbraucher können sich auf eindeutige Gesetze und Gerichtsurteile berufen. Zum einen besagt das EnWG § 41 (3), dass Veränderungen, wie Strom-Preiserhöhungen, transparent mitgeteilt werden müssen. Im selben Kontext muss auch über die Möglichkeit einer Sonderkündigung informiert werden.

Ebenso wurden Urteile gefällt, beispielsweise von dem LG Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und dem Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 12 O 177/14), laut denen Preiserhöhungen in Schreiben von immergrün! und der 365 AG für den Verbraucher unverständlich formuliert wurden. Daran anschließend urteilt der Bundesgerichtshof, dass eine Preiserhöhung in allen Komponenten deutlich aufgeschlüsselt werden muss; es reicht nicht aus, bspw. nur den zukünftigen Grundpreis zu nennen. Die Preisdifferenz zwischen vor und nach der Preiserhöhung muss für den Verbraucher erkennbar sein. Eine Sammlung über relevante Gerichtsurteile für diesen Strom-Vergleich Praxisfall finden Sie im Forum Energienetz.

Stromvergleich Praxisfall Handlungsoptionen

Vorlage: Musterschreiben für Sonderkündigung bei Strompreiserhöhung

Sie haben beim Stromvergleich zum Billigstromanbieter Fuxx - Die Sparenergie gegriffen und jetzt erkannt, dass eine Preiserhöhung bevorsteht oder bereits stattfand? Nicht verzagen, generell können Sie bis zu 3 Jahre im Nachhinein (beginnend von dem Empfang eines Informationsschreiben über die Preiserhöhung) Einspruch einlegen - sofern der Stromanbieter seiner Pflicht, transparent und verständlich über die Erhöhung zu informieren, nicht nachgekommen ist.

Rechtzeitig die Preiserhöhung wahrgenommen:

Sie haben mindestens 6 Wochen vor Eintritt der Preiserhöhung ein Schreiben erhalten? Wenn Sie nicht dazu bereit sind, die Kosten der Preiserhöhung zu tragen, empfiehlt sich eine Sonderkündigung des aktuellen Stromtarifs und ein anschließender Stromvergleich um zu einem günstigen Stromanbieter zu wechseln.

  • Überprüfen Sie angegebene Fristen und Daten; bis zum Eintritt der Strom-Preiserhöhung bleibt Ihnen Zeit, zu reagieren. Tritt die Preiserhöhung beispielsweise am 01.02.2021 ein, sollte die Kündigung spätestens am 31.01.2021 eingegangen sein.
  • Sie sollten Ihre Sonderkündigung schriftlich per Einwurfeinschreiben oder Fax an den Stromanbieter versenden (Sendungsbestätigung)
  • Sie können über ein klassisches Vergleichsportal oder einen automatischen Tarifaufpasser günstige Stromanbieter vergleichen und einen Wechsel beauftragen
  • Außerdem können Sie dem neuen Stromanbieter mitteilen, dass die Kündigung mit Fuxx - Die Sparenergie bereits manuell erfolgt ist.

Die Preiserhöhung nicht rechtzeitig wahrgenommen:

Weder im E-Mail Posteingang noch im Kundenportal oder im altbewährten Briefkasten fand sich eine Nachricht zur Preiserhöhung? Oder haben Sie einen Flyer für Werbung gehalten, ihn weggeworfen und deshalb Informationen zu einer Preisanpassung übersehen?

  • Mehrkosten berechnen: Ist die Erhöhung bspw. seit 3 Monaten aktiv, berechnen Sie die Differenz zwischen altem und neuen Preis und multiplizieren Sie diese dann mit 3.
  • Kontakt mit dem Kundenservice von Fuxx - Die Sparenergie herstellen und um Erstattung der resultierenden Mehrkosten bitten
  • Falls der Kundenservice erwähnt, dass bereits ein Schreiben versandt wurde, bitten Sie um eine erneute Sendung - es sollte kein Problem für den Stromanbieter darstellen, eine Mail oder einen Brief erneut zu versenden.
  • Falls Sie die Antwort erhalten, dass dies nicht möglich sei, weisen Sie auf die oben genannte Beweispflicht des Stromanbieters hin, Kunden über Preisveränderungen zu informieren.
  • Wenn Sie das Schreiben nachträglich erhalten, überprüfen Sie es auf Transparenz und Verständlichkeit.
  • Grundsätzlich: keine ungelesenen E-Mails löschen oder Flyer des Stromanbieters in die Tonne werfen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass die Preiserhöhung nicht verständlich kommuniziert wurde und somit nicht rechtskräftig ist, empfiehlt sich eine Fristsetzung von 14 Tagen, um Ihren Forderungen nach Erstattung der Mehrkosten nachzukommen. Falls der Stromanbieter sich nicht kooperativ zeigt, empfiehlt Stiftung Warentest, sich u.a. an Instanzen wie die Schlichtungsstelle Energie wenden. Falls Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollten Sie dies dem Stromanbieter fairerweise mitteilen.

Stromvergleich Fuxx Energie Beschwerde erfolgreich gelöst
‍Quelle: Reclabox.com/de Stand November 2018

In einigen der beispielhaften Stromvergleich Praxisfälle berichten betroffene Verbraucher, die solche Schritte unternahmen, dass ihnen seitens Fuxx - Die Sparenergie kulanterweise bezüglich der Erstattung der entstandenen Mehrkosten entgegengekommen wurde - auch wenn es ein teils langwieriger Prozess war, über den sie standhaft an ihren Forderungen festhielten.

Falls Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben und diese teilen möchten, bietet sich neben Trustpilot oder Reclabox ebenfalls das Forum des Bundes der Energieverbraucher an. Dies ist zusätzlich ein guter Anlaufpunkt, wenn Sie beim nächsten Stromvergleich Informationen zum Stromanbieter recherchieren wollen. Durch einen Stromanbieter Vergleich lassen sich im Vorfeld mögliche Stolperfallen vermeiden.

Fazit

Preiserhöhungen sind selten ein Grund zum Jubeln. Besonders dann nicht, wenn man sie nicht rechtzeitig registriert und der ehemals billige Stromtarif lange nach dem Stromvergleich das Budget stark belastet. Deshalb schadet es nicht, mit einem wachsamen Auge jede Nachricht des Stromanbieters zu überprüfen. In den beispielhaften Stromvergleich Praxisfällen konnten mehrere Verbraucher sich auf die genannten Gesetze und Urteile berufen und deshalb über erfolgreiche Lösungen ihrer Beschwerden berichten.

Hilfreiche Links

Stromvergleich Praxisfall: Marktwächter Energie klagen gegen intransparente Preiserhöhungen

Informationen für Verbraucher zum Stromvergleich Praxisfall Strompreiserhöhung

BEV Energie: Verzögerte Auszahlung des Neukundenbonus

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Aufpassen beim Stromvergleich, sonst schnappt die Falle zu!

Stromvergleich Praxisfall(e): BEV Energie "Verzögerte Bonuszahlung"

Wer beim Stromvergleich billige Discountstromanbieter recherchiert, findet über Beschwerdeportale wie Reclabox heraus, dass die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft unter den Stromanbietern aktuell sehr viele Kundenbeschwerden vorweist (1.281 Beschwerden, Stand: 12.11.2018). Oft bietet die BEV Energie besonders günstige Stromtarife mit Bonus, weshalb vielen Verbrauchern dieser billiger Stromanbieter beim Stromvergleich auf klassischen Vergleichsportalen als Erstes angezeigt wird. Manche dieser Verbraucher warten aktuell auf den verdienten Bonus:
Stromvergleich Beschwerden über BEV Energie Bonuszahlung verzögert
‍Quelle: Reclabox.com/de Stand November 2018

Stromvergleich Praxisfall Kontext:

Alleine in einem Zeitraum von 14 Tagen sammelten sich zum Thema “verzögerte Bonuszahlungen” 6 Beschwerden auf dem Portal. Die Verbraucher teilen ihre BEV Energie Erfahrungen und bemängeln verzögerte Endabrechnungen, in denen teils der versprochene Neukundenbonus  

  • nicht aufgeführt
  • falsch berechnet
  • oder nicht unverzüglich überwiesen wurde.

Einige Verbraucher warten seit mehreren Wochen, ein einzelner seit einem Jahr auf die Auszahlung des Bonus. 

Stromvergleich Bonuszahlung BEV Energie wartet seit einem Jahr
‍Quelle: Reclabox.com/de Stand November 2018

Dabei handelt es sich nicht um fixe Neukundenboni, sondern um solche, die sich prozentual am Strom-Jahresverbrauch orientieren.

Worum handelt es sich bei einem prozentualen Neukundenbonus?

  • Der Bonus wird anteilig vom gesamten jährlichen Stromverbrauch (in der Regel 15% oder 25%) berechnet.
  • Der Bonus wird nach Ablauf von 12 Monaten (Mindestvertragslaufzeit) fällig.
  • Der Bonus wird im Rahmen der Schlussrechnung aufgeführt, berechnet und an Sie als Verbraucher ausgezahlt.

Wer als Verbraucher der BEV die Strom-Schlussrechnung verzögert erhält, muss folglich auf die Auszahlung des Neukundenbonus warten. Was sagt das Recht dazu?

Rechtliche Situation für den Stromvergleich Praxisfall:

Der Stromanbieter hat 6 Wochen Zeit, um die Jahresabschlussrechnung zu übersenden (gemäß §40 EnWG). Im Anschluss an diese Abschlussrechnung muss jedwedes Guthaben unverzüglich ausgezahlt werden. Ob dieses Guthaben aufgrund eines Strom-Bonus oder zu viel gezahlter Abschläge entstand, ist irrelevant. Die Verbraucherzentrale NRW verweist diesbezüglich auf das Urteil “Az. I-20 U 136/14” des OLG Düsseldorf von 2014.

Ebenfalls stehen Verbrauchern Zinsen bei Verzug zu. Von Verzug wird gesprochen, wenn 30 Tage nach Erhalt der Stromrechnung die Gutschrift noch nicht überwiesen wurde. Mehr dazu finden Sie online im Gesetzestext des BGBs. In den meisten Fällen wird dies nicht von sonderlicher Relevanz sein - falls Sie aber, wie ein Verbraucher in dem Beispiel, ein Jahr auf die Bonuszahlung warten, schadet es nicht, auf diesem Recht zu beharren.

Handlungsoptionen

Wenn Sie beim Stromvergleich zum Billigstromanbieter BEV Energie gewechselt sind und sich nun mit diesem Problem konfrontiert sehen, können Sie konkret dies tun:

Rechnung (noch) nicht erhalten:

Falls Sie noch keine Abschlussrechnung der BEV erhalten haben:

  • überprüfen Sie das Datum des Vertragsendes; Stromanbieter haben 6 Wochen zur Sendung der Abschlussrechnung Zeit
  • wenn diese Frist überschritten wurde: schriftlich per Einwurfeinschreiben oder Fax (mit Sendungsbestätigung) auf die Frist hinweisen und um eine zeitnahe Zusendung der Rechnung bitten
  • um dem Stromanbieter eine faire Bearbeitungszeit zu gewähren, setzen Sie eine Frist von 14 Tagen, um Ihrer Aufforderung nachzukommen
  • an die unverzügliche Überweisung von Guthaben und Neukundenbonus gemäß Gerichtsurteil “Az. I-20 U 136/14” erinnern (siehe oben)
  • falls Sie sich für Beratungszwecke an die Schlichtungsstelle Energie wenden möchten, bspw. weil die gesetzten Fristen nicht eingehalten werden, teilen Sie dies dem Stromanbieter mit
  • generell steht es Ihnen frei, den Fall auf einem Beschwerdeportal wie Reclabox offenzulegen

Sobald Sie die Abschlussrechnung der BEV in Händen halten, folgt der nächste Schritt.

Rechnung erhalten:

Falls Sie die Jahresabschlussrechnung der BEV bereits erhalten haben, sollten Sie diese nun auf Korrektheit überprüfen:

  • sind die Strom-Zählerstände korrekt und der Stromverbrauch pro Jahr richtig aufgeführt?
  • wurde alle Boni aufgeführt? (Neukundenbonus, Sofort-Bonus)
  • wurde der Neukundenbonus korrekt gemäß des Stromverbrauchs berechnet?
  • falls der Tarif der BEV Energie nicht gekündigt wurde: Der Bonus sollte nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnet, sondern ausgezahlt werden.

Falls generell etwas nicht korrekt berechnet oder aufgeführt sein sollte:

  • die BEV Energie schriftlich per Einwurfeinschreiben oder Fax über den Fehler in Kenntnis setzen, damit Sie einen Sendungsnachweis vorweisen können
  • auf den korrekten Zählerstand und Stromverbrauch hinweisen (z.B. ein Foto vom Zählerstand schießen und ausgedruckt beilegen)
  • auf den Neukundenbonus hinweisen und konkret in den Bezug zum Verbrauch setzen; schauen Sie in Ihren Unterlagen nach, ob in der Auftragsbestätigung des Stromvergleich-Portals der Bonus mit 15% oder 25% angegeben wurde

Um den Bonus richtig zu berechnen, multiplizieren Sie den tatsächlichen Verbrauch an kWh mit dem angegebenen Arbeitspreis und addieren den Grundpreis über die letzten 12 Monate. Danach rechnen Sie den Bonus gemessen am Verbrauch aus.

Ein Beispiel: der Jahresverbrauch beträgt 2.000 kWh bei einem Arbeitspreis von 30 Cent und einem monatlichen Grundpreis von 20 €. Der Neukundenbonus wurde beim Stromvergleich mit 15% für diesen Stromtarif angesetzt.

                                            (12 * 20 €) + 2.000 * 0,3 € = 840 € → 840 € * 0,15 → 126 €

Der korrekte Neukundenbonus in diesem Stromvergleich Beispiel beträgt also 126 €.

Im Unterkapitel “Falle 4” auf der Stromvergleich Hauptseite, die Sie ganz oben auf dieser Seite im ersten Auswahl-Tab finden, finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Bonusauszahlung der BEV. Bereits in der Vergangenheit sind uns von SwitchUp Fälle untergekommen, in denen die BEV und ihre Tochtermarke Enervatis mit verzögerten Bonuszahlungen aufgefallen sind.

Generell empfiehlt sich beim Stromvergleich eine Recherche über Beschwerdeportale wie Reclabox oder Trustpilot, um mögliche Stolperfallen im Vorfeld zu erkennen. Im Problemfall beim Strom Vergleich Kontext stehen Ihnen ebenfalls die Schlichtungsstelle Energie und das Portal Marktwächter Energie der Verbraucherschutzzentrale zur Seite.

Fazit

Stromtarife mit Bonus sind natürlich dank attraktivem Sparpotential eine schöne Sache. Umso schöner ist es, wenn der Ihnen zustehende Bonus auch problemlos ausgezahlt wird. Es schadet also nicht, generell mit einem kritischen Auge die Strom-Schlussrechnung zu begutachten, um sicherzustellen, dass alles korrekt durchgeführt wurde. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass Sie die beim Stromvergleich versprochene Ersparnis auch wirklich erhalten.

ExtraEnergie: Verzögerte Guthabenauszahlung

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Vorsicht vor Stolperfallen beim Stromvergleich

Stromvergleich Praxisfall(e): "Nichtauszahlung von Guthaben"

Einige Verbraucher stehen nach dem Stromvergleich aktuell vor einem Problem: Es finden sich gehäuft Beschwerden auf eingängigen Portalen (beispielsweise Reclabox) zur Guthaben-Auszahlung vom Stromanbieter ExtraEnergie. Wenn der monatliche Abschlag etwas über dem tatsächlichen Stromverbrauch liegt, Sie also mehr zahlen als eigentlich notwendig, erhalten Sie dieses mehr gezahlte Geld in Form eines Guthabens mit der Abschlussrechnung zurück. Nur: Wie lange die Überweisung des Strom-Guthabens dauern kann, steht scheinbar in einem anderen Buch geschrieben.
Stromvergleich Praxisfall ExtraEnergie Guthabenauszahlung Verzögert

Quelle: Reclabox.com/de Stand Oktober 2018

Rechtliche Situation

Kurz und Knapp: Sie müssen sich Verzögerungen bei der Auszahlung von Strom-Guthaben nicht gefallen lassen. Wer das sagt? Die Verbraucherzentrale. Und das Oberlandesgericht Düsseldorf gemäß einem Urteil von 2014. Interessant, dass ebenfalls vor 4 Jahren ExtraEnergie der Auslöser für dieses Urteil war.

Welche Fristen muss der Stromanbieter diesbezüglich einhalten?

  • 6 Wochen für die Übersendung der Jahresabschlussrechnung
  • Unverzüglich im Anschluss muss die Auszahlung von restlichen Guthaben, Neukundenbonus (gekoppelt an 12 Monate im Vertrag bleiben), etc. erfolgen

Gemäß dieser Gerichtsurteile darf der Stromanbieter sich also nicht sonderlich viel Zeit lassen. Falls Sie beim Stromvergleich auf solche Probleme stoßen, stellen Sie sicher, dass dieses Guthaben im Zweifelsfall nicht mit weiteren Abschlägen verrechnet wird. Dies kann bspw. passieren, wenn Sie ein weiteres Jahr im Vertrag mit ExtraEnergie verweilen und keinen Stromvergleich zum 2. Jahr durchgeführt haben.

Handlungsoptionen

Sie haben nach dem Stromvergleich erfolgreich den Stromanbieter gewechselt, sind bei ExtraEnergie gelandet und nun mit diesem Problem konfrontiert? Das können Sie jetzt tun:

Prüfen Sie die Rechnung auf Korrektheit

  • Achten Sie auf die Korrektheit der in der Rechnung aufgeführten Strom-Zählerstände.
  • Alle Boni sollten in vollständiger Höhe aufgeführt sein (Wechselbonus, Neukundenbonus, etc.).
  • Falls die Boni auf Basis der ursprünglichen Verbrauchsschätzung gekappt bzw. begrenzt sein sollten - z.B. 25% auf 3500kWh Verbrauch - schauen Sie nach, ob dies explizit in den ABG definiert wurde; ansonsten lässt sich diese Praxis anfechten.
  • Guthaben muss ausgezahlt werden und kann nicht einfach mit zukünftigen Abschlägen verrechnet werden.

Was können Sie als ExtraEnergie Kunde jetzt tun?

  • Beschwerde direkt schriftlich an ExtraEnergie senden (Fax oder Einschreiben dienen als Empfangsnachweis)
  • überlegen, ob Sie die Beschwerde (zusätzlich) auf einem Online-Beschwerdeportal wie ReclaBox veröffentlichen wollen
  • überlegen, ob Sie die Schlichtungsstelle Energie hinzuschalten möchten (allerdings sollten Sie dem Stromanbieter ausreichend Zeit geben, auf die Beschwerde einzugehen)

Was sollte die Beschwerde beinhalten?

  • kommunizieren Sie, dass Ihnen die gesetzlichen Fristen bekannt sind (siehe oben)
  • weisen Sie auf mögliche Fehler in der Abrechnung hin, falls zutreffend
  • setzen Sie ExtraEnergie eine angemessene Frist - z.B. 14 Tage vom Absendetag an - bis wann Guthaben, Bonus etc. ausgezahlt werden sollte
  • wenn Sie die Schlichtungsstelle Energie hinzuziehen möchten, falls Fristen versäumt werden, weisen Sie den Stromanbieter darauf hin

In der Regel lohnt sich ein regelmäßiger, am besten jährlicher Stromvergleich, um sicherzustellen, dass Ihnen nicht zu viel berechnet wird. Möchten Sie zusätzlich auch in keine Stolperfallen beim Stromanbieter Vergleich geraten, empfiehlt sich grundsätzlich vorher eine Recherche über den billigen Stromanbieter durchzuführen. Wir haben einige Tipps in unserem Stromanbieter vergleichen Artikel für Sie zusammengestellt.

Fazit zu dieser Stromvergleich-Praxisfalle

Durch geringfügig höhere monatliche Abschläge kommen Sie nicht in die Bedrängnis, dem Stromanbieter Zahlungen schuldig zu bleiben. Natürlich möchte man das dadurch entstandene Guthaben allerdings schnellstmöglich rückerstattet bekommen. Die Chancen, dass Sie Ihr Guthaben baldigst erhalten, können dadurch steigen. Bleibt schließlich nur die Frage, was mit den Guthaben von Stromvergleich-Vebrauchern passiert, die sich nicht die Mühe einer offiziellen Beschwerde machen.

Praxisfall Stromio: Schwer erkennbare Preiserhöhung

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Ersparnis
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Beim Stromvergleich die Augen offen halten!
Ein oft auftretender Stromvergleich-Fall: die unauffällige Strom-Preiserhöhung über das Onlineportal. Wenn Sie neben Facebook, Twitter und Ihrem E-Mail Posteingang nicht auch noch regelmäßig in das jeweilige Online-Portal von manchen Billigstromanbietern schauen, könnten Sie möglicherweise eine Strom-Preiserhöhung verpassen. Ein Blick ins Kleingedruckte beim Stromanbieter vergleichen, ob wichtige Nachrichten in einem Online-Portal hinterlegt werden, kann also nicht schaden.

Stromvergleich Praxisfall(e): "Unverschämte widerrechtliche Preiserhöhung"

‍Quelle: Reclabox.com/de Stand Oktober 2018

Rechtliche Situation

Die rechtliche Situation ist eindeutig in diesem Fall. Eine Preiserhöhung muss...

  • ...transparent sein
  • ...einfach und verständlich formuliert sein
  • ...rechtzeitig übermittelt werden
  • ...und von Ihnen tatsächlich erhalten werden.

So sagt es das Energiewirtschaftsgesetz §40.

Kurzgesagt: Halten Sie den Brief in der Hand oder blicken auf die neueste E-Mail Ihres Stromanbieters, müssen Sie problemlos und sofort erkennen können, dass es sich um eine Strom-Preiserhöhung handelt. Zum Beispiel könnte in der Betreffzeile "Preiserhöhung ab 01.01.2021" stehen - dann wäre ziemlich eindeutig, was Sie in diesem Schreiben erwartet.

Es ist fraglich, ob unverständliche Formulierungen, unformatierte Textwüsten oder nur über ein Online-Portal übermittelte Preiserhöhungen diesen gesetzlichen Ansprüchen Genüge leisten.

Grundsätzlich bleibt Ihnen bis zum Eintritt der Preiserhöhung ein Recht zur Sonderkündigung, danach könnten Sie rechtzeitig einen neuen Stromvergleich starten. Und: Ist die Strom-Preiserhöhung nicht eindeutig erkennbar, können Sie die diese auch im Nachhinein noch anfechten.

Handlungsoptionen

Vorlage: Musterschreiben für Sonderkündigung bei Strompreiserhöhung

Was Sie jetzt tun können falls Sie eine Preiserhöhung über ein Online-Portal erhalten haben (neben einem anschließenden Stromvergleich und dem Stromanbieter vergleichen):

Strom-Preiserhöhung rechtzeitig registriert:

  • Fristen und Eintrittsdatum der Preiserhöhung überprüfen → Ist das Schreiben mindestens 6 Wochen vor Eintritt der Strom-Preiserhöhung angekommen?
  • Bis zum Eintritt der Strom-Preiserhöhung haben Sie Zeit für die Sonderkündigung.
  • Senden Sie die Sonderkündigung fristgerecht mit einem Sendungsnachweis (Einwurf Einschreiben, Fax) ab.
  • Sie sollten selber kündigen statt dem neuen Stromanbieter dies zu überlassen, um die Fristen zu wahren (und den neuen Stromanbieter darüber in Kenntnis setzen, dass Sie selbst kündigen).
  • Achten Sie darauf, ob Sie im Falle eines Stromtarifs mit Neukundenbonus durch die Sonderkündigung nicht den Anspruch auf den Bonus verlieren - damit wäre die Ersparnis aus Ihrem Stromvergleich möglicherweise dahin. In der Regel müssen Sie dazu volle 12 Monate lang den jeweiligen Stromtarif beziehen. In den meisten Fällen tritt die Preiserhöhung allerdings erst zum Ablauf der 12 Monate ein, direkt nach Ablauf der Preisgarantie.
  • Optional: Das Schreiben auf Transparenz, Verständlichkeit etc. überprüfen, gemäß § 41 III EnWG. Es steht Ihnen frei, über ein Online-Beschwerdeportal wie Reclabox oder Trustpilot andere Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, falls Sie dies wünschen.

Strom-Preiserhöhung nicht rechtzeitig registriert:

  • Bis zu 3 Jahre im Nachhinein können Sie Einspruch gegen die Strom-Preiserhöhung einlegen, ausgehend vom Datum der Kenntnisnahme (Eingang eines Briefs, Tag der Veröffentlichung im Online-Portal, etc.). Dies erfordert natürlich den Rechtsweg.
  • Sie können schriftlich den Stromanbieter auffordern, die aus der unverständlichen Preiserhöhung resultierenden Mehrkosten zu erstatten.
  • Vergleichen Sie die erhöhten Stromkosten (in der Regel ist der Arbeitspreis um einige Cent im Vergleich zu vorher angestiegen; seltener der Grundpreis) mit den Kosten vor Eintritt der Preiserhöhung. Sind beispielsweise 6 Monate seit dem Problem vergangen, multiplizieren Sie die Differenz mit 6. Damit erhalten Sie die Mehrkosten, welche seit der unauffälligen Erhöhung entstanden sind.
  • Stellen Sie die Zahlungen nicht ein, sonst wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Inkasso Unternehmen hinzugeschaltet.

Anschließend können Sie einen Stromvergleich vornehmen, damit Sie im Anschluss einen günstigeren Stromanbieter finden.

Fazit

Eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig zu registrieren ist unschön. Wenn die Kommunikation des Stromanbieters hauptsächlich online stattfindet, sollten Sie als Verbraucher auch auf diese ein wachsames Auge werfen.

Was jeweils im individuellen Fall bei unauffälligen Preiserhöhungen die beste Handlungsoption ist, können wir leider nicht 100%ig garantieren. Eine Recherche vor oder während des Stromvergleichs bzw. dem nächsten Stromanbieter-Vergleich über die hilfreichen Links empfiehlt sich in jedem Fall, damit Sie in Ihrer persönlichen Situation bestens auf die Strom-Preiserhöhung reagieren können.

Hilfreiche Links:

Verständlichkeit und Transparenz bei Preiserhöhungen
Urteile, Fälle, Pressemitteilungen zum Thema Preiserhöhung
Beitrag von Spiegelonline über versteckte Preiserhöhungen
Marktwächter Studie 2016 über die Verständlichkeit und Transparenz von Strompreiserhöhungen

BEV: Verzögerte Endabrechnungen und Guthabenauszahlungen

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Aufgepasst beim Stromvergleich!
Alleine auf der ersten Seite auf Reclabox finden sich 13 aktuelle Beschwerden. Kunden bemängeln verzögerte Endabrechnungen und Auszahlungen von Guthaben. Beim Stromvergleich über die gängigen Vergleichsportale liegt die BEV Energie bei den meisten Städten sehr weit vorne, wenn nicht sogar auf dem 1. Platz. Wenn auch Sie zu diesem Billigstromanbieter beim Stromvergleich gegriffen haben, erfahren Sie hier, was im Problemfall hilft.

Stromvergleich Praxisfall(e): "Keine Endabrechnung und keine Guthabenauszahlung"

Stromvergleich BEV Energie Beispiel Guthabenauszahlung verzögert

‍Quelle: Reclabox.com/de Stand Oktober 2018

Rechtliche Situation

Grundsätzlich muss der Stromanbieter spätestens 6 Wochen nach Ablauf des ersten Vertragsjahres die Abschlussrechnung schriftlich übermittelt haben. In diesem Anschluss steht eine unverzügliche Auszahlung von Guthaben an. Diese Information beruft sich auf das Gerichtsurteil des OLG Düsseldorfs aus dem Jahre 2014.

Handlungsoptionen

Sie haben Anrecht auf eine fristgerechte Abschlussrechnung und den Ihnen zustehenden Guthabenzahlungen. Wer seine Rechte kennt, kann entspannter mit Beschwerdefällen umgehen.

Kommunikation mit der BEV Energie

  • Beschwerdeschreiben an die BEV senden
  • per Einschreiben oder Fax um auf eine Versandbestätigung zurückgreifen zu können
  • Fristen für die Bearbeitung setzen; in der Regel empfehlen sich 14 Tage
  • falls keine fristgerechte Lösung des Problems stattfindet steht es Ihnen frei, die Schlichtungsstelle Energie zu kontaktieren und um Beratung zu bitten
  • optional: überlegen, ob Sie den Fall auf Reclabox veröffentlichen möchten

Rechnung auf Korrektheit prüfen:

  • Wenn Sie eine Rechnung erhalten haben sollten, prüfen Sie diese auf Korrektheit
  • Zählerstände überprüfen
  • Alle Boni sollten aufgeführt sein (bspw. wird ein Neukundenbonus in der Regel mit 15% oder 25% des Gesamtverbrauchs aufgeführt - überprüfen, ob diese richtig berechnet wurden)
  • die AGBs im Bezug auf diese prozentuale Kappung überprüfen - ein maximal 25-prozentiger Bonus im Bezug auf einen Verbrauch von 3.500kWh muss in den AGBs aufgeführt sein
  • falls sich der Vertrag verlängert: Bonus muss ausgezahlt werden, nicht mit zukünftigen Abschlägen verrechnet werden

Sollten Sie Grund zur Beschwerde haben, könnte durch diese Handlungsoptionen die Chance steigen, den Prozess zu beschleunigen. Machen Sie in der Kommunikation mit dem Stromanbieter stets deutlich, dass Sie sich Fristen und Gesetzen auskennen - ohne dabei unhöflich zu werden. Schließlich sitzt am Ende der Leitung immer noch ein Mitmensch.

Die meisten günstigen Stromanbieter in Deutschland handeln seriös, nur einige wenige Billigstromanbieter fallen durch hohe Beschwerdezahlen auf. Deshalb empfiehlt sich, wenn Sie durch den Stromvergleich zu einem neuen Stromanbieter wechseln, grundsätzlich immer eine genaue Recherche.

Fazit zu dieser Stromvergleich-Praxisfalle

Auf ein Ihnen zustehendes Guthaben zu warten ist ärgerlich. Wer höflich, aber bestimmt, die Problematik anspricht und auf die oben genannte Rechtslage hinweist, wird in aller Regel nicht allzu lange auf die Auszahlung warten müssen.

ExtraEnergie: ungewollter Haushaltsschutzbrief

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Beim Stromvergleich kann einiges schiefgehen
Neben Beschwerden bezüglich verspäteten Auszahlungen, Abschlussrechnungen oder Fehlern auf besagten Rechnungen, fällt der Billigstromanbieter ExtraEnergie aktuell durch eine hohe Zahl an Beschwerden zum Thema “Haushaltsschutzbrief” auf. Wir zeigen Ihnen, welche Schritte Sie ergreifen müssen, wenn Sie nach dem Stromvergleich vor genau diesem Problem stehen.

Stromvergleich Praxisfall(e): "Trickserei bei ExtraEnergie"

Stromvergleich Beispiel Haushaltsschutzbrief Extra Energie
‍Quelle: Reclabox.com/de Stand Oktober 2018

Der Kontext 

Zusätzlich zu einem abgeschlossenen Strom- oder Gasvertrag beim Stromvergleich wurde ein solcher Schutzbrief dazu gebucht. Im ersten Jahr ist dieser Brief kostenfrei, ab dem zweiten Vertragsjahr wird man allerdings zur Kasse gebeten.

An sich ist ein solcher Haushaltsschutzbrief keine völlig verkehrte Sache. Falls Sie sich z.B. öfters aussperren und nicht akrobatisch genug sind, um über die Regenrinne ins Eigenheim “einzubrechen”, übernimmt solch eine Versicherung u.a. die Kosten des Schlüsseldienstes.

Etwas unangenehm wird es jedoch, wenn sich herausstellt, dass der Brief zwar als an den Stromvertrag gekoppelt dargestellt wird, dies aber praktisch nicht der Fall ist. Mehrere Kunden bemängeln die schwammige und unverständliche Kommunikation seitens des Billigstromanbieters ExtraEnergie diesbezüglich. Mit einer Kündigung des Strom- oder Gasvertrages ging nicht eine Kündigung des Schutzbriefes einher - denn dieser hatte eine andere Kündigungsfrist als der Stromvertrag! Im Nachhinein musste also ein Service ein weiteres Jahr gezahlt werden, von dem viele im Vornherein gar nicht wussten, dass sie diesen mit den genannten Konditionen dazu buchen. Für viele Verbraucher wahrscheinlich ein Grund, beim nächsten Strompreisvergleich genauer ins Kleingedruckte zu schauen.

Rechtliche Situation

Kurz und knapp: An sich sind solche Zusatzleistungen legal. Wer einen Vertrag abschließt, ist selbst dafür verantwortlich, Kündigungsfristen einzuhalten und auf Vertragslaufzeiten zu achten.

Allerdings weisen im Stromvergleich Kontext mehrere Urteile der letzten Jahre wiederholt auf Transparenz und Verständlichkeit von Strom-Verträgen und AGBs hin. Auch im Energiewirtschaftsgesetz wird die Transparenz und Verständlichkeit diesbezüglich betont. Bewusst in die Irre führende Klauseln in Verträgen sind grundsätzlich anfechtbar und daraus resultierende Negativ-Erfahrungen für Verbraucher ein Grund, sich an die Schlichtungsstelle Energie oder Verbraucherschutzportale zu wenden.

Handlungsoptionen nach dem Stromvergleich

Was sollten Sie tun, falls Sie beim Stromvergleich einen solchen Vertrag inklusive Schutzbrief abgeschlossen haben?

  • überprüfen Sie Ihren Vertrag auf mögliche “kostenfreie” Zusatzservices, die im nächsten Jahr kostenpflichtig werden
  • überprüfen Sie die aktuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
  • schriftliche Kündigung des Schutzbriefes zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Falls das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein sollte und Sie sich in der Situation befinden, einen nicht gewollten Schutzbrief im 2. Jahr zu zahlen:

  • Kontakt mit ExtraEnergie aufnehmen
  • die Situation sachlich darstellen und um kulante Klärung bitten
  • optional: Sie können überlegen, ob Sie Ihre ExtraEnergie Erfahrungen inklusive Dokumentation der Sachlage und bisheriger Schritte auf Reclabox teilen wollen(orientieren Sie sich dabei an erfolgreich gelösten Beschwerden, die demselben Problem gewidmet wurden)

Reclabox Beispiel:

Der im obigen Screenshot dargestellte Beschwerdefall konnte zu Gunsten des Verbrauchers gelöst werden, da er:

  1. auf die Intransparenz der vertraglichen Klauseln hinwies
  2. den kompletten Vorgang/Kommunikation mit ExtraEnergie dokumentierte
  3. den Fall sauber aufbereitet und online veröffentlicht hat

Falls Sie diesen Weg einschlagen wollen, sollten Sie natürlich nicht blind diesen Beitrag kopieren, da dies wenig authentisch wirkt und Ihre Chancen zur Lösung eher verschlechtert. Es ist also ratsam, beim Stromvergleich oder dem nächsten Stromanbieter Vergleich auch in das Kleingedruckte des neuen Vertrags zu schauen!

Fazit

Hand aufs Herz: jeder von uns hat mindestens einmal im Leben, egal ob im Stromvergleich Kontext oder woanders, auf "gelesen & akzeptiert" einer ABG geklickt und nicht eine Sekunde damit verbracht, den Text wirklich zu lesen. Zwar sind Stromanbieter verpflichtet, diese Klauseln möglichst transparent und verständlich zu kommunizieren, aber diese lassen sich nur anfechten, wenn sie auch tatsächlich gelesen werden. Deshalb empfiehlt es sich, beim nächsten Stromanbieter Vergleich ein paar Minuten für die genaue Lektüre der AGBs aufzuwenden.

Sie wollen Ihre Lebenszeit lieber an anderer Stelle investieren? Kein Problem: Wenn Sie einen Tarifaufpasser wie den unseren verwenden, können Sie derartige Probleme effektiv vermeiden - denn hier werden unseriöse Stromanbieter ausgeschlossen. Auf Wunsch wird der gesamte Stromvergleich automatisch übernommen, sodass Sie sich nie wieder selbst mit solchen Themen befassen müssen.

Hilfreiche Links:

Stromvergleich Praxisfall, der zugunsten des Verbrauchers gelöst werden konnte.
Stromvergleich-Praxisfälle: Erfahrungen auf Reclabox mit dem Stromanbieter ExtraEnergie.
Weitere Stromvergleich Praxisfälle auf Reclabox zum Thema Haushaltsschutzbrief.

Disclaimer

Die hier aufgeführten Handlungsoptionen ersetzen keine Rechtsberatung und sind nicht als solche zu verstehen. Im konkreten Fall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Die im Rahmen dieses Internetauftritts zur Verfügung gestellten Informationen werden nach Möglichkeit vollständig und aktuell gehalten. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Dieser Internetauftritt kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert, ergänzt oder gelöscht werden.

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Strom vergleichen - Kapiteltrenner rotes Stromkabel links

Selber Strom vergleichen oder automatisch optimieren lassen?

Strom vergleichen - Kapiteltrenner rotes Stromkabel rechts

Die meisten Menschen wissen...

  • ...dass sie einen Stromvergleich durchführen...
  • ...und sich so günstigere Strompreise sichern können.

So weit die Theorie. Doch nun folgt die Praxis - und damit zwei wichtige Fragen:

  • Was muss ich beachten, wenn ich selbst Strom vergleichen möchte?
  • Und wann sollte ich den Stromvergleich einem Tarifaufpasser überlassen?

Viele Menschen führt der Stromvergleich zu Check24 und Verivox - dies sind die größten Stromvergleich-Portale, die versprechen, dass günstiger Strom möglich ist. Doch wie können Sie dort am besten Stromanbieter vergleichen?

Es gibt zahlreiche Stolperfallen und der billigste Stromanbieter ist nicht immer der beste. Zudem ist das Angebot erschlagend: Yello Strom, EON Strom oder doch Greenpeace Energy, den lokalen Versorger unterstützen oder den Großkonzern? Wer genau Stromanbieter vergleichen möchte, hat eben enorm viele Möglichkeiten...

Nach jahrelangen Erfahrungen in dem in vielerlei Hinsicht schief hängenden Strommarkt haben wir eine Reihe von Stromvergleich-Tipps für Sie zusammengetragen, damit Sie nachvollziehen können, wie wir als professioneller Tarifaufpasser einen Stromvergleich über ein Stromvergleichsportal wie Check24 oder Verivox vornehmen würden. So können Sie frei entscheiden, ob Sie auch künftig lieber selber Strom vergleichen oder ihren Stromtarif doch besser über einen Tarifaufpasser automatisch optimieren lassen möchten.

Stromvergleich Tarifaufpasser: Hamburg - 3 Personen

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Selbermachen! Hamburg Stromvergleich: drei Personen

Starten wir mit unserem ersten Praxisbeispiel zum Strom vergleichen - den Anfang macht die Hansestadt Hamburg. So nah am Wasser erleben Sie unmittelbar, wie schützenswert die Natur ist. Deswegen verzichten Sie gerne auf ein paar Fischbrötchen und geben die eingesparten Euros lieber für einen sauberen Stromtarif aus. Sie wollen für Ihren Drei-Personenhaushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh wirklich nachhaltige Ökostromtarife vergleichen. Deswegen befragen Sie das Check24 Stromvergleichsportal und setzen Ihre Häkchen entsprechend: nur nachhaltiger Ökostrom kommt infrage. Das Ergebnis: 12 Stromtarife. Wir wollen uns die ersten fünf davon anschauen und überprüfen, ob ein fairer Stromtarif in diesem Stromvergleich für Sie dabei ist.

Stromvergleich mit Werbepause?

Obacht: Bei den ersten Einträgen in den Stromvergleichsportalen handelt es sich meist um Werbung. Da man diese Werbeplatzierung als Stromanbieter buchen kann, so wie man dies auch von Google kennt, befinden sich auf den ersten Werbeplätzen in den Stromvergleichen der Vergleichsportale Check24 und Verivox nicht zwangsläufig die besten Stromtarife.

Dass bei diesem exemplarischen Stromvergleich in Hamburg die Werbeplatzierung mit dem günstigsten Stromtarif übereinstimmt, ist Zufall. Über blau hinterlegte und an den Anfang gestellte Suchergebnisse können Sie im Check24 oder Verivox Stromvergleich somit auch künftig getrost hinweg scrollen.

Check24 Hamburg Stromvergleich 3 Personen Vergleichsportal
Hamburg Stromvergleich drei Personen mit Check24

Genau hinschauen beim Stromvergleich

Es gibt zahlreiche Buttons und Zertifikate, die Sie beim Stromvergleich ebenfalls ignorieren können. Wir lassen jegliche Prämien oder Probeabos links liegen, da diese meistens nicht wirklich gratis oder vergünstigt zu haben sind.

Aber gerade bei der Suche nach einem wirklich nachhaltigen Stromanbieter, der bewusst handelt und investiert, sind manche der angezeigten Strom-Zertifikate hilfreiche Wegweiser. So auch bei unserem Check24 Stromvergleich. Denn mit dem “ok power”-Gütesiegel werden Ökostrom-Tarife ausgezeichnet, die einer strengen Zertifizierung standhalten. Vergleichbar ist ansonsten lediglich das "Grüner Strom"-Label.


Wie finde ich den richtigen Stromtarif?

Wir arbeiten uns von oben nach unten durch den Stromvergleich, da die ersten vier Einträge - zumindest auf den ersten Blick - ähnlich attraktiv zu sein scheinen: Die Strom-Preisgarantie deckt je die gesamte Mindestvertragslaufzeit ab; die Kundenzufriedenheit liegt bei mindestens 80 %; und: Alle vier Ökostromtarife tragen das “ok power”-Siegel.

Da wir einen wirklich grünen Stromtarif finden wollen, ist per se Vorsicht geboten. Denn "Öko" ist nicht gleich Öko, "grün" nicht gleich grün und "nachhaltig" - Sie ahnen es - nicht gleich nachhaltig. Tatsächlich verwässert der Handel mit Ökostromzertifikaten massiv die Trennschärfe zwischen wirklich nachhaltig handelnden Stromanbietern und solchen, die die Ökowelle mitreiten, ohne sich zu engagieren. Eine zuverlässige Definition, was genau "Ökostrom" eigentlich ist und welche Kriterien er erfüllen sollte, gibt es bis heute nicht.

Spätestens wenn wir die beachtliche Preisdifferenz zwischen dem ersten und zweiten Stromanbieter in diesem Stromvergleich bemerken, sollten wir anfangen, zu hinterfragen. Mehr als 100 Euro trennen den Stromtarif "grünstrom premium 12" von Grünwelt Energie vom Tarif "grünstrom premium classic", ebenfalls vom Stromanbieter Grünwelt Energie. Diese Differenz zeugt von einer aggressiven Preispolitik, die sich Anbieter oftmals nur leisten können, wenn genügend Kund:innen ins deutlich teurere zweite Strom-Vertragsjahr geraten. Und indem sie eben nicht in nachhaltige Energieerzeugung investieren.

Die Option, die Strom-Preisgarantie auf 24 Monate zu verlängern, kann da noch so verlockend klingen. Zumal wir die Konsequenzen nicht außer Acht lassen dürfen. Denn im zweiten Jahr entfallen der Sofortbonus von 130 Euro und der Neukundenbonus von 190 Euro. Damit wären wir bei Mehrkosten von 320 Euro im Vergleich zum ersten Jahr. Mindestens 1.265 Euro also, die wir für den Grünwelt Ökostrom hinblättern müssten. Ein saftiger Preis soll bestimmt nicht das Ergebnis sein, wenn wir einen Check24 Stromvergleich anstellen.

Lassen Sie uns zudem einen kurzen Blick auf ReclaBox werfen, um auch die Kundenzufriedenheit zu hinterfragen. Was sagen Stromkunden hier? Grünwelt Energie ist eine Marke der Stromio GmbH, über die sich auf ReclaBox eine stattliche Anzahl an Beschwerden gesammelt hat - knapp 1.500 an der Zahl (Stand November 2020). Hier heißt es in einer Beschwerde mit dem Titel “Wer sich blenden lässt, erlebt schnell sein blaues Wunder”: “Stromio GmbH bzw. Grünwelt Energie ist offenbar der Liebling im Preisvergleich. Das Erfolgsrezept: Mit satten traumhaften Boni rückt man […] schnell an die erste Stelle beim Strompreisvergleich und der ungeübte User vergisst schnell, die entsprechend standardmäßig gesetzten Check-Boxen für die eingerechneten Boni zu deaktivieren.” (Quelle: ReclaBox) Das Ende ist oft dasselbe und uns leider nur zu gut bekannt: Kund:innen vergessen Kündigungsfristen, zahlreiche fragwürdige Anbieter sind nicht selten trickreich, um den zugesicherten Strom-Bonus nicht auszahlen zu müssen.

Check24 Stromvergleich Hamburg Grünwelt Energie
Check24 Stromvergleich Hamburg Grünwelt Energie

Zwischenfazit beim Check24-Stromvergleich:
Lieber nicht zu Grünwelt Energie.

Doch was dann? Die Plätze drei und vier im Stromvergleich scheinen von attraktiven Anbietern belegt zu sein: Entega Ökostrom für 1.071 Euro im Jahr und Flensburg eXtra Öko vom Stromanbieter Stadtwerke Flensburg für 1.076 Euro jährlich. 5 Euro im Jahr mehr für das nordische Stadtwerk, dafür aber auch 5 % mehr Kundenzufriedenheit. Die könnten durchaus 5 Euro im Jahr Wert sein.

Versuchen wir, dem auf den Grund zu gehen, wird bei einem Blick auf ReclaBox schnell ersichtlich: Die Stadtwerke Flensburg scheinen das Thema Kundenzufriedenheit sehr ernst zu nehmen. Seit 2010 gab es lediglich drei Einträge. Dieser Eindruck entspricht auch unseren langjährigen Erfahrungen mit dem Anbieter. Zu Entega lassen sich ebenfalls nicht viele Beschwerden finden. Jedoch kreisen diejenigen, die auf ReclaBox gemeldet wurden, alle um die Themen “verkomplizierter Kündigungsprozess” oder auch “Kundenservice, der nicht reagiert”. Darüber hinaus stellt man bei genauerer Betrachtung fest, dass der Ökostrom-Tarif vom Stromanbieter Entega einen Neukundenbonus beinhaltet, während der Ökostrom-Tarif von Stadtwerke Flensburg ohne Bonus auf dem gleichen Preisniveau liegt. Somit sind beim Öko-Stromtarif von Stadtwerke Flensburg in unserem exemplarischen Stromvergleich für den Hamburger 3-Personen-Haushalt 5 Euro zusätzlich eine gute Investition. Außerdem bietet dieser Anbieter eine sechsmonatige Strom-Vertragslaufzeit, die sich im Anschluss nur um jeweils zwei Wochen verlängert. Diese zusätzliche Flexibilität ist natürlich willkommen, auch wenn wir bei Wahl unseres Ökostrom-Tarifs nicht darauf abzielen, in Kürze den Stromanbieter erneut wechseln zu wollen.

Nach mehreren Besuchen auf Reclabox und nach Blicken in die Stromtarif-Details scheinen wir also einen Gewinner im Check24-Stromvergleich zuhaben: den Stromanbieter Stadtwerke Flensburg mit dem Stromtarif "Flensburg eXtra Öko" für 1.076 Euro jährlich. Mit den Stadtwerken hätten wir einen zuverlässigen und fairen Stromanbieter gefunden.

Sekunde: Das war nicht unser Anliegen! Wir wollten wirklich nachhaltigen Ökostrom. Nach einer langen Recherche auf unterschiedlichen Nachrichtenportalen und in entsprechenden Foren wird bald klar: Wer sich für wirklich nachhaltigen Ökostrom engagieren möchte, sollte vor allem einer Handvoll unabhängiger Öko-Stromanbieter beim Stromvergleich besondere Beachtung schenken. Denn unter den ca.1.200 in Deutschland verfügbaren Stromanbietern befinden sich nur wenige unabhängige Öko-Stromanbieter, die bundesweit ihren Ökostrom vertreiben, konsequent ökologisch vorgehen und beim Thema Nachhaltigkeit auch echtes Herzblut an den Tag legen. Zu diesem kleinen Kreis der unabhängigen Ökostromanbieter gehören vor allem Greenpeace Energy, Polarstern Energie, EWS Schönau, Lichtblick und die Naturstrom AG. Bei unserem exemplarischen Check24-Stromvergleich in Hamburg für unseren 3 Personenhaushalt findet sich leider keiner dieser fünf unabhängigen Ökostromanbieter.

Nach langer Suche und Recherche stellt sich also heraus: Wer Wert auf wirklich nachhaltigen Ökostrom wert legt, sollte sich beim Stromvergleich nicht nur auf eine Suche über ein Stromvergleichsportal wie Check24 oder Verivox verlassen. Vor lauter Frust gelüstet es uns nun nach einer ganzen Ladung Fischbrötchen. Aber bevor wir uns den Hamburger Fischbrötchen hingeben, lassen wir es auf einen weiteren Stromvergleich über den SwitchUp Tarifaufpasser ankommen und vergleichen die Ergebnisse mit denen der herkömmlichen Stromvergleichsportale Check24 und Verivox.

 

Machen lassen! Stromvergleich Hamburg automatisch optimieren mit Tarifaufpasser

Noch immer wollen Sie für Hamburg Strom vergleichen für einen drei Personen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh Strom im Jahr. Noch immer geht es nicht darum, den billigsten Stromanbieter zu finden, sondern einen, der konsequent nachhaltig handelt, unabhängig von den großen Stromkonzernen. Diesmal aber suchen wir mit dem SwitchUp-Tarifaufpasser.

Wie funktioniert der Stromvergleich mit Tarifaufpasser?


Hamburg Stromvergleich drei Personen mit Tarifaufpasser SwitchUp
Hamburg Stromvergleich drei Personen mit Tarifaufpasser SwitchUp
Hamburg Stromvergleich drei Personen Ökostromtarife
Hamburg Stromvergleich drei Personen Ökostromtarife

Sofern Sie noch keinen Stromvergleich über einen Tarifaufpasser vorgenommen haben, können Sie hier den Stromvergleich über den SwitchUpTarifaufpasser nachholen. Ein solcher Stromvergleich per Tarifaufpasser ist unverbindlich und kostenfrei. Auf Basis Ihrer Suchpräferenzen (z.B. Wie wichtig ist für Sie Ökostrom?) vergleicht ein Tarifaufpasser alle verfügbaren Stromangebote und spürt unter allen Stromanbietern den besten Stromtarif für Sie auf.

Das Ergebnis erhalten Sie in einer übersichtlichen Tarifempfehlung. Darin können Sie dann mit wenigen Klicks den Stromanbieter wechseln und auch angeben, dass Sie in Zukunft den Stromanbieter automatisch wechseln möchten.

Aber der Reihe nach - werfen wir zunächst einen Blick in eine typische Tarifempfehlung: Links aufgeführt das exemplarische Vergleichsergebnis durch den SwitchUp-Tarifaufpasser für unseren Hamburg Stromvergleich mit 3 Personen Haushalt.

Ganz oben und gut sichtbar mit grünen Balken markiert finden Sie die konkreten Empfehlungen: Die Stadtwerke Flensburg für 1.076 Euro und Greenpeace Energy für 1.084 Euro jährlich. Was auf einen Blick deutlich wird: Die beiden im Stromvergleich empfohlenen Ökostromtarife sind bedeutend günstiger als der  Grundversorger-Stromtarif vom Stromanbieter Vattenfall.

In den unmittelbar darunter aufgelisteten Details wird zudem schnell ersichtlich: Es handelt sich um zwei Anbieter mit sehr fairen Strom-Tarifkonditionen - kurze Vertragslaufzeiten, kein beziehungsweise ein sehr geringer Wechselbonus, Sicherheit versprechende Unternehmensstrukturen.

Scrollen Sie weiter nach unten zu allen Stromvergleich Tarifen, so können Sie sehen, dass der Stromtarif von Stadtwerke Flensburg mit zwei grünen Glühbirnen, derjenige von Greenpeace Energy mit drei grünen Glühbirnen gekennzeichnet wird. Fahren Sie nun mit der Maus über diese Abbildungen, so erhalten Sie weitere Informationen und damit ein zusätzliches Werkzeug, um beim Stromvergleich den für Sie passenden und wirklich nachhaltigen Stromtarif auszugraben.

Hamburg Stromvergleich drei Personen Klassifizierung der Ökostromtarife
Hamburg Stromvergleich drei Personen Klassifizierung der Ökostromtarife

Genau so einen Stromanbieter haben Sie gesucht: ein unabhängiges Unternehmen, das in allen Belangen konsequent ökologisch agiert und ein ganzheitlich ökologisches Geschäftsmodell verfolgt. Deswegen ist Greenpeace Energy in unserem exemplarischen Stromvergleich für 3 Personen in Hamburg der Stromanbieter unserer Wahl. Und wenn Ihnen auf der nächsten Party Bekannte in den Ohren liegen mit Aussagen wie: "Ökostrom schön und gut, aber das ist doch teuer!", dann rufen Sie sich einfach unseren Stromvergleich ins Bewusstsein und wissen besser Bescheid. Denn der wirklich nachhaltige Öko-Stromanbieter Greenpeace Energy ist auf Basis unseres angenommenen Stromverbrauchs von 3.500 kWh mit 1.084 Euro jährlich noch immer 114 Euro günstiger als die Belieferung durch den Hamburger Strom-Grundversorger Vattenfall. Und wollen wir wetten, dass sich über die Hälfte aller Gäste auf der Party noch in der Strom-Grundversorgung befindet?

Na dann Prosit!


Stromvergleich Tarifaufpasser: München - 2 Personen

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Selbermachen! München Stromvergleich: Zwei Personen

Angenommen, Sie haben keine Vorkenntnisse im Stromvergleich, wollen aber dennoch auf eigene Faust in München Strom vergleichen. Nehmen wir außerdem an, Sie wohnen in einem Zweipewrsonenhaushalt, für den ein durchschnittlicher Stromverbrauch von 2.500 kWh Strom angenommen werden kann.
Sie ziehen das Strom-Vergleichsportal Check24 zurate und wollen den Stromtarif mit der maximalen Ersparnis finden.
Sie werden schnell merken, dass bei einem Stromvergleich mehr dazu gehört, als Ihre wichtigsten persönlichen Daten einzugeben - also Postleitzahl und ungefähren Stromverbrauch. Damit die Suche tatsächlich der eines Laien entspricht, haben wir die Check24 Filtereinstellungen nicht angepasst, sondern die Voreinstellungen von Check24 wie bei einer Standardsuche beim Stromvergleich belassen. Dazu gehört übrigens auch, dass nicht etwa alle verfügbaren Stromtarife angezeigt werden, sondern diejenigen, die beim Check24 Stromvergleich empfohlen werden und den dortigen Richtlinien entsprechen
Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf die Check24 Stromtarife werfen, die uns beim exemplarischen Stromvergleich über dieses Vergleichsportal angezeigt werden.

Bitte keine Werbung beim Stromvergleich!

Vergleichsportal Check24 München Stromvergleich zwei Personen
Check24 München Stromvergleich zwei Personen

Die beiden ersten angezeigten Stromtarife unseres Stromvergleichs sind bei näherer Betrachtung nicht etwa die günstigsten oder die vertrauenswürdigsten Anbieter. Hierbei handelt es sich um Werbung des Vergleichsportals Check24 - vergleichbar mit den ersten angezeigten “Suchergebnissen” bei einer Google-Suche. Hier gilt also: Seien Sie aufmerksam! 


Nicht ablenken lassen beim Stromvergleich!

Lassen Sie sich beim Stromvergleich nicht von bunten Buttons, vermeintlich aussagekräftigen Zertifikaten oder als Willkommensgeschenk angepriesenen Kaffeevollautomaten blenden. Diese “Geschenke” (realistisch nennen wir sie Sachprämien) bringen so gut wie nie Vorteile für Sie als Kunden.

Nehmen wir zum Beispiel den schicken Vorwerk-Teevollautomaten, des es beim Check24 Stromvergleich zum eprimo Stromarif obendrauf gibt. Das Gerät ist keineswegs gratis. Ganz im Gegenteil: Wählen Sie dieses Extra, so finden sich im Kleingedruckten die gar nicht mal so attraktiven Bedingungen: Die Vertragslaufzeit verlängert sich von 12 auf 24 Monate, zudem erhöht sich der Preis im ersten Jahr bedeutend, im zweiten Jahr entfallen noch dazu die Neukundenboni, womit Sie bei einem Mindestpreis im zweiten Jahr von 855 Euro wären.

Konzentrieren Sie sich also einfach auf Ihr ursprüngliches Vorhaben - auf den Stromvergleich für München für einen 2-Personen Haushalt.

Wie filtere ich beim Stromvergleich fragwürdige Stromanbieter heraus?

Generell können wir Ihnen einige Regeln an die Hand geben, die es Ihnen leichter machen werden, auf Stromvergleichsportalen wie Check24 faire von unfairen Stromtarifen zu unterscheiden.

Lassen Sie sich beim Stromvergleich nicht vom günstigsten Strompreis locken. Die Preisspanne vom ersten bis zum zehnten Suchergebnis beträgt oftmals keine 10 Euro im Jahr. Solch kleinen Beträgen sollten Sie beim Stromvergleich nicht auf den Leim gehen. Außerdem lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Wir alle wissen: Der Teufel steckt oftmals im Detail und in den AGB sowieso.

Zu guter Letzt: Die Quote der Weiterempfehlungen kann uns beim Check24 Stromvergleich als Indikator dienen, wir sollten uns aber nicht blind darauf verlassen. Sie sind gut beraten, wenn Sie bei Ihrem Stromvergleich zusätzlich Beschwerdeportale wie zum Beispiel Reclabox zurate ziehen. Weitere gute Anlaufpunkte sind Energie-Foren, Erfahrungen auf Verbraucherschutzportalen oder die Übersicht über Stromvergleich Praxisfälle auf dieser Seite (oben über unseren "Stromvergleich Praxisfälle" Reiter einzusehen).

Nehmen wir die ersten zwei Stromtarife der Auflistung in den Fokus, so fällt auf, dass immergrün mit 651 Euro und Idealenergie mit 652 Euro beides Marken von Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH sind (früher: 365 AG). Wenn derselbe Anbieter mit mehreren Markennamen unter den ersten Angeboten auftaucht, drängt sich die Frage nach dem “Warum” auf. Rein hypothetisch: Sie waren Kund:in bei immergrün und mit dem Service, der Fairness oder sonstigen Aspekten nicht zufrieden. Also möchten Sie den Stromanbieter wechseln. Passen Sie nun aber nicht genug auf, so wechseln Sie bloß die Tochterfirma, nicht aber den Anbieter. In solchen Fällen haben Sie zumeist keinen Anspruch auf einen erneuten Neukundenbonus, da man nicht als Neukunde gilt. Die Vermutung liegt nahe, dass Anbieter durch Mehrfachplatzierungen möglichst viele der vorderen Plätze auf den klassischen Strom-Vergleichsportalen Check24 und Verivox belegen möchten. Also Augen auf, wer das eigentliche Unternehmen hinter dem schön klingenden Markennamen ist.

Zurück zu den ersten beiden Suchergebnissen. Sowohl immergrün Energie als auch Idealenergie haben bloß eine Weiterempfehlungsquote von 64 %, was von Check24 mit einem unzufrieden dreinblickenden Smiley quittiert wird. Eine Einschätzung, die zusätzlich durch eine auffällig hohe Zahl an Beschwerden über immergrün energie auf dem Beschwerdeportal Reclabox gestützt wird.

Bei solch einer hohen Zahl an Beschwerden sollte man hellhörig werden und überlegen, ob man nicht lieber ein paar Euro mehr für einen Stromanbieter investiert, über den sich nicht eine auffällig hohe Zahl an Beschwerden findet. Denn wie gesagt: die Strom-Preisunterschiede der auf den ersten 10 Plätzen verfügbaren Stromtarife bei unserem exemplarischen Check24 Stromvergleich für München für einen 2-Personen Haushalt betragen keine 10 Euro!

Wie finde ich beim Stromvergleich einen passenden und fairen Stromanbieter?

Das Vorhaben unseres Check24 Stromvergleichs für München war, über das Vergleichsportal einen günstigen und fairen Stromanbieter zu finden. Der Stromanbieter eprimo scheint für jährliche Kosten von 658 Euro und mit einer Weiterempfehlungsquote von 86 % in unserem exemplarischen Stromvergleich für München gut abzuschneiden. Dieser Eindruck wird bei ReclaBox bestärkt. Denn seit 2009 haben sich dort 150 Beschwerden eingefunden. Besonders im Verhältnis zur Gesamtkundenzahl des Tochterunternehmens des Innogy Konzerns und zu der großen Zeitspanne von zehn Jahren sind 150 Beschwerden ein Schnitt, der in Ordnung ist.

Weil doppelt besser hält, achten wir bei unserem Stromvergleich für einen 2-Personen Haushalt auch auf Tarifdetails: Die Strom-Preisgarantie ist mit 12 Monaten mindestens so lang wie die Mindestvertragslaufzeit. Dies ist wichtig, damit der jeweilige Stromanbieter keine Preiserhöhung vor Ablauf des ersten Vertragsjahres vornehmen kann. Schließlich möchten wir zu keiner vorzeitigen Kündigung "gezwungen" werden und so den Anspruch auf unseren Wechselbonus verlieren. Einen Teil des Bonus erhält man bei diesem eprimo Stromtarif als sogenannten Arbeitspreisrabatt. Praktisch bedeutet dies, dass Sie nicht bis zur Jahresabrechnung warten müssen, sondern dass Ihnen der Rabatt direkt auf die monatlichen Abschläge angerechnet wird und diese entsprechend geringer ausfallen. Zudem beinhaltet dieser Stromtarif einen Sofortbonus von 135 Euro, der innerhalb von 3 Monaten nach Lieferbeginn vom Stromanbieter ausgezahlt wird.

Fazit: Der Check24 Stromvergleich für München für unseren 2-Personen Haushalt ergibt, dass Sie mit eprimo einen günstigen Stromanbieter wählen würden. Im ersten Jahr würde Sie ein Stromverbrauch von 2.500 kWh 658 Euro kosten. Da im zweiten Vertragsjahr der Wechselbonus wegfällt, würden die Kosten auf stolze 856 Euro steigen. Der Stromtarif wäre im Folgejahr somit 30 % teurer als im 1. Vertragsjahr. Wenn Sie diesen Stromtarif wählen, muss dem Vertragsabschluss sofort der Griff zum Kalender folgen, damit Sie das Vertragsende und Kündigungsfristen nicht verpassen, sondern rechtzeitig einen erneuten Stromvergleich vornehmen. Bei Stromtarifen mit Bonus gilt also stets: Spitz pass auf!

Eine Möglichkeit, wie Sie vermeiden können, dass Sie Kündigungsfristen selbst im Blick haben müssen, wäre ein automatischer Stromwechsel über einen Tarifaufpasser. Warum das so ist und wie ein Stromvergleich mit Tarifaufpasser funktioniert, erklären wir im Folgenden.

Machen lassen! Stromvergleich automatisch optimieren mit Tarifaufpasser

Wir starten wieder bei Null: Angenommen, Sie haben keine Vorerfahrungen im Strom Vergleichen. Angenommen, Sie wollen in München Strom vergleichen für einen zwei Personen Haushalt. Doch statt sich alleine durch das Stromtarif-Dickicht über die Vergleichsportale Check24 oder Verivox zu kämpfen, können Sie sich die aufwendige Recherchearbeit beim Stromvergleich sparen und die Stromtarif-Suche einem Tarifaufpasser überlassen

Wie funktioniert ein Stromvergleich mit einem Tarifaufpasser?

Wie beim Stromvergleichsportal Check24 auch fragen Sie einen Stromvergleich mit Tarifaufpasser unter Angabe der Postleitzahl und Ihres Stromverbrauchs an. 

Damit Sie sich ein Bild davon machen können, welche Aspekte wir bei unserem Stromvergleich berücksichtigen, fassen wir das Empfehlungsprinzip unseres SwitchUp Tarifaufpassers in aller Kürze zusammen. Dies sind die Kriterien, die wir bei jedem Stromvergleich beachten:

Preis / Strom-Tarifkonditionen

  • Wie gestalten sich die Gesamtkosten im ersten sowie ab dem zweiten Strom-Vertragsjahr?
  • Was sind die genauen Modalitäten der Strom-Preisgarantie?
  • Um welche Arten von Boni handelt es sich?
  • Wie lange ist die Strom-Vertragslaufzeit?
  • Wie fair gestalten sich die Strom-Tarifkonditionen im Hinblick auf Fristen oder Klauseln?

Unternehmenstyp & Geschäftsmodell

  • Welche Unternehmensform hat der Stromanbieter?
  • Wie sicher oder risikobehaftet ist das Geschäftsmodell des Stromanbieters?
  • Wie lange existiert der Stromanbieter bereits?
  • Liegen Informationen zur Liquidität vor? 

AGB

  • Beinhalten die AGB Aspekte, die sich nachteilig auf den Kunden auswirken?

Kundenzufriedenheit

  • Gibt es auffällig viele Beschwerden für den jeweiligen Stromanbieter?
  • Laufen die Wechselprozesse zuverlässig ab?
  • Wie verhält sich der Stromanbieter bei Problemen?

München Stromvergleich zwei Personen
München Stromvergleich zwei Personen durch den Tarifaufpasser SwitchUp

Anstatt einfach nur eine lange Tarifliste wie beim Stromvergleich über Check24 oder Verivox zu präsentieren, haben Tarifaufpasser einen bedeutenden Vorteil: Sie erhalten aktive Unterstützung bei der Wahl des besten neuen Stromtarifs, der auch am besten zu Ihnen passt.

Um bloß den billigsten Stromtarif beim Stromvergleich über Check24 zu wählen, brauchen Sie keinen Tarifaufpasser. Das können Sie alleine genauso gut. Vielmehr sorgen Tarifaufpasser dafür, dass Sie nicht bei einem Stromanbieter mit auffällig vielen Beschwerden landen. Zudem sorgt der Empfehlungsalgorithmus bei einem Tarifaufpasser wie SwitchUp dafür, dass rund 30 Tarifmerkmale in die Kalkulation des besten Stromtarifs einfließen. Auf dieser Basis werden dann bis zu 3 Tarifempfehlungen vorgeschlagen. Im konkreten Beispiel für unseren Münchener Stromvergleich bei 2-Personen Haushalt hat unser SwitchUp Tarifaufpasser 402 Stromtarife in München ausgewertet und den nachfolgenden Preis-Tipp, Preis-Leistungs-Tipp sowie Premium-Tipp vorgeschlagen.

Auch hier finden Sie den beim Stromvergleich über Check24 gefundenen Stromtarif von eprimo, können sich jedoch das Aussortieren von Stromanbietern mit auffällig hohen Beschwerdezahlen oder ungünstigen Tarifkonditionen sparen. Da Sie sich sicherlich nicht nur den besten Strompreis sichern wollen, sondern gleichzeitig auch einen rundum zuverlässigen Stromanbieter wählen möchten, können Sie sich auf die Auswahlkompetenz eines Tarifaufpassers verlassen. Auf diese Weise wird schnell deutlich, dass der Stromtarif von eprimo eine gute Wahl bei unserem exemplarischen Stromvergleich für München mit einem 2-Personen Haushalt ist.

Die Unterstützung beim Auffinden des besten Stromtarifs ist jedoch nicht der einzige Bonus, den ein Tarifaufpasser bietet.

Der Clue eines Tarifaufpassers ist, dass dieser rechtzeitig vor Ablauf der Strom-Kündigungsfrist aktiv wird und erneut einen Stromvergleich automatisch für Sie vornimmt. Wann immer der Tarifaufpasser zum Ende der Vertragslaufzeit einen automatischen Stromvergleich vornimmt und ein nennenswert besseres Tarifangebot findet, nimmt er er die voll-automatische Tarifoptimierung für Sie vor. Insofern können Sie Ihren Kalender getrost in der Schublade liegen lassen und sind die Aufgabe des regelmäßigen Strom Vergleichens ein für alle Male los!

Und: Sie können bei Bedarf auch einen Stromtarif mit Wechselbonus wählen, da Sie sichergehen, die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Mit anderen Worten: Ab sofort brauchen Sie bei der Nutzung eines Tarifaufpassers keine Kündigungsfristen mehr im Hinterkopf zu behalten oder nervenraubende Stromvergleiche über Stromvergleichsportale wie Check24 oder Verivox anzustellen.

SwitchUp Telefonnummer
Der Tarifaufpasser
Wir passen auf, dass der Stromanbieter ab sofort nie mehr zu viel berechnet.
SwitchUp Kundenservice
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